Drucksache 17 / 13 823 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 15. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2014) und Antwort Was passiert jetzt mit dem illegal entsorgten Müll in Berlin-Schmöckwitz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Tonnen illegal entsorgter Müll wurde in Berlin-Schmöckwitz gefunden? Antwort zu 1: Die Auswertung der polizeilichen Maßnahmen im Verbundeinsatz zur Gefahrenabwehr, den der örtliche Polizeiabschnitt mit Unterstützung des für Umweltdelikte zuständigen Bereichs des Landeskrimi- nalamtes durchgeführt hat, liegt dem Senat noch nicht vor, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Mengen- angaben gemacht werden können. Frage 2: Gibt es Analysen/Einschätzungen zur Zusammensetzung des Mülls? Bitte schlüsseln Sie die Zusammensetzung des Mülls anhand der Kategorisierung des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) auf. Antwort zu 2: Auf dem Grundstück befinden sich sowohl Gebäudereste und Abfälle, die der Betriebstätigkeit des ehemaligen Reifenwerks zuzuordnen sind, als auch Abfälle, die im Rahmen illegaler Zwischenlagerungen von verschiedenen gewerblichen Firmen dorthin verbracht wurden. Bei diesem aktuell vorgefundenen Abfall handelt es sich nach Einschätzung des Senats überwiegend um Baumischabfall, Dach- pappen, mineralischen Bauschutt, Altholz, asbesthaltigen Baustoffen sowie Altfahrzeugen mit und ohne Betriebs- flüssigkeiten. Genaue Angaben können erst nach Vorliegen der polizeilichen Analyseergebnisse geliefert werden. Da aktuell weder Herkunft noch Zusammen- setzung der Abfallfraktionen bekannt sind, kann auch eine Auflistung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung nicht vorgenommen werden. Frage 3: Welche Kosten werden voraussichtlich durch die rechtmäßige Entsorgung der aufgefundenen Abfälle entstehen? Antwort zu 3: Um die Kosten abschätzen zu können, müssen erst die konkreten Mengen und Abfallarten feststehen, die bislang noch nicht vorliegen. Für einen Teil der meist in Haufwerken lagernden Abfälle ist außerdem eine Beprobung zur Klärung der Frage, ob gefährliche Abfälle darin enthalten sind, vorzunehmen, um dann in Abhängigkeit der Analyseergebnisse den Entsorgungsweg bestimmen zu können. Dies hat erheb- liche Auswirkungen auf die Höhe der zu erwartenden Kosten. Frage 4: Wer muss für diese Kosten aufkommen? Antwort zu 4: Für die Entsorgung der illegal auf dem Gelände gelagerten Abfälle sind die Abfallerzeuger und - besitzer verantwortlich. Das sind diejenigen, die die Abfälle auf das Gelände verbracht und gelagert haben sowie die zustandsverantwortliche Grundstückseigen- tümerin. Frage 5: Ist das fragliche Gelände Teil eines Verfahren zur Zwangsversteigerung? Antwort zu 5: Ja, zum größeren Teil. Das Gelände des ehemaligen Reifenwerks Schmöckwitz hat eine Fläche von insgesamt ca. 83.000 m². Davon ist eine Teilfläche von ca. 67.000 m² Gegenstand des beim Amtsgericht Köpenick anhängigen Zwangsversteigerungsverfahrens. Frage 6: Ist die Annahme zutreffend, dass bei der durchgeführten Polizeiaktion ein Tatverdächtiger festgenommen wurde? Antwort zu 6: Nein, eine Festnahme im Sinne der Strafprozessordnung hat nicht stattgefunden. Frage 7: Sind die Pressberichte zutreffend, nachdem sich der Besitzer des Geländes derzeit mutmaßlich nicht in Deutschland aufhält? Antwort zu 7: Ja. In den Grundbüchern sind als Eigentümerin des Geländes die Berliner Reifenwerk GmbH i. L. und eine in Tahiti ansässige Gesellschaft eingetragen. Die als Liquidatorin tätige Person, die auch als Generalbevollmächtigte der in Tahiti ansässigen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 823 2 Gesellschaft agiert, ist nicht mehr in Deutschland gemel- det. Frage 8: Was bedeutet das für eine schnellstmögliche Sanierung sowie eine Abfallbeseitigung auf dem Gelände? Antwort zu 8: Dies erschwert die Zustellung von Anordnungen bzw. Bescheiden. Die Ordnungsbehörden mussten bereits in der Vergangenheit Bescheide öffentlich zustellen, wenn direkte Zustellungen nicht möglich waren. Für ein Einschreiten