Drucksache 17 / 13 788 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 12. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014) und Antwort Unterrichtsausfall und Lehrermangel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lautet das Verfahren zur Ermittlung der Unter- richtsvertretungs- und Unterrichtsausfallstatistik? Zu 1.: Alle öffentlichen Schulen erfassen jährlich pro Unterrichtswoche die statistischen Daten über „Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte“ in einer vorgegebenen Struktur. Als Hilfestellung wird zum Schuljahresbeginn allen Schulen eine Excel-Erfassungs- datei zur Verfügung gestellt, die neben den beiden halb- jährlichen Abrechnungsblättern auch Hilfstabellen für die interne Erfassung anbieten. Die Schulen führen diese Statistik permanent und rei- chen halbjährlich diese Abrechnung über die regionalen Schulaufsichten ein. Nach Schuljahresende wird in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Auswertung für die Schulen vorgenommen. 2. Welche Parameter bilden die Grundlage zur Erstel- lung der Unterrichtsausfall- und Unterrichtsvertretungs- statistik? Zu 2.: Die Unterrichtsausfall- und Vertretungsstatistik ist in 3 Blöcke gegliedert: • Zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden (Vertretungsanfall) - 6 Kategorien • Tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden - 5 Kategorien • Ausfall Neben der in der übergebenen Erfassungsdatei enthal- tenen Kurzfassung der Kategorien werden den Schulen jährlich auch die ausführlichen Ausfüllhinweise zum „Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte “ zur Verfügung gestellt (Anlage 1). 3. Welche Faktoren, die bei der Statistik zur Unter- richtsvertretung und Unterrichtsausfall nicht berücksich- tigt werden, führen zu einem positiveren Statistikergeb- nis? Zu 3.: In den Erläuterungen der Anlage 1 sind alle möglichen/bekannten Faktoren enthalten. Es gibt keine zusätzlichen Faktoren, die das Statistikergebnis positiver werden lassen. 4. Wie erklärt sich der Senat die Differenz beim Ver- tretungsanfall zwischen den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Neukölln von 4%? Zu 4.: Ziel aller Beteiligten ist in jedem Fall die Ver- meidung von Unterrichtsausfall. Es gibt keinen Einzelgrund für den höheren Vertre- tungsanfall der Region Neukölln gegenüber dem der Re- gion Steglitz-Zehlendorf. Hier wirkt eine Vielzahl unter- schiedlichster Faktoren. 5. Wie erklärt sich der Senat die Differenz beim Ver- tretungsanfall zwischen Gymnasium und Grundschulen von 2,7%? Zu 5.: Ziel aller Beteiligten ist in jedem Fall die Ver- meidung von Unterrichtsausfall. Dieses gelingt Grund- schulen häufiger als den Gymnasien; nicht selten jedoch um den Preis eines erhöhten organisatorischen Aufwandes und folglich verbunden mit erhöhtem Vertretungsanfall. Es kann sinnvoll sein, zusätzlichen Vertretungsanfall zu organisieren, d.h. um eine Stunde Ausfall zu vermei- den, wird ein zusätzlicher Anfall organisiert („tagaktuelle Änderung im Stundenplan“) und beide Vertretungsanfälle werden dann vertreten, keine Unterrichtsstunde fällt aus. Diese Möglichkeit wird natürlich wesentlich häufiger an Grundschulen praktiziert. Bei Gymnasien ist solch eine Änderung schwieriger zu organisieren, zudem hier auch die Anzahl Stunden verfügbarer Teilungs-, Sprach- und Förderunterricht wesentlich geringer ist. 6. Warum konnten während der letzten fünf Jahre keine signifikanten Verbesserungen beim Vertretungsan- fall, Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall erreicht werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 