Drucksache 17 / 13 799 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nikolaus Karsten und Ole Kreins (SPD) vom 13. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2014) und Antwort Schaden für Berlin durch das Bahn-Schwellenkartell Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Das Abgeordnetenhaus bewilligt die Mittel, die durch das Land Berlin an die Bahn (DB Netz) für die Nutzung der Bahn-Trassen bezahlt werden. Die Bahn hat über 18 Jahre lang 48 Millionen Stahl- Beton-Schwellen zu teuer eingekauft und verklagt nun die kartellbeteiligten Unternehmen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz wird auf mehr als 100 Millionen ge- schätzt. Frage 1: Wie hoch ist der Schaden durch das Bahn- Schwellenkartell für das Land Berlin? Frage 2: Werden die Entgelte für die Trassennutzung entsprechend des auf Berlin entfallenden Schadens ge- senkt, sobald die Bahn die Klage gewonnen oder einen Vergleich geschlossen haben wird? Antwort 1 und 2: Das Land Berlin entrichtet keine Trassenentgelte an die DB Netz AG. Diese Zahlungen werden von den Verkehrsunternehmen geleistet, die ent- sprechende Infrastrukturnutzungsverträge mit der DB Netz AG abschließen. Die Trassenentgelte werden aller- dings bei der Höhe der Zuschüsse berücksichtigt, mit denen das Land die jeweiligen Verkehrsleistungen finan- ziert. Das Land Berlin ist nicht Vertragspartner der laut Fra- ge unter Kartellverdacht stehenden Unternehmen. Inso- fern kann das Land Berlin aus eigener Kenntnis nicht beurteilen, ob es Sachverhalte gibt, die mittelbar ggf. auch zu einem Schaden beim Land Berlin geführt haben könn- ten. Auch die Deutsche Bahn (DB) AG ist nach eigenen Angaben nicht unmittelbarer Vertragspartner dieser Un- ternehmen. Sie aber hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie derzeit ein Schadenersatzverfahren gegen bestimmte Stahlhersteller führt, die ihre unmittelbaren Vertrags- partner, die Hersteller von Betonschwellen, mit Spann- stahl beliefert haben. Bundesländern, die Schienenaus- bauprojekte der DB AG und ihrer Tochterunternehmen gefördert haben, könnte, sofern hier der Fall unzulässiger Kartellabsprachen gerichtlich bestätigt würde, ein mittel- barer Schaden dadurch entstanden sein, dass sie die Kos- ten für Schwellen, in denen überteuerter Spannstahl ver- baut war, im Rahmen ihrer Förderung anteilig finanziert haben. In Berlin wurden allerdings die meisten Schienen- bauprojekte nicht aus Landes- sondern aus Bundesmitteln finanziert. Daher liegt der Anteil des Landes Berlin im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen der DB und der anderen fördernden Bundesländer für den Infrastruktur- ausbau nach Einschätzung der DB AG weit unter 0,1 %, was auch einen möglichen mittelbaren Schaden des Lan- des entsprechend begrenzen würde. Ob es im Falle einer erfolgreichen Klage der DB AG eisenbahnrechtlich möglich ist, von der DB Netz AG eine Absenkung der Infrastrukturnutzungsentgelte zu verlan- gen, wäre dann – und zwar länderübergreifend - zu erörtern , wenn die Schadenersatzsumme so hoch ausfiele, dass wirklich relevante Auswirkungen auf die Trassen- preisbildung zu erwarten wären. Berlin, den 30. Mai 2014 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2014)