Drucksache 17 / 13 813 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 15. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2014) und Antwort Integrationslots*innen finanziell integriert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche tarifliche Eingruppierung erhalten die Ber- liner Integrationslots*innen? (Bitte nach Tarifgruppe und Anzahl der jeweiligen Lots*innen getrennt auflisten.) Zu 1.: Da Rückschlüsse auf einzelne Personen mög- lich sind, dürfen die angefragten Informationen aus daten- schutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Von den über das Landesrahmenprogramm finanzier- ten Integrationslotsinnen und Integrationslotsen erhalten derzeit 27 Personen Leistungen nach dem Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und drei Personen Leistungen nach den Richt- linien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deut- schen Caritasverbandes. Die Bezahlung der übrigen Integ- rationslotsinnen und Integrationslotsen unterscheidet sich nach den Tätigkeiten. Je nach Tätigkeit werden die Integ- rationslotsinnen und Integrationslotsen mindestens in Anlehnung an die Entgeltstufe 2 des TV-L bezahlt. Die Vergütung der Integrationslotsinnen und Integrationslot- sen mit koordinierenden Aufgaben orientiert sich an den Entgeltstufen 7-10 des TV-L. 2. Wie viele der Lots*innen sind weiterhin von Transferleistungen abhängig? Zu 2.: Über den Bezug von Transferleistungen unter- schiedlicher Art liegen weder den Trägern als Arbeitgeber noch der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Informationen vor. Auch liegen keine Informatio- nen vor, die die Vermutung begründen, dass die Integrati- onslotsinnen und Integrationslotsen zuvor Transferleis- tungen bezogen haben oder von diesen abhängig waren. Der Bezug von Transferleistungen war und ist kein Aus- wahlkriterium der Träger bei der Einstellung der Integra- tionslotsinnen und Integrationslotsen und er wird auch in Einstellungsgesprächen nicht abgefragt. Da der Bezug von Leistungen nach dem SGB II (sogenannte „Aufstocker “) neben dem Einkommen von der Haushaltsgröße und dem Haushaltseinkommen abhängt, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Bezahlung der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und einem eventuellen Bezug von Transferleistungen. Um auszu- schließen, dass Integrationslotsinnen und Integrationslot- sen in der Regel Leistungen nach SGB II beziehen müs- sen und um den Besuch von Fortbildungen sowie eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, sollen die Integ- rationslotsinnen und Integrationslotsen mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten. 3. Wie viele der Stellen werden in welcher Tarif- gruppe als Leitungsstellen entlohnt? (Bitte für die einzel- nen Bezirke getrennt mit Tarifstufe angeben.) Zu 3.: Da Rückschlüsse auf einzelne Personen mög- lich sind, dürfen diese Informationen aus datenschutz- rechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Insge- samt werden 10 Personen als Koordinatorinnen und Ko- ordinatoren vergütet. Hinzu kommen zwei Personen, die lediglich stundenweise als Koordinatorinnen und Koordi- natoren vergütet werden. Die Vergütung orientiert sich an den Entgeltstufen 7-10 des TV-L. 4. Wie viele Tarifstufen liegen zwischen den regulä- ren Integrationslots*innen und den koordinierenden Integ- rationslots*innen Zu 4.: Die meisten Integrationslotsinnen und Integra- tionslotsen werden in Anlehnung an den TV-L bezahlt. Betrachtet man die zugrundeliegenden Vergleichswerte im TV-L, liegen zwischen den Integrationslotsinnen und Integrationslotsen mit einfachen Tätigkeiten und den Integrationslotsinnen und Integrationslotsen mit koordi- nierenden Tätigkeiten in der Regel 6-7 Tarifstufen. 5. Werden aus Sicht des Senats die Integrations- lots*innen adäquat bezahlt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 813 2 Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, in deren Verantwortung das Landesrahmen- programm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen läuft, hat für die Bezahlung der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen keine Vorgaben gemacht. Vorgegeben sind lediglich die pro Bezirk zur Verfügung stehenden Mittel. Die von den Bezirken ausgewählten Träger bean- tragen Zuwendungen für die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen und begründen dabei anhand der Tätig- keiten die Bezahlung bzw. Einstufung der Integrationslot- sinnen und Integrationslotsen. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen prüft die Bezahlung bzw. Einstufung auf der Basis des Besserstellungsverbotes und des Landesmindestlohngesetzes. Dabei wird die Bezah- lung der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen bezüglich der in den Zuwendungsanträgen benannten Ziele der Träger und der angegebenen Tätigkeiten der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen als adäquat betrachtet. Berlin, den 28. Mai 2014 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2014)