Drucksache 17 / 13 800 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 13. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2014) und Antwort Wann ist Berlins Luft sauber? (III) Finanzierung durch das Umweltentlastungspro- gramm (UEP) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum umfasst das Finanzvolumen des U- EP-Nachfolgeprogramms BENE nur einen Bruchteil seiner Vorgängerprogramme UEP und UEP II? (Bitte stellen Sie die Entwicklung seit Beginn des UEP- Programms pro Jahr dar) Antwort zu 1: Das UEP 1) -Nachfolgeprogramm BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung - wird nach derzeitigem Entwurf des Berliner EFRE 2) -OP 3) mit einem höheren EFRE-Mittelvolumen ausgestattet sein als die Vorgängerprogramme UEP und UEP II. Die EFRE- Mittel werden durch die Europäische Union (EU) für die gesamte Förderperiode bewilligt. Eine Darstellung in Jahresbeträgen ist daher nicht zweckmäßig. Die Mittel- ausstattung der Programme stellt sich vergleichsweise folgendermaßen dar: UEP (2000 – 2007)* EFRE 81,637 Mio. € Land/Fördernehmer 81,637 Mio. € Gesamt 163,274 Mio. € UEP II (2007 – 2013)* EFRE 80,402 Mio. € Land/Fördernehmer 80,402 Mio. € Gesamt 160,804 Mio. € * Die Umsetzung der Programme (Auszahlungen) kann auf Grund einer n+2-Regelung für das UEP jeweils 2 Jahre später enden. Das Verhältnis von Kofinanzierung durch Landesmittel und Eigenbeteiligung der Fördernehmer beträgt etwa 3:2. Beim BENE stellt sich die vorläufige Finanzierung nach Beschluss des Senats über das operationelle Programm momentan wie folgt dar: BENE (2014 – 2020)* EFRE 116,9609 Mio. € Land/Fördernehmer 116,9609 Mio. € Gesamt 233,9218 Mio. € *Die Umsetzung des Programms (Auszahlungen) kann auf Grund einer n+3-Regelung für BENE 3 Jahre später enden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt hat ihrer Mittelplanung – wie auch schon bei den UEP - eine 30%ige Kofinanzierung der EFRE-Mittel mit Landesmitteln zugrunde gelegt. Weitere 20 % der Kofi- nanzierung sollen als Eigenanteil von den Begünstigten aufgebracht werden. Im Doppelhaushaltsplan 2014/2015 sind aufgrund des verzögerten Programmstarts nur gerin- ge Ansätze für 2015 veranschlagt. Es handelt sich um reine Landesmittel, da die EFRE-Mittel im Doppelhaus- haltsplan 2014/15 pauschal im Einzelplan 13 veranschlagt sind. Nach Genehmigung des Programms durch die EU- Kommission, welche im Herbst dieses Jahres erwartet wird, werden EFRE- und Landesmittel im Rahmen der Anmeldung für den Doppelhaushaltsplan 2016/17 und für die Finanzplanung 2015 bis 2019 gemeinsam im Einzel- plan 12 veranschlagt . 1) UEP = Umweltentlastungsprogramm 2) EFRE = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 3) OP = Operationelle Programm Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 800 2 Frage 2: Wie bewerten Sie die Frage 1 vor dem Hin- tergrund, dass Berlins Luft neun Jahre nach dem ersten Luftreinhalteplan immer noch verschmutzt ist? Antwort zu 2: Die Berliner Luft ist durch Umsetzung von Maßnahmen wie der Umweltzone im langjährigen Trend besser geworden, aber noch nicht gut. Insbesondere hat sich der Anteil Berliner Quellen an der Feinstaubbe- lastung merklich reduziert, was entscheidend zur Einhal- tung der Feinstaubgrenzwerte in den letzten beiden Jahren geführt hat. Allerdings besteht noch Handlungsbedarf hinsichtlich der Einhaltung des Stickoxidgrenzwerts. Wie in dem Luftreinhalteplan dargelegt, stehen der Berliner Politik – unabhängig von verfügbaren Fördermitteln – keine ausreichenden Handlungsoptionen zur Verfügung . Die lokal umsetzbaren Maßnahmen reichen allein nicht aus, um angesichts der Komplexität der Ursachen der Luftverschmutzung, z.B. großräumiger Eintrag von Luftschadstoffen, das Problem in Gänze zu lösen. Für viele notwendige Maßnahmen liegt die Zuständigkeit auf europäischer oder nationaler Ebene, z.B. die Festlegung der Abgasgrenzwerte für Fahrzeuge, Baumaschinen oder Schiffe oder die Regelung fiskalischer Anreize für emis- sionsarme Fahrzeuge, beispielsweise durch eine entspre- chende Ausgestaltung der Autobahnmaut.. Hinzu kommt, dass die größtenteils von der EU vor- gegebenen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel