Drucksache 17 / 13 811 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 14. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2014) und Antwort Wertgutachten des Senats im Zusammenhang mit den Rückkäufen der privaten Unter- nehmensanteile bei den Berliner Wasserbetrieben Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind für die Rückkäufe der Anteile von RWE im Jahr 2012 und Veolia im Jahr 2013 an den Berliner Was- serbetrieben Wertgutachten des Senats erstellt worden? Wenn nein, dann weiter bei 1.2 Zu 1.: Im Zusammenhang mit den Rückkäufen der Anteile von RWE und Veolia an der Berlinwasser Gruppe wurden von den wirtschaftlichen Beratern des Landes Berlin indikative Bewertungen unter verschiedenen Sze- narien vorgenommen. Auf Basis dieser Wertindikationen wurden die Kaufpreisverhandlungen geführt und erfolgte die Kaufpreisbildung. Die Berichte über Details der Rückkäufe wurden dem vertraulich tagenden Unterausschuss Vermögensverwal- tung des Hauptausschusses zur Verfügung gestellt. Die dazu eingegangenen Fragen aus dem parlamentarischen und politischen Raum wurden ausführlich von der Se- natsverwaltung für Finanzen dem Unterausschuss gegen- über beantwortet. Der Vermögensausschuss hat diese Bewertungen und die ergänzenden Ausführungen zur Grundlage seiner Empfehlung für den Hauptausschuss und das Abgeordnetenhaus gemacht. Wenn ja: 1.1 Ergab sich aus den Wertgutachten eine Obergrenze für die jeweilige Rückkaufsumme? Wenn nein, dann weiter bei 1.1.3 Wenn ja: 1.1.1 Wurde diese Obergrenze bei den jeweiligen Rückkäufen eingehalten? Wenn ja: Um welchen Betrag wurde die Obergrenze unterschritten Wenn nein: Um welchen Betrag wurde die Obergren- ze überschritten 1.1.2 Wie hoch wurde diese Grenze im Wertgutach- ten des Senats beziffert? 1.1.3 Wenn keine Obergrenze im Wertgutachten für den jeweiligen Rückkauf der RWE- bzw. der Veolia- Anteile festgelegt wurde, welcher Grund bestand dann für die Erstellung des jeweiligen Wertgutachtens? 1.2 Auf der Basis welcher anderen finanziellen Zielsetzungen wurden dann die Verhandlungen über die Rückkäufe geführt? Zu 1.1 bis 1.2: siehe Antwort zu 1. Berlin, den 23. Mai 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014)