Drucksache 17 / 13 819 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 15. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2014) und Antwort Hausverbote in den Berliner Jobcentern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit um Auskunft gebeten. 1. Wie häufig haben die Berliner Jobcenter in den Jah- ren seit 2010 a. ein Hausverbot erteilt, b. einen Strafantrag oder c. eine Strafanzeige gestellt (bitte nach Jahr und Jobcenter aufschlüsseln)? 2. Wie viele Widersprüche und Klagen von Leis- tungsbezieher_innen hat es in den Jahren seit 2010 gegen Hausverbote, Strafanzeigen und Strafanträge der Berliner Jobcenter gegeben und mit welchem Ausgang jeweils (bitte nach Jahr und Jobcenter aufschlüsseln)? 3. Über welche Zeiträume werden in den einzelnen Berliner Jobcentern Hausverbote erteilt? Zu 1.-3.: Diese Daten werden statistisch nicht geson- dert erfasst, insofern sind keine validen Aussagen hierzu möglich. 4. Inwiefern werden die Mitarbeiter_innen der Berli- ner Jobcenter geschult, um in eskalierenden Situationen deeskalierend reagieren zu können? Zu 4.: Alle Jobcenter führen eigenverantwortlich re- gelmäßig Schulungen für die Beschäftigten mit Kunden- kontakt durch. Hier wird auch der deeskalierende Um- gang in Problemsituationen geschult. 5. Wie wird in den Berliner Jobcentern jeweils sicher- gestellt, dass Leistungsbezieher_innen trotz Hausverbot mit den Leistungssachbearbeiter_innen sowie Integrati- onsfachkräften persönlich kommunizieren können, um die ihnen aus dem SGB II auferlegten Mitwirkungspflichten erfüllen zu können? 6. Welcher Stelle innerhalb der Berliner Jobcenter unterliegt jeweils die Entscheidung, ob a. ein Hausverbot erteilt, b. eine Strafantrag oder c. eine Strafanzeige gestellt wird (bitte nach Jobcenter aufschlüsseln)? 7. Welche internen Geschäftsanweisungen, Arbeitshil- fen und sonstigen Vorgaben gibt es in den einzelnen Ber- liner Jobcentern zur Androhung oder Erteilung von Haus- verboten (bitte eine vollständige Auflistung nach Jobcen- tern)? Zu 5.-7.: Hierzu sind nach Auskunft der Regionaldi- rektion Berlin Brandenburg keine berlinweit gültigen Aussagen möglich, da die Jobcenter diese Sachverhalte in eigener Verantwortung regeln. Berlin, den 27. Mai 2014 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014)