des UEP dazu führen, dass diese Mittel für Emissi- onsminderungsmaßnahmen im Straßenverkehr, der wich- tigsten lokalen Quelle der Luftverschmutzung in Berlin, nur sehr eingeschränkt nutzbar sind. Zu diesen einschrän- kenden Rahmenbedingungen gehört insbesondere das Standortprinzip, d.h. es dürfen nur Maßnahmen an Ein- richtungen oder Fahrzeugen gefördert werden, die fast ausschließlich in Berlin betrieben werden. Unabhängig vom Programmvolumen des UEP II oder des Nachfolgeprogramms BENE wird daher die EFRE- Förderung nur einen kleinen Beitrag zur Verbesserung der Berliner Luft leisten können. Frage 3: Welche emissionssenkenden Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2005 - 2012 wurden durch das UEP II gefördert? Antwort zu 3: Im UEP II wurden bisher zwei Vorha- ben mit Bezug zum Luftreinhalteplan gefördert. Dies sind das Pilotprojekt „SCRT1) Nachrüstung der Berliner Linienbusse (11261 UEP II/6-2)“ sowie das darauf aufbauende Nachfolgevorhaben „Reduzierung der Stickoxidemissionen durch SCRT-Nach-rüstung von Berliner Linien- bussen, (11362 UEP II/6-2). Derzeit wird geprüft, inwie- weit die Aufrüstung noch weiterer BVG-Busse mit der SCRT-Technologie und/oder einem Motormanagement- system innerhalb der Programmlaufzeit des UEP II geför- dert werden können. Ferner wurden im Rahmen einer gesonderten Aktion Fördermittel für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern in Fahrgastschiffen bereitgestellt. Dieses Förderangebot wurde jedoch von den Reedereien bisher nicht in An- spruch genommen. 1) SCRT = Selective Catalytic Reduction Technology Frage 4: Welchen messbaren Effekt auf die Sauberkeit der Berliner Luft haben diese emissionssenkenden Maß- nahmen gehabt? Antwort zu 4: Mit der SCRT-Filternachrüstung von Berliner Linienbussen werden die Stickoxid-emissionen um mindestens 80 % pro Bus reduziert. Es wurden 91 Doppeldeckerbusse der BVG umgerüstet, deren Fahrroute im Schwerpunkt die belasteten Innenstadtbereiche ab- deckt. Für einen statistischen Nachweis der Entlastungs- wirkung anhand von Messdaten ist der verfügbare Zeit- raum noch zu kurz. Frage 5: Warum werden/wurden die Filternachrüstun- gen an BVG-Bussen nicht über das UEP II unterstützt? Antwort zu 5: Diese Behauptung ist falsch, siehe Antwort zu 4. Frage 6: Welche emissionssenkenden Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2011 - 2017 brauchen weitere finanzi- elle Unterstützung? Antwort zu 6: Hinsichtlich der möglichen Unterstüt- zung von emissionsmindernden Maßnahmen durch Mittel des BENE kommen investive Maßnahmen mit messbaren Effekten in Betracht, während Gutachten, z.B. für die Planung von Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrs- flusses, nicht gefördert werden können. Weitere finanziel- le Unterstützung wird besonders für Investitionen in die Modernisierung von Bussen der BVG und von kommuna- len Fahrzeugen und Baumaschinen angestrebt. Dies ist jedoch zunehmend schwieriger, weil auf Grund der neuen EU-Förderrichtlinien Fördermittel für Umweltschutzin- vestitionen im Rahmen von BENE-Umwelt (s. auch Ant- wort zu Frage 7), sich räumlich auf die Teilgebiete Ber- lins konzentrieren müssen, wo auf Grund einer hohen sozialen Problemdichte Maßnahmen zur sozialen Stadt- entwicklung vorgesehen und gefördert werden. Eine sol- che Beschränkung z.B. der Nachrüstung von Stickoxidfil- tersystemen in Bussen ist aus Sicht der Luftreinhaltepla- nung nicht immer sinnvoll, da auch außerhalb dieser Ge- biete Hauptverkehrsstraßen mit hoher Stickoxidbelastung existieren. Des Weiteren können Emissionsminderungen durch die Förderung von Maßnahmen im Gebäudebereich zur Reduzierung des Wärmebedarfs und zur Installation be- sonders emissionsarmer Heizsysteme erreicht werden. Da dabei oftmals die Minderung von CO2 im Vordergrund steht, müssen derartige Mittelverwendungen in Abstim- mung mit Klimaschutzaktivitäten konzipiert werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 800 3 Frage 7: Wird es im UEP-Nachfolgeprogramm BENE weiterhin einen Förderbereich geben, der sich mit der Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen befasst? (Bit- te um Höhe der eingestellten Gelder sowie eine Übersicht der geplanten Maßnahmen) Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Das Programm BENE wird auf der Ba- sis der EFRE-VO zwei grundlegende Förderbereiche enthalten: 1. BENE – Klimaschutz, mit der Unterstützung von Maßnahmen zur Verringerung von CO2-Emissionen. Ein Schwerpunkt dieses Förderbereichs ist u.a. die Förderung der nachhaltigen städtischen Mobilität durch die Unter- stützung des ÖPNV und städt. Radverkehrs. Für BENE- Klimaschutz sind vorläufig EFRE-Mittel in Höhe von 94,9609 Mio. € vorgesehen. 