Drucksache 17 / 13 801 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 13. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2014) und Antwort Wann leistet Berlin seinen Beitrag für den „Fonds sexueller Missbrauch“ - selbst Bayern hat eingezahlt?! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Bund hat 50 Millionen Euro für den „Fonds sexueller Missbrauch“ zur Verfügung gestellt, wann zahlt endlich das Land Berlin seinen Beitrag ein? 2. Wenn das Land Berlin bisher kein Geld zur Verfügung gestellt hat, warum nicht? 3. Wird das Land Berlin überhaupt in Zukunft seinen Beitrag für den Fonds leisten, wie es eine klare Forderung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ ist? 4. Wenn das Land Berlin kein Geld in den Fonds einzahlen will, wie begründet der Senat dies gegenüber den Betroffenen, die als Kind sexuelle Gewalt erleben muss- ten und lebenslang darunter leiden? Zu 1. - 4.: Berlin beteiligt sich wie alle anderen Bun- desländer an der Abstimmung zwischen Bund und Län- dern wie die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ umgesetzt und die Voraussetzungen für notwendige Hilfeleistungen an Betroffene ge- schaffen werden können. Die Länder stehen zu ihrer Arbeitgeberverantwortung und befürworten ein zwischen Bund und Ländern abge- stimmtes Verfahren zur Gewährung von Hilfen bei erlit- tenem sexuellem Missbrauch in der öffentlichen Hand zuzuordnenden Institutionen. Berlin tritt dabei – wie alle Länder – für ein ergänzendes Hilfesystem ein, das den Opfern Schutz vor Retraumatisierung bietet und damit verlässliche und schnelle Hilfen ermöglicht. Zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Ti- sches „Sexueller Kindesmissbrauch“ befinden sich Vertreterinnen und Vertreter der Jugend- und Familienminis- terkonferenz noch in Gesprächen mit dem Bundesminis- terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die bestehende Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird bis Oktober 2014 einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten. Auch die Jugend- und Familienministerkonferenz am 22./23. Mai 2014 in Mainz wird sich mit dem Thema der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ beschäftigen. Dabei ist die entsprechende Ausgestaltung der Regelsysteme ein wesentlicher Aspekt, damit von sexuellem Missbrauch betroffene Menschen in Zukunft sofort die notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten. Berlin, den 21. Mai 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2014)