Drucksache 17 / 13 828 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 19. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2014) und Antwort Ein Tag für den Jugendverbraucherschutz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann und aus welchem Grund gibt es den „Jugendverbraucherschutztag “ im FEZ Berlin nicht mehr? Zu 1.: In Kooperation mit dem nicht-kommerziellen Kinder-, Jugend- und Familienzentrum Berlin (FEZ) führte der Berliner Senat von September 2004 bis Sep- tember 2011 einmal jährlich den Jugendverbraucher- schutztag durch, mit wechselnden Themenschwerpunkten. Das Event war für Schülerinnen und Schüler zwischen 10 und 16 Jahren konzipiert und wurde von ca. 400 Kindern und Jugendlichen je Veranstaltungstag besucht. Der letzte Jugendverbraucherschutztag im Jahr 2011 stand unter dem Motto „Ohne Moos nichts los?! – Konsumiere mit Durchblick!“, mit dem Ziel, interessierten Kindern und Jugendlichen Anregungen zu geben und sie für den Umgang mit Geld und die Bedeutung von Finanz- kompetenzen zu sensibilisieren. Auf Grund einer neuen verbraucherpolitischen Schwerpunktsetzung sowohl hinsichtlich der Zielgruppen als auch des Themenspektrums wurde der Jugendverbrau- cherschutztag als Einzelmaßnahme ab dem Jahr 2012 nicht mehr fortgeführt. Es erfolgte eine strategische Neuausrichtung der Ver- braucherpolitik in Berlin. Neben Jugendlichen wurden als eine weitere besonders schutzbedürftige Zielgruppe die in Berlin lebenden Menschen mit einem Migrationshinter- grund identifiziert. In einem von der OECD herausgegeben Bericht über statistische Erhebungen wurde erst kürzlich veröffentlicht, dass Deutschland mittlerweile das zweitbeliebteste Ein- wanderungsland der Welt ist. Im Jahr 2012 kamen rund 400.000 Zuwanderinnen und Zuwanderer nach Deutsch- land, was einen Anstieg von 38 Prozent zum Vorjahr darstellt. Betroffen davon sind insbesondere die Metropo- len wie Berlin, Köln oder München. Diese Menschen sind oftmals unzureichend auf die neuen Lebensbedingungen vorbereitet und nicht über ihre Rechte als Verbraucherin- nen und Verbraucher informiert. Seit 2012 wird der zielgruppenorientierte Verbrau- cherschutz daher vorrangig für Menschen mit Migrations- hintergrund gefördert, z. B. mit einem Projekt, das vom Türkischen Unternehmer Handwerker e.V. Berlin durch- geführt wird. Im Rahmen des Projektes werden insbeson- dere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Fragen des Verbraucherschutzes ausgebildet, die ihr Wissen dann, bei Bedarf auch in der Muttersprache, an die jewei- lige Community, aus der sie stammen, weitergeben, hier zunächst an arabisch- oder türkischstämmige Migrantin- nen und Migranten. 2. Ist vom Senat geplant, den Jugendverbraucher- schutztag in Zukunft weiterzuführen oder etwas Ver- gleichbares zu initiieren? Zu 2.: Eine Weiterführung des Jugendverbraucher- schutztages ist nicht vorgesehen. Gegen eine Fortführung sprechen unter anderem die beschränkte und verhältnis- mäßig geringe Teilnehmerzahl, die Zielgruppenbegren- zung und der punktuelle Charakter der Veranstaltung, deren nachhaltiger Nutzen kaum evaluiert werden kann. Dagegen steht ein hoher finanzieller und organisatorischer Aufwand (mindestens 30 teilnehmende Einrichtungen mit Verbraucherschutzbezug aus den unterschiedlichsten Branchen). Die stattdessen derzeit in der Vorbereitung und Durch- führung befindlichen Vorhaben werden durch wissen- schaftliche Expertisen flankiert, sollen die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler bedarfsgerecht und in der Brei- te erreichen und mit dem Ziel der nachhaltigen Wirksam- keit eingeführt und umgesetzt werden. Das Ziel ist ein breit angelegtes und systematisches Vorgehen zur Heranführung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen an die Verbraucherbildung und Erlan- gung lebenslanger Verbraucherkompetenzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 828 2 Für die Gewährleistung einer bewussten, gesunden und nachhaltigen Ernährung aller Berliner Verbrauche- rinnen und Verbraucher von Beginn an wird der Quali- tätssicherung des Schulessens eine hohe Bedeutung bei- gemessen. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz hat daher die Technische Universität Berlin damit beauftragt, eine Qualitätsstudie für das Schulessen zu erstellen, die als Grundlage für das Ausschreibungsver- fahren und zur Entwicklung der Qualitätskontrolle heran- gezogen werden kann und sollte. Statistisch gesehen wirft jede Verbraucherin/jeder Verbraucher jährlich rund 82 Kilo Lebensmittel im Wert von rund 235 Euro in den Müll. Den größten Teil machen Obst und Gemüse aus, gefolgt von Brot und Backwaren. Um die Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher für eine höhere Wertschätzung von Lebensmitteln zu sensibilisieren, ihnen die zahlreichen Akteurinnen und Akteure und Organisationen vorzustellen, die sich für eine Wertschätzung von Lebensmitteln einsetzen und gleich- zeitig diese Akteurinnen und Akteure untereinander zu vernetzen, veranstaltete die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im September 2013 eine Kam- pagne zum Thema Wertschätzung von Lebensmitteln, mit dem Titel „Wertewochen Lebensmittel“. In dieser öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungsrei- he waren auch viele Angebote für Kinder und Jugendliche enthalten. Die „Wertewochen Lebensmittel“ werden vom 22.09.- 05.10.2014 erneut stattfinden. Berlin, den 02. Juni 2014 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jun. 2014)