Drucksache 17 / 13 783 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 12. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014) und Antwort Studentisches Wohnen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Initiative zum Aus- bau von Wohnplätzen für Studenten? Zu 1.: Der Senat hat am 29.04.2014 beschlossen, zu- sätzlichen studentischen Wohnraum zu schaffen. Die Schaffung studentischen Wohnens ist gemeinsame Auf- gabe des Studentenwerks und der landeseigenen Woh- nungsunternehmen. Dazu werden Wohnungsunternehmen des Landes Berlin auf landeseigenen Grundstücken, die ihnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, auf der Basis der Nutzungsanforderungen des Studentenwerks Wohnheime mit jeweils mindestens 200-300 Wohneinhei- ten errichten. Die Wohnungsunternehmen des Landes Berlin werden die fertiggestellten Wohnheime dem Stu- dentenwerk zur Bewirtschaftung auf der Grundlage eines zwischen einem Wohnungsunternehmen und dem Studen- tenwerk abzustimmenden Mustervertrages überlassen. Die Überlassung erfolgt kostendeckend. Bis zum 31. August 2014 ist dem Senat ein Zwischenbericht vorzule- gen, der insbesondere Aussagen über die zu erarbeitenden Musterverträge bzw. über die entsprechenden Verhand- lungen enthält. Die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Frau Scheeres, hatte für den 27. Mai 2014 alle an der Umsetzung des Vorhabens Beteiligten zu einem Strate- giegespräch eingeladen, bei dem die ersten Weichen für die Umsetzung gestellt wurden. 2. Was waren die konkreten Gründe für die Entschei- dung, das Studentenwerk vom Ausbau der Plätze auszu- nehmen und den Umweg über die städtischen Wohnungs- baugesellschaften zu gehen? Zu 2.: Das Studentenwerk wurde nicht vom Ausbau der Plätze ausgenommen. Es wird die Nutzungsanforde- rungen für die zu errichtenden Wohnheime definieren und auch in den Prozess der Planung und Errichtung einge- bunden. Lediglich die Errichtung der Wohnheimplätze wird nicht durch das Studentenwerk Berlin, sondern die landeseigenen Wohnungsunternehmen erfolgen. 3. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, die Grund- stücke, die von den ursprünglich 26 ausgewählten Grund- stücken nicht in die engere Auswahl gekommenen sind, privaten Anbietern wie z.B. auch Wohnungsbaugenossen- schaften zu günstigen Konditionen anzubieten, unter der Bedingung, dass diese dort Wohnheime für Studenten mit moderaten Quadratmeterpreisen errichten? Zu 3.: Der Senat ist für die Schaffung und das Ange- bot von sozialverträglichem Wohnraum für Studierende zuständig. Private Anbieter haben jederzeit die Möglich- keit, beim Liegenschaftsfonds Berlin geeignete Grundstü- cke für Bauvorhaben zu erfragen. Dies schließt selbstver- ständlich auch die Grundstücke ein, die von der oben genannten Liste vom Studentenwerk Berlin als nicht ge- eignet befunden wurden. 4. Warum setzt der Senat nur auf öffentliche Anbieter beim Abbau der Wohnheimengpässe, statt auch auf pri- vate Anbieter zu zugehen, um die Engpässe zeitnah zu beenden? Zu 4.: Der Senat begrüßt private Initiativen zur Errich- tung von Wohnraum, der für Studierende geeignet ist. Aufgabe des Senats ist das Angebot von sozialverträgli- chem Wohnraum, dies realisiert zunächst das Studenten- werk Berlin. Aber auch die sechs Städtischen Wohnungs- baugesellschaften unternehmen erhebliche Anstrengungen und vermieten derzeit 8.000 Wohnungen zu sozialverträg- lichen Mieten an die Berliner Studierenden. Hinzu kommt die Berlinnovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinno- vo), die bereits seit über 15 Jahren knapp 2.000 Apart- ments für Studierende und Auszubildende vermietet, deren Miete bei Vorlage der Immatrikulationsbescheini- gung bzw. des Ausbildungsvertrages befristet auf eine für Studierende verträgliche Miethöhe gesenkt wird. Der Senat will dieses Angebot durch ein Bündel gezielter Maßnahmen erweitern. So haben z.B. allein die städti- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 783 2 schen Wohnungsbaugesellschaften im letzten Jahr 1.380 ihrer Wohnungen gezielt an Studierende und Auszubil- dende vermietet. Künftig sollen zudem auf ausgewählten landeseigenen Grundstücken in Zusammenarbeit von Studentenwerk und einigen städtischen Wohnungsbauge- sellschaften neue für Studierende geeignete Wohnungen bzw. Apartments errichtet werden. 5. Wie bewertet der Senat die Gefahr, dass Berlin als Studienort an Attraktivität verliert, durch den schleppen- den Ausbau von Wohnheimen oder sogar der Schließung von Wohnheimen ohne Ersatz? Zu 5.: Die Attraktivität des Studienstandortes Berlin hängt vor allem mit seinen hervorragenden Hochschulen sowie der Stadt als solcher zusammen. Die Anzahl der Wohnheimplätze ist hier nur zu einem kleinen Teil rele- vant. Dennoch hat der Senat den oben genannten Be- schluss zur Schaffung zusätzlichen studentischen Wohn- raums gefasst, um dadurch die Versorgungsquote des Landes Berlin zu erhöhen. Insofern ist sich der Senat der Handlungsnotwendig- keit bewusst. Aktuell ist jedoch kein Rückgang der Stu- dierendenzahlen zu verzeichnen. Vielmehr waren im Wintersemester 2013/2014 164.728 Studierende immatri- kuliert – das sind noch einmal gut 4.000 Studierende mehr, als im Wintersemester 2012/2013. 6. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, ein geplan- tes Großprojekt (bei dem aktuell von mindestens 270 Mio. € Baukosten ausgegangen wird) zu verschieben, um für dieselbe Summe 5.000 dringend benötigte Wohn- heimplätze, für einen vom Senat geschätzten Einzelpreis von 54.000 € pro Wohnheimplatz, zu errichten? Zu 6.: Zur Schaffung des zusätzlichen studentischen Wohnraums ist die Verschiebung eines anderen Großpro- jektes nicht notwendig. Berlin, den 02. Juni 2014 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014)