Drucksache 17 / 13 830 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 19. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2014) und Antwort Einsatz von Drohnen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig wurde das im Jahr 2009 von der Berliner Polizei angeschaffte unmanned aircraft system - police (UAS-Pol), umgangssprachlich auch Drohne genannt, in den Jahren 2009 – 2014 eingesetzt und zu jeweils welchem Zweck (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Zu 1.: Die Polizei Berlin setzt seit dem Jahr 2009 ein UAS-Pol (Drohne) ein. Hier eine Übersicht über die Anzahl der UAS-Pol Einsätze von 2009 bis Mai 2014 : 2009 1 Einsatz 22.09.09 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 2010 12 Einsätze 01.04.10 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 03.04.10 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 03.04.10 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 01.07.10 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 07.09.10 Tatort nach Brandanschlag auf einen Circus 28.10.10 Tatort nach Entführung 02.11.10 Brandanschlag auf mehrere Kraft- fahrzeuge (Kfz) 02.11.10 Brandanschlag auf mehrere Kfz 03.11.10 Brandanschlag auf mehrere Kfz 02.11.10 Katastrophenübung im ehemaligen Flughafen Tempelhof 03.11.10 Katastrophenübung im ehemaligen Flughafen Tempelhof 26.11.10 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 2011 12 Einsätze 17.01.11 Schussabgabe durch einen Polizis- ten auf Täter, Übersichten vom Tatort 20.01.11 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 28.01.11 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 16.02.11 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 14.04.11 NATO-Treffen, Überprüfung des Gerüstes der alten Bauakademie nach verdächtigen Gegenständen 19.04.11 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 22.09.11 Papst-Besuch, Olympiastadion, Überprüfung der Türme (Maifeld) nach verdächtigen Gegenständen 13.10.11 Schussabgabe durch einen Polizis- ten auf Täter, Übersichten vom Tatort 14.10.11 Übersichten von einem Polizeige- lände, Öffentlichkeitsarbeit 18.10.11 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 02.11.11 Sprengplatz Grunewald / Doku- mentation einer Sprengung 11.11.11 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 2012 19 Einsätze 18.03.12 Übersichten, Tatort 05.04.12 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 25.04.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 07.05.12 Versuchter Mord, Übersichten vom Tatort 24.05.12 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 18.06.12 Unfall mit Personenschaden im Freizeitpark Johannisthal Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 830 2 21.06.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 10.07.12 Branddelikt, Übersichten 11.07.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 13.07.12 Versuchter Mord, Übersichten vom Tatort 23.08.12 Öffentliche Präsentation für Jour- nalistinnen und Journalisten 23.08.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 31.08.12 Katastrophenübung, Übersichten 02.10.12 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 04.10.12 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 08.10.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 08.10.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 10.10.12 Katastrophenübung, Helmholtz- Institut 03.12.12 Tatort nach Entführung, Amtshilfe für Landeskriminalamt Branden- burg (LKA BB) 2013 11 Einsätze 18.01.13 Übersichten Tatort 21.02.13 Katastrophenübung, Übersichten 05.03.13 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 06.03.12 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 21.03.13 Schwerer Flugunfall mit Personen- schaden (Maifeld) 02.04.13 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 14.06.13 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 14.06.13 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 13.08.13 Schwerer Verkehrsunfall mit Per- sonenschaden 06.09.13 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 29.11.13 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 2014 10 Einsätze 10.02.14 Schwerer Verkehrsunfall mit Perso- nenschaden 18.02.14 Durchsuchung wegen eines Betäu- bungsmitteldelikts (Plantage), Übersichten 04.03.14 Schwerer Verkehrsunfall mit Perso- nenschaden 07.03.14 Schwerer Verkehrsunfall mit Perso- nenschaden 07.03.14 