788 2 Zu 6.: In den letzten fünf Jahren wurde durchweg der gute erreichte Stand an den allgemein bildenden Schulen beginnend bei Vertretungsanfall, Vertretungsunterricht und natürlich auch beim Unterrichtsausfall bestätigt. Ge- rade beim Unterrichtsausfall ist in den letzten zwei Schul- jahren mit einem Ausfall von nur 2,1 % ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Ziel kann immer nur sein, den Unterrichtsausfall auf ein Mindestmaß zu beschränken und deshalb alle Maß- nahmen bereits zur Vermeidung des Vertretungsanfalls rechtzeitig zu ergreifen. Grundsätzlich ist jedoch festzu- stellen, dass eine vollständige Vermeidung von Vertre- tungsanfall und somit natürlich auch Vertretungsunter- richt und Unterrichtsausfall illusorisch ist. 7. Wie viele Unterrichtstunden fielen in den letzten fünf Schuljahren aufgrund von Krankheit, Mutterschutz und Kuren aus (Aufschlüsseln nach Jahr, Schulform und Bezirk)? 8. Wie viele Unterrichtstunden fielen in den letzten fünf Schuljahren aufgrund von Fortbildungen und Son- derurlaub aus (Aufschlüsseln nach Jahr, Schulform und Bezirk)? 9. Wie viele Unterrichtstunden fielen in den letzten fünf Jahren aufgrund von dienstlicher Abwesenheit und schulischen Veranstaltungen aus (Aufschlüsseln nach Jahr, Schulform und Bezirk)? 10. Wie viele Unterrichtstunden fielen in den letzten fünf Jahren auf Grund tagesaktueller Änderungen im Stundenplan aus (Aufschlüsseln nach Jahr, Schulform und Bezirk)? Zu 7. bis 10.: Die in den vier Fragen benannten Kate- gorien gehören allesamt zum Vertretungsanfall. Der Ausweis des Unterrichtsausfalls nach einzelnen Anfallka- tegorien ist nicht möglich. 11. Wie viele Unterrichtstunden wurden in den letzten fünf Jahren vertreten durch Aufhebung von Teilungsun- terricht, Sprachförderung und Förderunterricht sowie Zusammenlegung (Aufschlüsseln nach Jahr, Schulform und Bezirk)? 12. Wie viele Unterrichtstunden wurden in den letzten fünf Jahren vertreten durch die Vertretungsreserve (Auf- schlüsseln nach Jahr, Schulform und Bezirk)? 13. Wie viele Unterrichtstunden wurden in den letzten fünf Jahren vertreten durch geleistete Mehrarbeit (Auf- schlüsseln nach Jahr, Schulform und Bezirk)? Zu 11. bis 13.: Die nachgefragten Daten für die ver- gangenen Schuljahre 2010/11 bis 2012/13 entnehmen Sie der Anlage 2. 14. Wie wird der Unterrichtsausfall durch nicht besetz- te Stellen erfasst? Zu 14.: Der Vertretungsanfall durch nicht besetzte Stellen wird als gesonderte Anfallkategorie erfasst „negative Bilanz (Bestand ./. Bedarf)“. Die Mehrzahl dieser angefallenen Unterrichtsstunden wird nicht zu einem Unterrichtsausfall führen, da die Schulleitungen in Kenntnis der nicht besetzten Stellen die Unterrichtsplanung entsprechend gestalten, d.h. Teilungs- stunden/Doppelsteckungen werden nicht geplant, be- stimmte fakultative Angebote werden nicht so gestaltet u.ä.. Gerade hier wird durch die Schulleitung vor Ort eine sehr intensive Arbeit geleistet, um das Fehl auszuglei- chen, wovon die Schülerinnen und Schüler nicht direkt etwas merken. 15. Wie gliedern sich die in KA 17/13013 angegebe- nen 1023,9 VZE nicht verfügbaren Lehrkräfte weiter auf (sortiert nach Grund wie Schwangerschaftstatbestand, Langzeiterkrankung, unbesetzt usw.)? Zu 15.: Die in der Kleinen Anfrage (KA) 17/13013 angegebenen 1023,9 Vollzeiteinheiten (VZE) nicht ver- fügbaren Lehrkräfte gliedern sich auf in 867,9 VZE lang- zeiterkrankte Lehrkräfte und 156 VZE Lehrkräfte mit Schwangerschaftstatbestände. 