Drucksache 17 / 13 817 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 16. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2014) und Antwort Gymnasiale Grundschule? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt der Senat sicher, dass die Gymnasialleh- rer bei der Umsetzung an Grundschulen entsprechendes pädagogisches und didaktisches Rüstzeug zur Verfügung haben, um die Schüler in der Lernanfangsphase bestmög- lich unterrichten zu können, da nicht sichergestellt werden kann, dass diese Lehrer ausschließlich 5. und 6. Klassen unterrichten werden? Zu 1.: Für die Gymnasiallehrkräfte werden im Rah- men der regionalen Fortbildung Angebote für den Unter- richt in der Primarstufe zusammengestellt. Das Gesamt- angebot wird auf den Schulleitungskonferenzen der Grundschulen und über Flyer veröffentlicht. Die Fortbild- nerinnen und Fortbildner (Multiplikatorinnen und Multi- plikatoren), die im Bereich der Grundschulen tätig sind, sind auf die besondere Situation der Gymnasiallehrkräfte eingestellt und werden bedarfsorientiert beraten. 2. Ist an eine komplette Umsetzung der Gymnasialleh- rer an die Grundschulen gedacht und falls nicht, in wel- chem Stundenumfang sollen die Gymnasiallehrer an den betroffenen Grundschulen aushelfen? Zu 2.: Die Umsetzung von Lehrkräften aus dem Gym- nasium an eine Grundschule erfolgt auf freiwilliger Basis. Der Stundenumfang wird individuell mit der Lehrkraft abgestimmt. Dies kann stundenweise oder auch mit einer vollen Stelle verabredet werden. 3. An welche von den Gymnasiallehrern zu unterrich- tenden Fächer wird dabei gedacht? Zu 3.: Lehrkräfte an den Gymnasien aller Fachkom- binationen, deren Fächer laut Stundentafel in der Grund- schule unterrichtet werden, können sich umsetzen lassen. 4. Wie gedenkt der Senat dem angekündigten „Rückkehrrecht “ der Gymnasiallehrer an ihre ursprüngliche Schule de facto gerecht zu werden unter Voraussetzung der Tatsache, dass für den umgesetzten Gymnasiallehrer ein adäquater Ersatz gefunden wurde? Zu 4.: Kolleginnen und Kollegen, die sich für einen bestimmten Zeitraum an die Grundschule umsetzen las- sen, können an das Gymnasium zurückkehren. 5. Welche Auswirkung auf die Personalkonzeption der Gymnasien sieht der Senat bei dieser Maßnahme? Zu 5.: Auch in den kommenden Jahren wird es in ho- hem Maße Personalaustritte aus dem Schuldienst geben, so dass es zu Bedarfen an den Schulen kommt. Diese können mit den „rückkehrenden“ Kolleginnen und Kollegen gedeckt werden. Berlin, den 27. Mai 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014)