gegen die übrigen Verantwortlichen (siehe Antwort zur Frage 4) stellt der auswärtige Aufenthalt des Vertreters der Grundstücks- eigentümerin aber kein gravierendes Problem dar. Frage 9: Wer kommt unter diesen Umständen für die anfallenden Kosten aus? Antwort zu 9: Die Hauptproblematik liegt weniger im auswärtigen Aufenthalt des Vertreters der Grundstücks- eigentümerin als vielmehr darin, dass die Berliner Reifenwerk GmbH sich in Liquidation befindet und auch bei der zweiten Grundstückseigentümerin, der in Tahiti ansässigen Gesellschaft, die Durchsetzbarkeit von Erstattungsansprüchen bei Ersatzvornahmen zweifelhaft ist. Für die Beräumungskosten haben aber grundsätzlich auch diejenigen aufzukommen, die den Abfall auf dem Gelände gelagert haben. Ist eine Inanspruchnahme der Verantwortlichen nicht oder nur zum Teil durchsetzbar, werden die Ordnungsbehörden zu entscheiden haben, ob das Zwangsmittel der Ersatzvornahme opportun sind. Die Entscheidung hierüber kann erst nach ausstehenden Gefahrenabschätzungen getroffen werden. Frage 10: Ist der Untergrund, auf dem der Müll gelagert wird, durchgängig versiegelt? Antwort zu 10: Nein. Abfall wurde sowohl in Gebäudeteilen als auch auf Freiflächen gefunden. Die Flächen, auf denen Baumischabfälle lagern, sind vorwiegend mit Betonplatten versiegelt. Die Betonplatten sind aber teilweise brüchig und entsprechen nicht den Anforderungen der VAwS, weshalb bereits Anordnungen vom bezirklichen Umweltamt ergangen sind. Auf unbefestigtem Untergrund stehen vereinzelt Fässer, die aktuell aufgefunden wurden, und es lagern dort andere Abfälle wie Altreifen und Fahrzeuge. Frage 11: Wie viel Prozent des Mülls wird überdacht gelagert, wie viel Prozent ist der Witterung ausgesetzt? Antwort zu 11: Hierzu ist noch keine Angabe möglich. Die Umweltreferenten und –ingenieure des Landeskriminalamtes haben umfangreiche Aufzeichnun- gen gefertigt, die derzeit ausgewertet werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird nur die Abfallfraktion der Altfahrzeuge überdacht -nämlich in einer Halle- gelagert. Frage 12: Handelt es sich bei dem Gebiet, auf dem der Müll gefunden wurde, um ein Trinkwasserschutzgebiet? Antwort zu 12: Ja, das Grundstück befindet sich in der weiteren Schutzzone III A des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Eichwalde. Frage 13: Welche Bedrohung geht von den Abfällen für die Trinkwasserqualität aus? Antwort zu 13: Eine Verunreinigung des Grundwassers durch nicht ordnungsgemäße Lagerung von Abfällen, die wassergefährdende Stoffe enthalten, ist nicht auszuschließen. Die Ergebnisse der Boden- und Grundwasseranalysen sind abzuwarten. Frage 14: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um eine schnellsmögliche Sanierung des Geländers zu erreichen? Antwort zu 14: Sowohl auf Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als auch auf Seiten der Bezirksamtes Treptow-Köpenick arbeiten die verschiedenen Fachbereiche gemeinsam daran, schnellstmöglich einen ordnungsgemäßen Zustand auf dem Gelände herbeizuführen. Zur Abschätzung der Frage, ob und wenn ja wie umfangreich eine Sanierung des Bodens überhaupt erforderlich ist, hat das Umweltamt Treptow-Köpenick ein Gutachten zu orientierenden Bodenuntersuchungen in Auftrag gegeben, an dessen Kosten sich der Senat zur Hälfte beteiligt. Derzeit finden auf dem Grundstück orientierende Boden- und Grundwasseruntersuchungen statt, um einen Überblick über die Schadstoffsituation des Bodens für das Gesamtgelände zu erhalten. In den Gebäuden erfolgen dabei keine Untersuchungen, da diese vom Boden her komplett versiegelt sind. Die Außenfläche wurde in Teilflächen unterteilt, auf denen eine repräsentative Anzahl von Bodenproben entnommen und der chemischen Analyse zugeführt wird. Die Bohrungen erfolgen bis 2 m unter Gelände. Darüber hinaus werden vier Grundwasserpegel bis 6 m unter Gelände errichtet und das Grundwasser beprobt. Aus den Ergebnissen der Analytik wird sich der weitere Handlungsbedarf ergeben. Berlin, den 27. Mai 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014)