16. Kann der Senat ein Gefälle an offenen Stellen zwi- schen Grundschulen, Sekundarschulen und Gymnasien feststellen? Wie gestaltet sich dies? Zu 16.: Die Auswahlverfahren laufen. Offene Einstel- lungspositionen gibt es zurzeit noch in allen Schulformen. Dem steht aber unverändert eine ausreichend hohe Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern gegenüber, gerade auch an Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewer- bern. Der Bedarf an den Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien ist geringer als an den Grundschulen. 17. Wie definiert der Senat „signifikant“ in seiner Antwort zu Frage 5 und 6 in der KA 17/13013? Gibt es einen Unterschied an unbesetzten Stellen zwischen Bezir- ken und Stadtrand? Gibt es einen Unterschied an unbe- setzten Stellen, die mit sozialräumlichen Faktoren (Sozi- alstrukturatlas) in Verbindung stehen? Zu 17.: Es gibt keinen Unterschied an unbesetzten Stellen zwischen den Bezirken und dem Stadtrand. Berlin, den 23. Mai 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jun. 2014) Anlage 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin - Mitte Telefon: 90227 - 6524 Intern: (9227) Ausfüllhinweise zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte Allgemeine Hinweise ...................................................................... Seite 2 Spezielle Erläuterungen................................................................... Seite 3 Besondere Regelungen ................................................................... Seite 5 Datenschutz ................................................................................... Seite 6 Daten-Version ............................................................................... Seite 6 - 2 - Allgemeine Hinweise Der Begriff Unterrichtsausfall bezieht sich auf die Unterrichtsstunden, die die Schule laut den ”Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften ... ” des aktuellen Schuljahres erhält. Es muss bei den Eintragungen also nicht der aktuelle Stundenplan, sondern der „100%-Bedarf“ berücksichtigt werden. Dieser „100%-Bedarf“ setzt sich zusammen aus der Zumessung nach der Stundentafel; für Teilungsstunden/Förderunterricht; für strukturelle Unterstützung; aus dem Dispositionspool und für Profile der Schule. Es ist unbedingt von dem gemäß Ergebnis der Lehrerbedarfsfeststellung jeder Schule vorliegendem Stundenvolumen auszugehen. Diese Angabe ist über der Tabelle im Feld „Wochenstunden“ einzutragen. (1) Es ist der Unterrichtsausfall und der Vertretungsunterricht an allen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen einschl. Schulen des zweiten Bildungsweges zu erfassen. Diese Erhebung ist von allen Schulen permanent zu führen. (2) Die Daten werden je Schule insgesamt erfasst, eine Trennung nach Schulstufen ist nicht vorgesehen. Ausnahme: Im beruflichen Bereich kann für die einzelne Schule in Absprache mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten/in entschieden werden, ob die Erfassung ggf. getrennt nach Bildungsgängen erfolgt. (3) Es gibt für jedes Halbjahr eine gesonderte Hilfstabelle und ein Tabellenblatt. Die Daten der einzelnen Unterrichtswochen sind bereits vorgetragen. Die Angabe der Wochentage wird für die Ermittlung der Summendaten/Prozentuierung benötigt. (4) Hilfstabellen (Papierform/Excel) verbleiben generell in der Schule. Sie dienen lediglich als Basis für die Datenzusammenstellung der U-Bogen. Die Hilfstabellen (Papierform/Excel) sind nach Datenübermittlung unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen (s. Abschnitt Datenschutz) zu vernichten bzw. die Excel -Datei nach Druck der