Drucksache 17 / 13 807 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2014) und Antwort Gefährliche Bauschäden an der Poelchau-Oberschule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Am 12. Dezember letzten Jahres stürzte während des Unterrichts ein Fenster in einem Klassenraum der Poelchau-Schule aus dem Scharnier. Es wurden drei Schüler*innen am Kopf verletzt. Welche Gründe und Erklärungen für den Vorfall sind dem Senat und dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf inzwischen bekannt? Zu 1.: Das Dreh-Kipp-Fenster ist während des Öff- nens (Kippen des Fensters) herabgefallen. Die unmittelbar am Folgetag des Unfalls vorgenommene baukonstruktive Begutachtung des Fensters durch Arbeitssicherheitsinge- nieure sowie Fachleute eines Ingenieurbüros für Baukon- struktion hat ergeben, dass der Unfall durch eine defekte Führungsbuchse an der oberen Verriegelung des Kippme- chanismus (Fangschere) ausgelöst wurde. Die Poelchau-Oberschule ist eine zentral verwaltete Schule in der Schulträgerschaft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Die Schule ist Be- standteil des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) und die Bewirtschaftung der Liegenschaft (kaufmännisches, technisches und infrastrukturelles Im- mobilien- und Gebäudemanagement) ist Aufgabe der Berliner Immobilienmanagement (BIM) GmbH. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf war in den Vor- gang daher nicht eingebunden. 2. Können der Senat und der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf inzwischen Gefährdungen in weiteren Räu- men in der seit Jahren stark sanierungsbedürftigen und asbestbelasteten Schule mit Sicherheit ausschließen? a) Wenn nein, welche Entscheidungen wurden wann getroffen bzw. welche Maßnahmen befinden sich in der Diskussion, um weitere Gefährdungen zu verhindern? b) Wenn ja, auf welcher Grundlage? Zu 2.: Unfälle lassen sich nach der Lebenserfahrung bedauerlicherweise nicht „mit Sicherheit ausschließen“. Vorliegend wurden Maßnahmen ergriffen, um das Unfall- risiko sehr zu minimieren: Sämtliche Dreh-Kipp-Fenster wurden umgerüstet auf Dreh-Fenster. Die Fensterflügel wurden zudem neu angeschlagen und gesichert. Bei (aus- schließlichen) Kippfenstern wurden Beschlagteile ergänzt oder erneuert, Fangscheren erneuert und sämtliche Fens- terflügel mit Einbohrbändern neu angeschlagen. 3. Nach Presseberichten gibt es ein Gutachten des BIM zu Vorfall. Was ist der Inhalt dieses Gutachtens? Zu 3.: Die BIM GmbH hatte unmittelbar nach dem Unfall ein Ingenieurbüro um Begutachtung und Stellung- nahme gebeten. In dieser Stellungnahme wird zur Unfall- ursache vermutet, dass sich die Schere zur Halterung beim Ankippen des Fensters gelöst habe. Es wird zur Unfallursache zudem ausgeführt, dass das Fenster mög- licherweise unsachgemäß geöffnet worden sei. Zum Zustand der ca. 40 Jahre alten Fenster wird fest- gestellt, dass die Beschläge bei Einbau dem Stand der Technik entsprochen hätten; heutzutage jedoch andere Schließmechanismen verbaut werden. Für die übrigen Dreh-Kipp-Fenster bestand laut Gutachten bei sachgemä- ßer Öffnung keine (akute) Absturzgefahr. Das Gutachten empfahl abschließend die Kontrolle aller Fenster durch erfahrene Tischler sowie Nachbefestigung bei ggf. locke- ren Anschlüssen und das Umrüsten auf Drehfenster. Diesen Empfehlungen wurde entsprochen. 4. Welche baulichen Maßnahmen wurden am Standort eingeleitet, um die Sicherheit der Schüler*innen zu ge- währleisten? a) Wurden inzwischen alle Drehkippfenster auf Dreh- fenster umgerüstet? Zu 4.: Ja. Ich verweise auf die Antwort zur Frage 2. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 807 2 5. Haben sich aus dem Vorfall personelle Konsequen- zen ergeben? a) Wenn ja, welche? Zu 5.: Nein. 6. Haben sich aus dem Vorfall zivil- oder strafrechtli- che oder sonstige juristische Konsequenzen ergeben? a) Wenn ja, welche? b) Laut Presseberichten gab es eine Anzeige gegen die Senatsverwaltung. Was ist der Inhalt dieser Anzeige und auf welchem Stand befinden sich die Ermittlungen? Zu 6.: Nein, es haben sich keine zivil- oder strafrecht- lichen oder sonstige juristische Konsequenzen ergeben. Es liegt keine Anzeige vor. 7. Auf welchem Stand befindet sich der Neubau der Schule im Olympiapark? a) Zu welchem Zeitpunkt ist der Umzug geplant? Zu 7.: Es wird kein Neubau errichtet. Teile des unter Denkmalschutz stehenden Hauses des deutschen Sports im Olympiapark Berlin werden umgebaut und saniert. In bislang ungenutzte Gebäudeteile werden sodann die not- wendigen Räumlichkeiten für die Schulnutzung einge- passt. Mit der Baumaßnahme wurde planmäßig im Herbst 2013 begonnen. Die Fertigstellung ist zum 31.07.2015 geplant. Die Schule soll am neuen Standort zum Schuljahr 2015/16 den Betrieb aufnehmen. Die Gebäudeteile wur- den baulich und technisch entkernt. Die Rohbauarbeiten werden bis Ende Juni abgeschlossen sein und Putzarbei- ten, Estrich und Trockenbau beginnen bereits parallel im kommenden Monat; die Vorfertigung der Fenster ist ein- geleitet. Alle Bauleistungen erfolgen derzeit im vorgese- henen Terminplan. 8. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 9. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8. und 9.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 23. Mai 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2014)