Drucksache 17 / 13 812 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 14. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2014) und Antwort Koordinierung von Bauvorhaben in Steglitz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Im Zeitraum vom Jahr 2015 bis mind. 2017 erfolgen in Steglitz der Brückenneubau Albrechtstraße / A103, die Sanierung der Feuerbachbrücke und die Grund- sanierung der U9-Bahnhöfe sowie die Sanierung und der Umbau des Steglitzer Kreisels. Erfolgt bereits jetzt eine Koordinierung dieser Bauvorhaben? Wenn ja, wie gestal- tet sich diese? Wenn nein, ist eine Koordinierung geplant und wann soll diese voraussichtlich beginnen? Wenn nein, warum nicht? Frage 2: Wenn keine Koordinierung der Bauvorhaben geplant ist, welche Maßnahmen werden dann voraussicht- lich ergriffen, um die Einschränkungen für den Straßen- und öffentlichen Nahverkehr so gering wie möglich zu halten? Antwort zu 1 und 2: Die Beauftragung erster Pla- nungsleistungen für den Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Bundesautobahn (BAB) A 103 über die Alb- rechtstraße wie Machbarkeitsstudien und Variantenunten- suchungen wird für 2015 angestrebt. In diesen Planungs- phasen ist ebenfalls zu untersuchen, ob gegenseitige Be- einflussungen mit anderen Bauvorhaben örtlich und zeit- lich stattfinden und deshalb Koordinierungen erforderlich werden. Die Abstimmungen auf die Planungen Dritter werden dann auch Teil der Grundleistungen der Honora- rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für beauftragte Ingenieurbüros. Ein Beginn der Bauarbeiten kann nach derzeitiger Einschätzung nicht vor 2018 erfol- gen. Soweit planrechtliche Verfahren erforderlich werden, verschiebt sich ein möglicher Baubeginn deutlich nach hinten. Die Durchführung der erforderlichen Leistungen zur Grundinstandsetzung der Feuerbachbrücke über die Gleise der DB AG am S-Bhf Feuerbachstraße ist im Zeit- raum vom II. bis zum IV. Quartal 2015 vorgesehen. Dem Grunde nach erfolgen keine wesentlichen Ein- schränkungen der bestehenden Verkehrsflächensituation. Die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen ist unter halbseitiger Sperrung der Brücke geplant. Der Ver- kehr wird unter Aufrechterhaltung je einer Fahrspur pro Fahrtrichtung aufrecht erhalten. Der Öffentliche Perso- nennahverkehr auf der Brücke wird nicht unterbrochen. Die Haltestellenbeziehung zu den Buslinien und dem S- Bhf. Feuerbachbrücke werden lediglich in Abhängigkeit zu den erforderlichen Bauphasen verschoben, um das provisorische Verschwenken der Fahrbahnen zu ermögli- chen. Für eine sichere Fußgängerüberführung aufgrund der Sperrung von je einer Gehwegseite im Zuge der Bau- arbeiten ist die Aufstellung einer provisorischen Lichtsig- nalanlage auf der westliche Seite der Brücke vorgesehen. Hierzu erfolgten im Vorfeld Abstimmungen mit der S- Bahn Berlin GmbH, der DB AG, der BVG, dem Bezirk- samt Steglitz-Zehlendorf und der Verkehrslenkung Berlin. Frage 3: In der Drucksache 17/13581 ist in der Ant- wort von Frage 2 davon die Rede, dass die Brücke der A103 über die Albrechtstraße in Steglitz für den Schwer- lastverkehr gesperrt wurde. Gilt die Sperrung für beide Richtungen? Inwieweit und wo ist diese Sperrung ausge- schildert? Antwort zu 3: Die Brücke wurde nicht vollständig für den Schwerlastverkehr gesperrt. Es besteht in beiden Fahrtrichtungen nur ein Fahrverbot für Lkw über 3,5 t auf dem linken Fahrstreifen. Eine Umleitungsbeschilderung war nicht erforderlich, da die Brücke weiterhin vom Lkw -Verkehr befahren werden kann. Verkehrszeichen für das Lkw-Verbot auf dem linken Fahrstreifen (Z 253 Straßen- verkehrsordnung [StVO]) sind in beiden Fahrtrichtungen auf der A 103 und im Bereich der Anschlussstelle (AS) Schloßstraße-Wolfensteindamm angeordnet. Berlin, den 26. Mai 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2014)