Auswertungstabelle/Grafik zu löschen. Spätester Zeitraum der Vernichtung ist 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres. Der ausgefüllte und unterschriebene Bogen ist unverzüglich nach Halbjahresende an die zuständige Schulaufsicht zu senden. (5) Unterrichtsausfall und geleistete Vertretungsstunden sind an der Schule zu erfassen, an der diese Unterrichtsstunden zu Vertretung anfallen/ausfallen (unabhängig von der Stammschule der ausgefallenen Lehrkraft/Vertretungskraft). (6) Unterrichtsstunden - jede geplante/erteilte Unterrichtsstunde wird als ”1” U-Stunde gezählt, unabhängig von der schulinternen Regelung über die Dauer einer Unterrichtsstunde. Falls in Ausnahmefällen an der Schule ein Kurzstundenplan (z.B. wg. hitzefrei) angeordnet ist, so sind die verkürzten Stunden zu zählen. - 3 - Spezielle Erläuterungen Abschnitt I - Zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden Alle zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. Sollte dieses ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter der Kategorie ”sonstige Gründe” vorzunehmen. Bei Einsatz von PKB-Mitteln für den Ersatz einer erkrankten Lehrkraft bzw. bei fehlenden Lehrerstunden (negative Bilanz) entfällt in dem ersetzen Umfang der Anfall, d.h. es ist kein Anfall und auch keine Vertretung einzutragen. Negative Bilanz (Bestand – Bedarf) Es handelt sich hier um die Stunden, die fehlen, um die vollständige Unterrichtsversorgung (100%) der Schule zu sichern. (Neben der vorgenannten negativen Bilanz zum LBF-Stichtag, sind hier auch eventuell im Laufe des Schuljahres hinzukommende fehlende Stunden gegenüber dem StichtagStand der Lehrerbedarfsfeststellung zu berücksichtigen) Personenbezogene Gründe Krankheit, Kur, Mutterschutz usw. Hierzu zählen sowohl die Krankheit der Lehrkräfte (einschl. Langzeiterkrankungen; ebenso Kur und Mutterschutz) als auch Unterrichtsausfall durch den für Krankheit der Kinder der Lehrkräfte gewährten Sonderurlaub. Fortbildung /Sonderurlaub Hier sind die Stunden der Fort- und Weiterbildung einzutragen, die nicht in Form von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden abgedeckt sind. Anfallende Stunden, die gemäß Sonderurlaubsverordnung genehmigt worden sind, sind in dieser Kategorie einzutragen. (Sonderurlaub für Krankheit der Kinder ist unter der Kategorie ”Krankheit, Kur, Mutterschutz usw.” zu erfassen.) Schulbezogene Gründe (! Stunden, die im Rahmen der persönlichen Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden berücksichtigt sind, bleiben unbeachtet, da diese geplant sind und zu keiner Vertretungsregelung führen. Gleiches gilt für die planmäßig durchgeführten Personalversammlungen!) Dienstliche Abwesenheit & Schulische Veranstaltungen Fallen Unterrichtsstunden in anderen Klassen/Kursen aus, weil die Lehrkraft an Klausuren, Betreuung im Betriebspraktikum, Prüfereinsatz oder an der Durchführung von Sportwettkämpfen teilnimmt, so sind diese Stunden hier zu erfassen. Hingegen sind für die an der ”Klausur, Betriebspraktika, u.ä. ...” teilnehmende Klasse/Kurs die Veränderungen im Unterrichtsablauf nicht als zur Vertretung angefallene Stunden zu zählen. Ebenso sind die wegen Hospitation in der Lehrkräfteausbildung, Projekttage, Dienstreisen, etwaige Sondersitzungen der Personalvertretung, außerplanmäßige Veranstaltungen (Schulleitersitzungen ) u.ä. zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden unter dieser Kategorie zusammenzufassen. Dieser Kategorie sind die Stunden zuzuordnen, die anfallen wegen ”Wandertagen, Schülerfahrt, Museumsbesuch u.ä.