Drucksache 17 / 13 808 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 08. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2014) und Antwort Gefährliche Bauschäden am Beethoven-Gymnasium Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Vo- raussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhal- tung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Instandhaltung und Sanierung der Gebäude. Der für das Beethoven- Gymnasium zuständige Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Bei einem Besuch des Dachbodens des Beethoven- Gymnasiums in Lankwitz ist ein Schüler im November 2013 zehn Meter in die Tiefe gestürzt. Er erlitt mehrere Knochenbrüche. Bereits im September 2012 sind in der gleiche Schule Teile des Stucks aus der Fassade gebro- chen und zu Boden gestürzt. Welche Gründe und Erklä- rungen zu beiden Vorfällen sind dem Senat und dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf inzwischen bekannt? Zu 1.: Der Unfall im November 2013 hatte keine bau- lichen Gründe. Unbefugtes Betreten eines gesicherten Dachraumes, der keine baulichen Mängel aufweist, führte zu diesem Unfall, nachdem der Schüler auf eine nichttra- gende Akustikdecke geraten war. Zu dem Schaden im Bereich des Gesimses der Fassade hatte ein bauaufsichtli- cher Mangel im Bereich des Daches geführt. 2. Welche baulichen Maßnahmen wurden nach beiden Vorfällen eingeleitet, um die Sicherheit der Schüler*innen zu gewährleisten? Zu 2.: Die Revisionsöffnung in dem offiziell für Schü- lerinnen und Schüler nicht zugänglichen Bereich wurde verschlossen. Der schadhafte Gesimsbereich wurde sa- niert. 3. Können der Senat und der Bezirk Steglitz- Zehlendorf inzwischen Gefährdungen in weiteren Räu- men mit Sicherheit ausschließen? a) Wenn nein, welche Entscheidungen wurden wann getroffen bzw. welche Maßnahmen befinden sich in der Diskussion, um weitere Gefährdungen zu verhindern? b) Wenn ja, auf welcher Grundlage? Zu 3.: Nein – aufgrund ungünstiger Konstellationen und menschlichen Versagens kann nie etwas mit Sicher- heit ausgeschlossen werden. Bereits Anfang des Jahres 2014 wurde in der Fachab- teilung entschieden, das Augenmerk auf mögliche Gefah- renstellen zu fokussieren. Das Schulamt wurde bereits in 2012 gebeten, Gefahrenstellen, die es selbst erkennt bzw. die durch die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeis- ter mitgeteilt werden, umgehend der Serviceeinheit (SE) Facility Management zu melden und unverzüglich und eigenverantwortlich Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten. Seitens des Hochbauservices werden im Bedarfsfall Sper- rungen von Teilbereichen der Schulgebäude empfohlen. 4. Nach Presseberichten gab es Prüfungen des Bezirk- samtes zu beiden Vorfällen. Was ist der Inhalt beider Gutachten? Zu 4.: Seitens des Bezirks werden für alle Schulge- bäude sog. Bauwerksbücher erstellt. Hierbei werden stati- sche und sicherheitsrelevante Belange erfasst; festgestell- te Mängel hieraus werden zeitnah abgearbeitet, ggf. sind Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Im Falle der Beethoven-Oberschule wurden keine gravierenden Män- gel festgestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 808 2 5. Der Landeselternausschuss kritisierte die Schulver- waltung, die Bausubstanz der Beethoven-Schule und das Notdach aus dem zweiten Weltkrieg seien jahrzehntelang vernachlässigt worden. Können der Senat und der Bezirk Steglitz-Zehlendorf diese Behauptung bestätigen? a) Wenn ja, welche Gründe für die Vernachlässigung können der Senat und der Bezirk nennen? b) Wenn nein, welche Maßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz und zur Sanierung des Daches und des Dachbodens wurden wann in den letzten fünf Jahren durchgeführt? Zu 5.: Nein, diese Behauptung kann seitens des Be- zirksamts Steglitz-Zehlendorf nicht bestätigt werden. Im Rahmen der baulichen Unterhaltung wurden im gesamten Schulgebäude diverse Reparaturarbeiten veranlasst. Be- züglich des Daches wurden die jährlichen Sichtkontrollen und Wartungsarbeiten durch Fachfirmen durchgeführt. Der Dachboden wurde von Statikern im Rahmen der Erstellung von Bauwerksbüchern begutachtet und auf augenscheinliche Mängel kontrolliert – gravierende Mängel konnten in den vergangenen fünf Jahren nicht festge- stellt werden. 6. Haben sich aus den Vorfällen personelle Konse- quenzen ergeben? a) Wenn ja, welche? Zu 6.: Seitens der SE Facility-Management haben sich keine personellen Konsequenzen ergeben, da es dafür keinen Anlass gab. 7. Haben sich aus dem Vorfall zivil- oder strafrechtli- che oder sonstige juristische Konsequenzen ergeben? a) Wenn ja, welche? Zu 7.: Hierzu ist dem Bezirk nichts bekannt. 8. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage beteiligt? 9. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 8. und 9.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 27. Mai 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014)