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 27.03.14 Schwere Brandstiftung, Übersichten 08.05.14 Schwerer Verkehrsunfall mit Perso- nenschaden 08.05.14 Schwerer Verkehrsunfall mit Perso- nenschaden 16.05.14 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 19.05.14 Öffentliche Präsentation für Journa- listinnen und Journalisten Das System dient ausschließlich der unterstützenden Beweismittelfotografie innerhalb der Sachzuständigkeit des Landeskriminalamtes Kompetenzzentrum Kriminal- technik 14 (LKA KT 14) mit folgenden Arbeitsfeldern: • Tatortaufnahmen, unter anderem zu Delikten der Schwer- und Schwerstkriminalität sowie Umwelt- delikten • Videodokumentation (größere Schadensereignisse/ Katastrophen) • georeferenzierte Aufnahmen • Übersichts- und Detaildarstellung (Einsatzplanung/ Fluchtwegdokumentation). 2. Besitzen weitere Behörden oder Einrichtungen des Landes Berlins vergleichbare Drohnen und wenn ja, zu welchem Zweck? Zu 2.: Es sind keine weiteren Behörden oder Einrich- tungen des Landes Berlin bekannt, die entsprechende Drohnen besitzen. 3. Wer entscheidet bei den Berliner Polizeibehörden unter welchen Voraussetzungen bzw. auf Grund welcher ggf. vorliegenden Gefährdungslagen über den Einsatz von Drohnen und welche rechtlichen Vorschriften und Richtlinien liegen dem zu Grunde? Zu 3.: Als Grundlage für die Nutzung des UAS-Pol (aufgrund von Flügen über Berliner Gebiet) war zwin- gend die Festschreibung der technischen Daten und die Abstimmung mit der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbe- hörde Berlin-Brandenburg erforderlich. Durch die Polizei Berlin und die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wurden die „Betriebsbestimmungen 01/2009 für die Durchführung von Flügen der Berliner Polizei/ LKA Berlin mit einem UAS-Pol in der Kontrollzone Berlin“ erstellt und mit Stand vom 5. März 2009 durch den Leiter des Landeskriminalamtes in Kraft gesetzt. Das Fluggerät wird zu Luftbildaufnahmen als ermitt- lungsunterstützende Technik zur Dokumentation von Tat- und Ereignisorten im Rahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr (grundsätzlich gemäß § 163 Strafpro- zessordnung (StPO) beziehungsweise § 17 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) als Befugnis bzw. Generalklausel oder aufgrund einer speziellen Ein- griffsnorm) eingesetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 830 3 Ein Einsatz geschieht auf Anforderung der für die Be- arbeitung des Grundsachverhaltes zuständigen und für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen ver- antwortlichen Dienststellen. LKA KT 14 prüft in Abstimmung mit der anfordern- den Dienststelle die technischen und sachlichen Einsatz- möglichkeiten (zum Beispiel § 30 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Witterungsverhältnisse). Der für die Bearbeitung des Grundsachverhaltes zu- ständigen Dienststelle obliegt die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz des UAS-Pol in ihrem speziellen Sachverhalt. 4. Wie erfolgt die Durchführung eines solchen Einsat- zes, die Steuerung der Drohne und die Speicherung und Übermittlung der gewonnenen Daten? 5. Wie lange werden die durch Drohneneinsatz ge- wonnenen Daten gespeichert und welche staatlichen Be- hörden haben jeweils auf die Daten Zugriff? Zu 4. und 5.: Die UAS-Pol ist ein autonom fliegendes Luftfahrzeug für die Aufnahme von Fotos und Videos. Vor Flugbeginn hat der Operator den ordnungsgemä- ßen Zustand der UAS-Pol zu überprüfen. Basierend auf einem 4-Rotor-Hubschrauberkonzept fliegt das Luftfahr- zeug selbständig. Die Lagekontrolle, Navigation und Systemkontrolle werden vom Bordcomputer der UAS-Pol durchgeführt. Die Datenübertragung und Steuerung erfolgt in Echt- zeit per Funk. Der Standort (Adresse und geographische Koordina- te), der Beginn sowie die voraussichtliche Flugdauer und das Ende des fliegerischen Einsatzes sind dem zuständi- gen Tower (Flughäfen Tegel oder Schönefeld) mitzutei- len. Der Operator hat sich vor Flugbeginn mit allen Infor- mationen, die für eine sichere Durchführung des Fluges von Bedeutung sind, vertraut zu machen. Die örtlichen Gegebenheiten, die Sichtbedingungen und Windverhält- nisse sind genau zu prüfen. Mögliche Hindernisse wie beispielsweise Stromleitungen und Sendeanlagen müssen mit ausreichendem Sicherheitsabstand in die Flugplanung einbezogen werden. Weiterhin ist der Einsatzstandpunkt in Bezug auf die Entfernung zu den Flughäfen Tegel und Schönefeld sowie sonstig dauerhaft genutzten Landeplätzen genau zu prü- fen. Nach Einsatzende werden die gefertigten Fotos im Regelfall innerhalb eines Tages an die Ermittlungsdienst- stellen ausgehändigt. Eine Speicherung beim LKA KT erfolgt nicht. Jeder weitere Zugriff obliegt den das Strafverfahren betreibenden Dienststellen. 