“. Bei Zutreffen dieser Gründe erfolgt eine Eintragung gemäß den zu ”Klausuren,...” gegebenen Erläuterungen. Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Sollten - Unterrichtsstunden in einer/m Klasse/Kurs wegfallen oder - Teilungsunterricht nicht stattfinden oder - Unterricht für Sprachförderung oder sonderpädagogische Förderung oder - Förderunterricht oder - Zusatzstunden für Schulversuche oder fakultativen Unterricht oder - 4 - - zusätzliche Unterrichtsstunden für besondere Fächer bzw. besondere Klassen nicht gegeben werden können, weil die Lehrkraft zur Sicherung des Unterrichtes in einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt wird, so sind diese Stunden hier einzutragen. Sonstige Gründe Falls ausnahmsweise die Gründe/Ursachen der tatsächlich zur Vertretung anstehenden Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Gruppen zuzuordnen sind, erfolgt die Eintragung hier. Auf eine Benennung des konkreten Grundes/Ursache wird verzichtet, bei Nachfrage muss die Eintragung des Unterrichtsausfalls in dieser Kategorie jedoch nachvollziehbar sein. Abschnitt II - Tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden Alle tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. (Seit dem Schuljahr 2004/05 gilt: Es entfällt der getrennte Ausweis der Vertretungsmaßnahmen nach fachgerecht und fachfremd.) Sollte die Zuordnung zu einer der folgend genannten Kategorie ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter ”Sonstige Maßnahmen” vorzunehmen. Aufhebung von Teilung / Integration & Zusammenlegung von Klassen/Kursen Wird nicht wie vorgesehen der Unterricht für die Klasse in mehreren Gruppen erteilt, sondern die planmäßige Teilung der Unterrichtsstunden einer Klasse aufgehoben, um den Unterricht für eine fehlende Lehrkraft mit zu übernehmen, so ist dies hier zu erfassen. Aufhebung von Sonderpädagogischer Förderung (Integration; Einzelintegration); Sprachförderung ist ebenfalls in dieser Kategorie einzutragen; einschl. der Wegfall von Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Schülergruppen. Hierzu zählt die Vermeidung von Unterrichtsausfall, indem mehrere Klassen/Kurse zusammengelegt bzw. neu gruppiert werden. Vertretungsreserve Es handelt sich hier um Stunden, die verfügbar sind, bei einem Ausstattungsgrad der Schule über 100%; bzw. Stunden, die nicht verplant sind. Sie dienen der Reduzierung des Unterrichtsausfalles. Geleistete Mehrarbeit Hier ist jede Unterrichtsstunde einzutragen, die aktuell angeordnet wird, über die Stundenzahl nach Lehrer-Wochenstundenplan hinausgeht, unabhängig davon, um welche Form von Mehrarbeit es sich handelt. (D.h. alle zum Tag angeordneten Mehrarbeitsstunden; es ist kein Vergleich zur „bezahlten Mehrarbeit“ möglich.) Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Hier werden die Unterrichtsstunden eingetragen, die stattfinden, weil Lehrkräfte aus einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt werden. Sonstige Maßnahmen Falls ausnahmsweise die Vertretungslösung der tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Maßnahme zuzuordnen ist, so muss die Eintragung hier erfolgen. Auf eine Benennung des Grundes auf dem Erhebungsbogen wird verzichtet, bei Nachfrage sollte die Maßnahme jedoch nachvollziehbar sein. Abschnitt III - Ausfall - tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden In diesem Abschnitt sind die ausgefallenen Unterrichtsstunden ausgewiesen. Alle Unterrichtsstunden, die nicht vertreten werden können und somit ersatzlos ausfallen, werden in dieser Spalte berechnet als Differenz zwischen Summe in Abschn. I ./. Summe