Drucksache 17 / 13 821 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 14. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2014) und Antwort Ausgabe von Wertgutscheinen durch die Berliner Jobcenter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit um Auskunft gebeten. 1. Unter welchen konkreten rechtlichen Vorausset- zungen werden in den Berliner Jobcentern Sachleistungen in Form von Wertgutscheinen anstelle von Geldleistungen ausgegeben? Zu 1.: Im Falle einer Minderung des Regelbedarfes um mehr als 30% kann das Jobcenter auf Antrag im Rah- men einer Ermessensentscheidung in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leis- tungen als Zuschuss erbringen, insbesondere in Form von Lebensmittelgutscheinen. Diese können daher nicht nur anstelle von Geld ausgegeben werden, sondern auch zu- sätzlich zu Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeit- suchende. Die Ausstellung von Wertgutscheinen steht im Ermessen des jeweiligen Jobcenters. In der Regel sind bei Vollsanktionen ergänzende Sachleistungen zu gewähren. Im Falle eines Zusammenlebens des Leistungsberech- tigten mit minderjährigen Kindern besteht hingegen kein Ermessen; hier hat das Jobcenter in angemessenem Um- fang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistun- gen zu erbringen. 2. Wann und wie werden Leistungsbezieher_innen, welche die unter 1. genannten jeweiligen Voraussetzun- gen erfüllen, über die Möglichkeit der Beantragung von Wertgutscheinen informiert? Zu 2.: Um zeitnah eine Entscheidung bezüglich ergän- zender Sachleistungen oder geldwerter Leistungen als Zuschuss treffen zu können, werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bereits im Anhörungsverfahren vor Erlass eines Sanktionsbescheides auf die Möglichkeit der Gewährung ergänzender Sachleistungen hingewiesen. Es erfolgt ebenso der Hinweis, dass diese gesondert zu bean- tragen sind. 3. Wie viele Gutscheine sind bei den Berliner Job- centern in den Jahren seit 2010 jeweils beantragt worden und wie viele sind jeweils bewilligt worden (bitte nach Anzahl der Anträge und Bewilligungen sowie Jahr und Jobcenter aufschlüsseln)? 4. In welcher jährlichen Gesamthöhe (in Euro) haben die Berliner Jobcenter in den Jahren seit 2010 Gutscheine ausgegeben (bitte nach Jahr und Jobcenter aufschlüsseln)? Zu 3. und 4.: Diese Daten werden statistisch nicht er- fasst. 5. Welche „Akzeptanzprobleme“ bei den Leistungsbezieher _innen gab bzw. gibt es hinsichtlich des Gut- scheinverfahrens der Berliner Jobcenter (vgl. Geschäfts- anweisung Nr. 02/2012 des Jobcenters Berlin Neukölln vom 1. Januar 2012)? Zu 5.: Nach Auskunft der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg sind keine Akzeptanzprobleme beim Gut- scheinverfahren bekannt. 6. Welche internen Geschäftsanweisungen Arbeitshil- fen und sonstigen Vorgaben gibt es über die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zu §31, 31a, 31b SGB II hinaus in den einzelnen Berliner Jobcentern zur Gutscheinausgabe (bitte eine vollständige Auflistung nach Jobcentern)? Zu 6.: Die Verantwortlichkeiten liegen nach Auskunft der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg in dezentraler Verantwortung der einzelnen Jobcenter. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 821 2 7. Welche Waren können mit den von den Jobcentern ausgegeben Wertgutscheinen erworben werden? Zu 7.: Mit Sachmittelgutscheinen können Lebensmit- tel und Waren des täglichen Bedarfs eingelöst werden. Im Gutschein sind die Warengruppen zu benennen, die ein- geschlossen sind. Ausgenommen sind Tabakwaren und alkoholische Getränke. 8. Welche Handelspartner/Geschäfte akzeptieren die Wertgutscheine der Berliner Jobcenter? Zu 8.: Eine zusammenfassende Übersicht liegt nach Auskunft der Regionaldirektion nicht vor. 9. Welches Gutscheinverfahren (System, Anbieter etc.) kommt in den Berliner Jobcentern jeweils zum Ein- satz (bitte nach Jobcenter aufschlüsseln)? 10. In welcher Höhe entstehen den Berliner Jobcen- tern jeweils zusätzliche Kosten durch das Gutscheinsys- tem? Zu 9. und 10.: Hierzu liegen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg keine Angaben vor. Berlin, den 02. Juni 2014 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2014)