6. Gab es seit Anschaffung der Drohne Einsätze zur Überwachung von Versammlungen bzw. Demon- strationen? Wenn ja, auf Grund welcher Rechtsvorschrif- ten? Wenn nein, hält der Senat einen solchen Einsatz prinzipiell für zulässig und wie begründet er seine Auffas- sung? Zu 6.: Nein, eine Überwachung von Versammlungen bzw. Demonstrationen fand nicht statt. Gemäß den “Internen Durchführungsbestimmungen für Flüge mit einem UAS-Pol durch LKA KT 14“ unter Einbeziehung der Betriebsbestimmung der Deutschen Flugsicherheit Niederlassung Berlin (DFS NL Berlin) für die Durchführung von Flügen der Berliner Polizei / LKA Berlin mit einem UAS-Pol in der Kontrollzone Berlin vom 31. August 2009 dürfen weder Menschenansamm- lungen überflogen, noch Personen direkt angeflogen wer- den. 7. Falls Versammlungen bzw. Demonstrationen über- wacht werden: wie wird sichergestellt, dass dabei den Anforderungen des „Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ genügt wird? Zu 7.: Entfällt. 8. Wie hoch waren die Kosten der Anschaffung der Drohne und des Betriebes der Drohne? Wie hoch sind die Kosten pro Einsatzstunde? Zu 8.: Kosten durch den Betrieb der UAS-Pol entste- hen nur im geringen Umfang. Sie wird als Einsatzmittel begleitend zur fotografischen Dokumentation von Ereig- nisorten im regulären „Dienstalltag“ eingesetzt. Zum Zeitpunkt der Beschaffung lagen die Kosten bei ca. 45.000 €. 9. Sind beim Einsatz der Drohne Schäden an Sachen oder Personen bzw. am Gerät selbst entstanden und wer haftet im Falle solcher Schäden? Zu 9.: Im Zuge eines Tatorteinsatzes (Kapitalverbre- chen) am 2. April 2013 fielen während des Fluges in einer Höhe von ca. 8 m die Motoren des UAS-Pol aus, so dass dieses in der Folge unkontrolliert zu Boden stürzte und Schaden nahm. Die Auswertung der Blackbox durch den Hersteller ergab als Absturzursache eine Fehlfunktion der Motor- kommunikation infolge eines Hardware-Defektes. Personen kamen nicht zu Schaden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 830 4 Gemäß Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten in Berlin, Zentrale Service Einheit (ZSE) I Nr. 2/2009 über „die Behandlung von Haftpflicht- und Unfallschäden“, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Schadens verpflichtet; das heißt, könnten einem Dritten wegen der Verletzung einer Person oder der Beschädigung einer Sache Schadenersatzansprü- che gegen die Polizeibehörde entstanden sein, hat die beteiligte Dienstkraft beziehungsweise die beteiligte Dienststelle sofort Maßnahmen zur Feststellung des Sachverhalts und zur Beweissicherung zu treffen. Sofern die Art des Einsatzes sofortige Maßnahmen nicht zulässt, sind diese unverzüglich nachzuholen. Das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finan- zen über die Beweissicherung bei Personen- und Sach- schäden vom 24. Januar 1995 ist zu beachten. Liegt kein grob fahrlässiges Verhalten vor, haftet im Regelfall der Polizeipräsident in Berlin. 10. Wie bewertet der Senat den Erfolg der Drohne un- ter dem Gesichtspunkt der Effizienz und plant der Senat die Anschaffung weiterer Drohnen? Zu 10.: Der Erfolg basiert auf den nachfolgend ge- nannten Aspekten: • Fotografien von schwer zugänglichen Gegebenheiten aus größeren Höhen • Verzicht auf Einsatz des Technischen Hilfswerk (lange Wartezeiten und unflexibler Standpunkt) • Ergänzung zum Polizeihubschrauber / Direktion Zentrale Aufgaben Wasserschutzpolizei Polizei- hubschrauberstab (Dir ZA WSP PHuSt) (geringe Kosten, geringe Lärmbelästigung, keine Mindest- flughöhe) • Erweiterung der Fotografiemöglichkeiten im Bereich bis 50m über Grund Die Effizienz leitet sich ab wie folgt: • Fluggerät ist sofort am Ereignisort einsetzbar • Geringe Kosten im Unterhalt • Geringe Lärmbelästigung • Einsatzhöhen bis 50 m • Geringer Gesamtaufwand, um Luftbilder zu ferti- gen Die Beschaffung zusätzlicher UAS-Pol im Bereich Kompetenzzentrum Kriminaltechnik des Landeskriminal- amtes Berlin ist nicht geplant. Berlin, den 02. Juni 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014)