in Abschnitt II. - 5 - Besondere Regelungen Besonderheiten der Grundschule Betreuer/-in, Erzieher/-in, Vertreter/-in der Religionsgemeinschaften: Dieses sind ”Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Als Information kann ein Ausfall dieser Nichtlehrkräfte bzw. unter Pkt. II. der Ersatz einer Lehrkraft durch eine Nichtlehrkräften / der Einsatz von Lehrkräften als Vertretung von Nichtlehrkräften in den zutreffenden Spalten unter ”INFO” erfolgen. In keinem Fall ist in solchem Fall ein Eintrag unter Spalte ”Ausfall”. vorzunehmen. Besonderheiten der Sekundarstufe II - Kursphase Falls in Einzelfällen Unterrichtsstunden zur Vertretung anfallen, diese jedoch nicht vertreten werden, sondern die Schüler/-innen für diese Stunden z.B. Forschungsaufgaben erhalten; in der SchulBibliothek recherchieren, Projekte in der Schule vorbereiten und somit gleichfalls kein Unterrichtsausfall eintritt, dann sind die vertretenen Stunden unter der Kategorie ”Sonstige Maßnahmen” zu erfassen. ACHTUNG: Diese Regel gilt nur für die Kursphase. In allen anderen Jahrgangsstufen kann die ”Stillbeschäftigung”/ Aufgabenerteilung nicht als Unterrichtsvertretung gewertet werden. In solchem Fall führt dieses immer zu Ausweis als Unterrichtsausfall. Besonderheiten der sonderpädagogischen Förderzentren Ambulanzlehrer/-innen: Diese Lehrkräfte sind für Unterricht an anderen Schulen vorgesehen; sofern jedoch keine Anforderung erfolgt ist, stehen diese der eigenen Schule zum Einsatz zur Verfügung (bei Einsatz zur Vertretung ---> Pkt. II ...durch ”Vertretungsreserve”) Krankheit der Ambulanzlehrer/-innen, Ambulanzlehrer/-innen mit sporadischem Einsatz an anderen Schulen: Grundsätzlich werden zur Vertretung anfallende Unterrichtsstunden, tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden als auch ausgefallene Unterrichtsstunden immer an der Schule erfasst, an der dieses aufgetreten ist. . D.h. die Herkunft(Stammschule) der Lehrkraft ist unerheblich, entscheidend ist nur der ”Ausfall-/Einsatzort” der Lehrkraft. Unterrichtsausfall durch Teilnahme der Lehrkraft am Feststellungsverfahren der sonderpädagogischen Förderung: Sofern Lehrkräfte durch Einsatz im Rahmen der Feststellungsverfahren an anderen Schulen nicht ihren planmäßig vorgesehenen Unterricht erteilen können - d.h. Unterrichtsstunden fallen zur Vertretung an -, dann ist dieses unter Kategorie: ”dienstliche Abwesenheit & schulische Veranstaltungen” einzutragen. Besonderheiten der Schulen/Klassen für Geistigbehinderte Pädagogische Unterrichtshilfen: Diese sind ”Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Um den besonderen Bedingungen der Schulen/Klassen für Geistigbehinderte gerecht zu werden, sind die durch Fehlen der PU zur Vertretung anfallenden Stunden und durch Lehrkräfte vertretene Stunden bzw. durch PU vertretene Unterrichtsstunden in einer gesonderten Spalte auszuweisen. (siehe Regelung ”Besonderheiten der Grundstufe”) - 6 - Datenschutz Bei der Erfassung und Weitergabe der Angaben zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht sind grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Insbesondere sind die gefertigten Auswertungsbogen (und nur diese Zusammenfassungen) ausschließlich für die genannten Zwecke zu verwenden. Auf Verlangen kann diese Auswertung (nicht die Hilfstabellen) der Gesamtelternvertretung und den örtlichen Personalräten zugänglich gemacht werden. Nach Fertigstellung und Weitergabe der Auswertungstabellen am Ende des Schulhalbjahres sind alle Hilfstabellen umgehend (spätestens 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres) in