Drucksache 17 / 13 822 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 15. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2014) und Antwort Wer bezahlt die Kosten für die Klage der Berliner Wasserbetriebe vor dem OLG Düssel- dorf? III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhal- te, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öf- fentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebe- ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwor- tung zugrunde gelegt. 1. a) Am 24.10.2014 bezifferte Frau Senatorin Yzer im Abgeordnetenhaus von Berlin auf die Frage des Abge- ordneten Bola Olalowo (Grüne) die bis dahin angefalle- nen Kosten des Verfahrens BWB vs. Bundeskartellamt vor dem OLG Düsseldorf auf insgesamt 5,325 Mio. Eu- ro und unterschied dabei - externe Kosten der BWB in Höhe von 4,39 Mio. Euro , sowie - interne Kosten der BWB in Höhe von 935.000 Euro (Plenarprotokoll 17/37 vom 24.10.2013, Seite 3642). In der Antwort auf die schriftliche Anfrage (Drucksa- che 17/13 430) zu demselben Sachverhalt werden ledig- lich externe Kosten von 3,69 Mio. Euro angegeben. Wo- her und wofür resultiert die Differenz? b) Durch welche konkrete Information/Stellungnahme der BWB konnte Frau Senatorin Yzer die Kosten der „internen Befassung (im Wesentlichen Personalkosten)“ grob abschätzend darlegen und warum war die Senats- verwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung in der oben angeführten schriftlichen Anfrage nach Zuarbeit der BWB o.a. dazu nicht in der Lage? 2. Wie verteilen sich die von Senatorin Yzer genann- ten Kosten auf die folgenden Bereiche: - Kosten für Gutachten, - Kosten für Anwälte, - Gerichtskosten, - Reisekosten, Gab es andere, zusätzlich Bereiche? Wenn ja, bitte auflisten. Zu 1. und 2.: Der in der Beantwortung der Schriftli- chen Anfrage vom 28.März 2014 (Drs. 17/13 430) ge- nannte Betrag i. H. v. 3,69 Mio. € ist richtig und auch die Kostenaufteilung hat weiterhin unverändert Gültigkeit. Bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage am 24.10.2013 wurden bedauerlicherweise die Personalkos- ten der BWB in Höhe von rund 0,935 Mio. € nochmals hinzugezählt, obwohl diese bereits in der Gesamtsumme 4,396 Mio. € enthalten waren. Die Differenz i. H. v. 0,23 Mio. € zwischen dem in der mündlichen Beantwortung am 24.10.2013 genannten Betrag und dem in der Beant- wortung der Schriftlichen Anfrage vom 28.März 2014 (Drs. 17/13 430) genannte Betrag resultieren aus zwi- schenzeitlich erfolgten weiteren Rechnungslegungen. In der vorgenannten Mündlichen Anfrage war in Frage 3 nach den unmittelbaren Kosten gefragt. Dazu gehören auch die Personalkosten. Diese haben die BWB daher in ihrer Stellungnahme separat ausgewiesen. In der Schriftli- chen Anfrage (Drs. 17/13 430) zielten die Fragen nach hiesiger Auffassung auf die Aufschlüsselung der externen Kosten, daher wurden die Personalkosten in der Beant- wortung der Schriftlichen Anfrage nicht nochmals er- wähnt. Berlin, den 26. Mai 2014 In Vertretung Henner B u n d e ................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014)