2. BENE – Umwelt, mit Maßnahmen zur Verbesse- rung der grünen Infrastruktur, Lärmreduzierung und Luft- reinhaltung. Die Maßnahmen werden im Zusammenhang mit dem Programm Zukunftsinitiative Stadtteil (ZIS II) zur Unterstützung von Quartieren mit hoher sozialer Problemdichte durchgeführt. Derzeit sind für diesen Be- reich EFRE-Mittel in Höhe von 22 Mio. € vorgesehen. Die Mittelzuweisung unterliegt der Zustimmung der EU-Kommission. Frage 8: Bei wem liegt die federführende Zuständig- keit für die Konzeptionierung des BENE? Antwort zu 8: Das UEP-Nachfolgeprogramm BENE wurde auf der Basis der EFRE-VO federführend im För- derreferat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt konzipiert. Alle relevanten Fachbereiche wurden in die Planung einbezogen. Die nähere Ausgestaltung wird die Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das EFRE-OP zu berück- sichtigen haben. Frage 9: In welchem Verfahren wurde festgelegt, wel- che Maßnahmen des Luftreinhalteplans über das Umwelt- entlastungsprogramm gefördert werden und welche nicht? Antwort zu 9: Allgemein verläuft das Auswahlverfah- ren so, dass Projektideen in einer Projektskizze dargestellt und beim Programmträger (B.&S.U. mbH) eingereicht werden. Nach einer Erstbewertung stimmt dieser mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ab, ob das Vorhaben aussichtsreich ist und weiter vorbereitet werden soll. Wenn ja, wird die Erstellung der Antragsun- terlagen veranlasst. Diese werden beim Programmträger eingereicht und von ihm geprüft. Auf der Basis von des- sen Förderempfehlung erfolgt die Bewilligung der Förde- rung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Das Operationelle Programm für die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EF- RE-OP) und die Förderrichtlinie des UEP II setzten den inhaltlichen Rahmen für die Förderung. Daher kamen nur bestimmte Projekte der Maßnahmetabelle des Luftreinhal- teplans 2011-2017 für eine Förderung aus dem UEP II in Betracht. So wurde zum Beispiel intensiv diskutiert, ob die Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen aus dem UEP II in Betracht kommen könnte. Dies wurde aber aufgrund des Textes des von der Europäischen Kommis- sion genehmigten EFRE-OP verneint. Eine Herleitung der Fördermöglichkeit ist nicht gegeben. Frage 10: Warum wurde das Parlament an dieser Pla- nung nicht beteiligt? Frage 11: Wird der Senat in Zukunft das Parlament und die Öffentlichkeit an der Ausgestaltung des UEP beteiligen, um so das parlamentarische Haushaltsrecht zu wahren und eine breite Diskussion über die Schwerpunkt- setzung der über das Programm gesteuerten Finanzströme zu erreichen? Antwort zu 10 und 11: Entsprechend § 44 Landes- haushaltsordnung (LHO [einschließlich Ausführungsvor- schriften]) kann die fachlich zuständige Senatsverwal- tung eine Förderrichtlinie erlassen. Das Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen ist erforderlich, der Rechnungshof ist zu hören. Die Projektauswahl er- folgt auf der Basis der Förderrichtlinie des UEP II. Das Abgeordnetenhaus wird über die Erstellung des Operationellen Programms regelmäßig unterrichtet. Das Operationelle Programm ist die Grundlage für die Erstel- lung der Förderrichtlinie und die Zuweisung der EFRE- Mittel zu den einzelnen Programmen, somit auch für BENE. Die Haushaltshoheit des Parlaments ist durch den Beschluss des Abgeordnetenhauses über den jeweiligen Haushaltsplan gewahrt, in dem die Ausgaben und Ein- nahmen für die jeweiligen Programme veranschlagt sind. Berlin, den 27. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014)