geeigneter Form zu vernichten bzw. von den verwendeten Datenträgern zu löschen. Datenversion (EXCEL ) Als Hilfe wird durch SenBJW eine Excel-Datei der Erhebung zu ”Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte” angeboten. Nach tagaktueller Eintragung in die jeweilige Hilfstabelle werden maschinell die Verknüpfungen zum Auswertungs-Bogen hergestellt. Nach Ende jedes Schulhalbjahres kann der ausgefüllte Bogen jeweils ausgedruckt weitergereicht werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dies eine freiwillige Maßnahme ist, bei der die Dateneingabe nur durch geschulte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an ergonomisch eingerichteten Arbeitsplätzen stattfinden darf. Die Hilfstabellen (Papierform/Datei-Version) sind nach Datenübermittlung unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu vernichten bzw. die Datei zu löschen. Spätester Zeitpunkt der Vernichtung ist 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres. Bei Verwendung von Dateien sind die jeweiligen Dateien mit einem Kennwortschutz zu versehen. Anlage 2 Nach Schulart Aufhebung von Teilung; Sprach- förderung, Förder- unterricht & Zusam- menlegung Vertretungs- reserve Geleistete Mehrarbeit Aufhebung von Teilung; Sprach- förderung, Förder- unterricht & Zusam- menlegung Vertretungs- reserve Geleistete Mehrarbeit Aufhebung von Teilung; Sprach- förderung, Förder- unterricht & Zusam- menlegung Vertretungs- reserve Geleistete Mehrarbeit Grundschule 12.600 2.100 1.700 12.300 1.850 1.650 12.300 1.800 1.700 Integrierte Sekundarschule 3.950 2150 1.700 4.000 2200 1.600 3.800 2.200 1.500 Gymnasium 800 2.550 1.300 800 2.100 1.300 700 2.250 1.400 Schulen mit sonderpäd. Schwerpunkt 2.500 400 400 2.750 400 500 3.200 400 500 Zweiter Bildungsweg 50 100 0 50 50 50 50 50 0 Vertretungskategorie in Wochenstunden in Wochenstunden in Wochenstunden Ausgewählte Vertretungskategorien an öffentlichen allgemein bildenden Schulen nach Schulart und Bezirk in den vergangenen drei Schuljahren in Unterrichtswochenstunden (gerundete Daten) Schulart Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2010/11 Vertretungskategorie Vertretungskategorie Seite 1 von 2 Anlage 2 Nach Bezirk Aufhebung von Teilung; Sprach- förderung, Förder- unterricht & Zusam- menlegung Vertretungs- reserve Geleistete Mehrarbeit Aufhebung von Teilung; Sprach- förderung, Förder- unterricht & Zusam- menlegung Vertretungs- reserve Geleistete Mehrarbeit Aufhebung von Teilung; Sprach- förderung, Förder- unterricht & Zusam- menlegung Vertretungs- reserve Geleistete Mehrarbeit Mitte 2.400 500 300 2.400 450 300 2.300 600 300 Friedrichshain- Kreuzberg 1.950 550 350 1.950 450 350 1.850 450 350 Pankow 1.700 850 250 1.700 800 250 1.600 800 250 Charlottenburg- Wilmersdorf 1.250 500 650 1.250 450 550 1.500 450 550 Spandau 1.500 500 350 1.450 400 400 1.600 400 300 Steglitz- Zehlendorf 1.450 600 700 1.400 500 700 1.500 550 700 Tempelhof- Schöneberg 1.600 800 400 1.750 700 350 1.700 550 400 Neukölln 2.300 600 600 2.400 650 650 2.500 600 550 Treptow-Köpenick 800 450 350 750 450 250 900 500 300 Marzahn- Hellersdorf 1.750 750 200 1.800 600 200 1.700 650 250 Lichtenberg 1.100 600 300 1.100 500 400 1.100 600 400 Reinickendorf 1.900 500 550 1.800 550 600 1.700 400 650 Zentralverwaltete Schulen 200 100 100 150 100 100 100 150 100 in Wochenstunden in Wochenstunden in Wochenstunden Bezirk Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2010/11 Vertretungskategorie Vertretungskategorie Vertretungskategorie Seite 2 von 2 S17-13788 S1713788-Anl 1 S1713788-Anl 2