Drucksache 17 / 13 806 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2014) und Antwort Gefährliche Bauschäden an der Renée-Sintenis-Grundschule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Vo- raussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhal- tung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Instandhaltung und Sanierung der Gebäude. Der für die Renée-Sintenis- Grundschule zuständige Bezirk Reinickendorf hat die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Am 4. Mai diesen Jahres stürzte eine Decke in der ersten Etage der Renée-Sintenis-Grundschule ein. Es wurde aufgrund des Wochenendes zum Glück niemand verletzt. Welche Gründe und Erklärungen für den Vorfall sind dem Senat und dem Bezirk Reinickendorf bekannt? 4. Nach Presseberichten wurde ein Gutachten zum Vorfall in Auftrag gegeben. Was ist der Inhalt dieses Gutachtens? Zu 1. und 4.: Nachdem am Wochenende 03./04.05.2014 eine Unterdecke in einem Treppenhaus des Altbaubereiches der Renée-Sintenis-Grundschule abgestürzt ist, wurde aus Gründen des präventiven Un- fallschutzes unter Beteiligung der bezirklichen Bauauf- sicht am 05.05.2014 der Altbaubereich der Schule ge- sperrt. Zur Bestandsuntersuchung und Feststellung der Ursa- che des Deckenabsturzes wurden unverzüglich zwei un- abhängige Statikbüros beauftragt. Nach Auswertung der gutachterlichen Stellungnahme und des vorliegenden Prüfberichts lassen sich der Schadenshergang und die Ursache des Deckenabsturzes in einem Treppenhaus darstellen. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es sich um keinen baukonstruktiven, sondern um einen ausführungs- bedingten Mangel bei der Errichtung des Schulgebäudes in den Entstehungsjahren 1957/1958 handelt. Ursache sind unsachgemäße bauliche Befestigungen einer Rohr- putzdecke an einer Stahlbetonrippendecke. Der Absturz dieser Rohrputzdecke auf eine darunter vorhandene abge- hangene Stahllamellendecke führte zu dem Gesamtscha- den im Schultreppenhaus. 2. Können der Senat und der Bezirk Reinickendorf Gefährdungen in weiteren Räumen in der als nicht sanie- rungsbedürftig bekannten Schule mit Sicherheit aus- schließen? a) Wenn nein, welche Entscheidungen wurden getrof- fen bzw. welche Maßnahmen befinden sich wo in der Diskussion, um weitere Gefährdungen zu ver- hindern? b) Wenn ja, auf welche Grundlage? 5. Welche baulichen Maßnahmen sollen in Zukunft eingeleitet werden, um die in der Presse bekannt gewor- denen Fehler bei der Abhängung der Decke zu beseitigen? Zu 2. und 5.: Da eine Gefährdung über das Treppen- haus hinaus in weiteren Gebäudeteilen der Renée- Sintenis-Grundschule nicht ausgeschlossen werden konn- te, wurden im Nachgang des Schadensereignisses weitere Gebäudeteile gutachterlich untersucht, wobei die Prüfung auf alle Klassenräume und Bereiche wie Flure des Schul- altbaus ausgedehnt wurde. Im Ergebnis gibt es nun bauli- che Konsequenzen aus den unterschiedlichen vorgefun- denen und überprüften Deckenkonstruktionen. Das Be- zirksamt Reinickendorf wird aufgrund dieser Bewertun- gen nahezu alle Decken in den Klassenräumen und Fluren im Schulaltbau entfernen und neue abgehangene Decken mit allen Folgearbeiten einbauen lassen. Mithin müssen nun ca. 1.400 qm Unterdecken kurzfristig saniert werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 806 2 3. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um einen geregelten Unterricht fortzuführen? Zu 3.: Nach Abschluss der bauchfachlichen Begutach- tung des an der Schule entstandenen Schadens und daraus abzuleitenden Auswirkungen auf den Schulbetrieb wur- den umgehend schulorganisatorische Maßnahmen zur vollständigen Sicherung des Schulbetriebs durchgeführt. Hier mussten im Wesentlichen zeitnah adäquate Ersatz- räumlichkeiten gefunden werden, an denen zügig der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden konnte. Da der Ortsteil Frohnau über keine geeigneten Räumlichkeiten oder Liegenschaften verfügte, wurde der angrenzende Ortsteil Hermsdorf in die Prüfung mit einbezogen. Im Ergebnis ist festzustellen: Die Klassenstufen bzw. Lerngruppen von eins bis drei werden weiterhin am Standort des Hauptgebäudes (im „Neubau“, im Hortgebäude und im ehemaligen Vorklassengebäude ) im Laurinsteig versorgt. Die umfangreichen Herrichtungsarbeiten der dortigen Unterrichtsräume konn- ten am 13.05.2014 abends abgeschlossen werden, so dass die Voraussetzungen für einen regulären Unterricht ab dem 14.05.2014 wieder geschaffen wurden. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe vier (drei Gruppen) sind aufgenommen worden in der Gustav- Dreyer-Grundschule in der Freiherr-vom-Stein-Straße in Hermsdorf. Dafür stehen im Hauptgebäude dieser Schule drei Unterrichtsräume sowie ein kleinerer Freizeitraum und ein kleiner „Personalraum“ zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen fünf und sechs (vier Gruppen) sind im Georg-Herwegh- Gymnasium in der Fellbacher Straße in Hermsdorf im Neubau (vier Unterrichtsräume) untergebracht. Die jeweils notwendigen umfangreichen Umzugs- und Herrichtungsarbeiten sind ebenfalls am Abend des 13.05.2014 abgeschlossen worden, so dass die Vorausset- zungen auch hier für den regulären Unterricht ab dem 14.05.2014 gegeben waren. Der Unterricht findet seit dem 14.05.2014 dort statt. Die anschließende ergänzende För- derung und Betreuung (EFöB) wird am Standort der Renée-Sintenis-Grundschule durchgeführt; das war Wunsch der Schule im Einvernehmen mit der Elternschaft (Gesamtelternvertretung – GEV). 6. Haben sich aus den Vorfällen personelle Konse- quenzen ergeben? a) Wenn ja, welche? Zu 6.: Nein. 7. Haben sich aus dem Vorfall zivil- oder strafrechtli- che Konsequenzen ergeben? a) Wenn ja, welche? Zu 7.: Aufgrund des Ausführungsmangels an der De- ckenkonstruktion aus den Baujahren 1957/1958 sind keine zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen abzulei- ten. Darüber hinaus hat das Bezirksamt wie folgt Stellung genommen: Der Schadensfall war vorab weder optisch erkennbar noch vorhersehbar. Umso bestürzter waren und sind das Bezirksamt Reinickendorf und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diesen Deckenabsturz – und gleichzeitig außerordentlich dankbar, dass durch die Havarie am Wo- chenende keine Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Besucherin- nen und Besucher verletzt wurden. Das Bezirksamt Reinickendorf hat im Nachgang der Gutachtenauswertungen zehn weitere vergleichbare Schu- len in Reinickendorf identifiziert. Die Auswahl erfolgte vor dem Hintergrund bauartgleicher Schultypen und aus den Erstellungsjahren Ende der 50-iger Jahre. Wenngleich bauliche Missstände oder Bauschäden an den Decken der ausgewählten Schulen nicht bekannt sind, wird das Be- zirksamt Reinickendorf die dortigen entsprechenden De- ckenkonstruktionen vorsorglich gutachterlich bewerten lassen. 8. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 9. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8. und 9.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 27. Mai 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014)