Drucksache 17 / 13 796 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2014) und Antwort Fortschritt der Digitalisierung – auch in Berliner Gerichten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie dem Senat bekannt ist, befasst sich die Bund- Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationa- lisierung in der Justiz intensiv mit dem Ziel die "Gemein- samen Strategie zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung" (ERV-Gesamtstrategie) in einem überschaubaren Zeit- raum umzusetzen und somit die verbindliche elektroni- sche Außenkommunikation mit Rechtsanwälten und No- taren sowie ggf. weiteren geeigneten Verfahrensbeteilig- ten einschließlich einer ausschließlich elektronischen Aktenführung einzuführen: Mit diesem Hintergrund wie beurteilt der Senat den Bedarf Berliner Gerichtssäle tech- nisch für Rechtsanwälte und Verteidiger auszustatten? (WLAN, Strom etc.) Zu 1.: Auf Initiative der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wurde durch die Justizminister- konferenz ein Gutachten zur „Grobkalkulation des Verbesserungs - und Investitionsbedarfs für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte“ beauftragt. In dem Gutachten werden als erste Erfahrungswerte für eine notwendige Ausstattung von Sitzungssälen zur weitgehend elektronischen Verfahrensführung folgende Lösungselemente aufgelistet:  Installation von PCs für Richterinnen und Richter, ggf. Staatsanwaltschaft und Protokollführung (alter- nativ: Laptop-Anschlüsse), einschließlich eines Dru- ckers und Netzanbindung  Laptop-Anschlüsse für die Parteien (Strom, Beamer ),  ggf. versenkbare Bildschirme für Richterinnen und Richter und evtl. Parteien,  Projektionsmöglichkeit für elektronische Dokumente (Beamer oder große Bildschirme),  Projektionsmöglichkeit für Papierdokumente (Dokumentenkamera ),  ggf. einfache Videoumschaltungseinrichtung (Projektionsmöglichkeit für Parteien),  ggf. universelle Videoumschaltungseinrichtung (für die freie Auswahl der Darstellung von Akte, Proto- koll, Parteiendarstellung u.a.),  ggf. Ausstattung von Beratungszimmern mit einem vollständigen Arbeitsplatz. Der Umfang und die Qualität der Ausstattung werden sich im Einzelfall an der Größe des Saals, der Anzahl der Richterinnen und Richter und dem gewünschten Funkti- onsumfang zu Projektions- und Bildschirmsteuerungen orientieren. Ein WLAN-Zugang für die Anwaltschaft wird danach derzeit nicht für erforderlich gehalten. Die Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen. Generell bestehen noch erhebliche Unsicherheiten bei der Frage der Anzahl und Ausstattung der Gerichtssäle. 2. Wie viele Steckdosen müssten – damit Rechtsanwälte und Verteidiger Zugang zur Stromversorgung für Notebooks und Tablets erhalten, da die Akkulaufzeit über die Verhandlungsdauer oftmals hinausreicht – in welchen Verhandlungsräumen in welchen Gerichtsgebäuden neu angelegt werden? 3. Wird eine Priorisierung nach Amtsgerichten / Ge- richtszweigen überlegt und falls ja, in welcher Reihenfol- ge? Zu 2. und 3.: Die Berliner Gerichtssäle sind mit Steckdosen versehen, die ggf. unter Zuhilfenahme von Steckdosenleisten grundsätzlich bereits heute eine ausrei- chende Anzahl von Stromanschlüssen bieten. Lediglich im Kriminalgericht ergab sich in verschiedenen Sälen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der regelmäßig größeren Anzahl von Strafverteidigerinnen und Strafver- teidigern der Bedarf, entsprechende Steckdosen nachzu- rüsten. Die Ertüchtigung der betroffenen Säle erfolgt in diesem und im nächsten Jahr. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 796 2 4. Wie ist die aktuelle Rechtslage: Dürfen Rechtsan- wälte und Verteidiger den Strom in den Verhandlungs- räumen bzw. den Gerichten für eigenen Geräte kostenfrei nutzen oder werden vom Land Berlin Erstattungen ver- langt? Zu 4.: Vom Land Berlin werden für die Nutzung von Strom keine Erstattungen verlangt. Auslagen dürfen nur erhoben werden, soweit dies in Teil 9 des Kostenver- zeichnisses zum Gerichtskostengesetz bestimmt ist. Ein entsprechender Auslagentatbestand besteht nicht. 5. Wie schätzt der Senat den Bedarf für ein WLAN Netz in den Berliner Gerichten ein? Zu 5.: Siehe Antwort zu 1. Ergänzend und mit den Einschränkungen wie unter 1. wird derzeit auch für die Beschäftigten kein Bedarf für ein WLAN gesehen. Deren Netzwerkzugang soll aus heutiger Sicht aus Sicherheits- und Kostengründen kabelgebunden erfolgen. Berlin, den 2. Juni 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014)