Drucksache 17 / 13 832 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 20. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2014) und Antwort Urlaubs- und Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gehören finanzielle Zuschüsse für Urlaub, Ferien und Erholung für Familien mit geringem Einkommen zu den familienpolitischen Leistungen des Landes Berlin? 2. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Beantragung in Berlin möglich? Zu 1. und 2.: Es gehört zu den Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (in Berlin nehmen die bezirklichen Jugendämter diese Aufgabe wahr) nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 des SGB VIII und nach § 23 des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie ein bedarfsgerechtes Angebot für Familienfreizeit und Familienerholung zu gewährleisten und Familien die Teilnahme an entsprechenden Angeboten zu ermöglichen. Der Senat gewährt ergänzend hierzu Zuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub für Berliner Familien. 3. Was sind die Voraussetzungen für eine Antragsberechtigung? Zu 3.: Die Landeszuschüsse sollen insbesondere dazu beitragen, Familien mit niedrigem Einkommen und Familien mit besonderen Belastungen einen gemeinsamen familiengerechten Urlaub zu tragbaren Preisen zu ermöglichen (Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Familienerholung (BNBest-FE) vom 04.12.2008). 4. Wenn ja, in welcher Höhe werden die Zuschüsse pro Kind, pro Familienmitglied und pro Tag ausgezahlt? Zu 4.: Die Höhe des Zuschusses für Unterkunft und Verpflegung beträgt abhängig von dem Familiennettoeinkommen von 0,50 Euro bis zu 10,00 Euro je Tag und teilnehmendem Familienmitglied. Der individuelle Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung einschließlich der Nebenkosten erfolgt nach Maßgabe einer Fördertabelle (siehe Anlage). Für Familien mit sehr niedrigem Einkommen und für Familien mit sechs oder mehr Angehörigen können die Zuschüsse im zu begründenden Einzelfall abweichend festgesetzt werden. Fahrtkosten können zudem mit bis zu 40 Euro pro Person bezuschusst werden. 5. Wenn ja, wo sind die entsprechenden Mittel in welcher Höhe im Haushalt etatisiert? a) Wo sind die Mittel in den Haushalten der Bezirke etatisiert? b) Unter welchem Produkt oder welchen Produkten werden die Zuschüsse geführt? 6. Wenn nein, bis wann war es in Berlin für Familien mit geringem Einkommen möglich, Zuschüsse für Urlaub, Ferien und Erholung zu beantragen? 7. Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt wurde die Möglichkeit abgeschafft und die entsprechenden Mittel gestrichen? a) Was veranlasste die Mittelstreichung? b) Was waren die Gründe? Zu 5. bis 7.: Die Mittel der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) sind im Berliner Haushaltsplan im Einzelplan 10, Kapitel 1040, Produkt 77149, Titel 684 09 – Zuschüsse an Organisationen zur Durchführung von Erholungsreisen – in Höhe von 101.000 € eingestellt. Bezirkliche Mittel sind im Kapitel 4010 im Titel 54116 (eigenveranstaltete Erholungsmaßnahmen: 2.000€) und im Titel 67120 (fremdveranstaltete Erholungsmaßnahmen: 648.000 €) etatisiert. 8. Laut einer dpa-Meldung vom 14.5.2014 zahlt das Land Brandenburg Urlaubszuschüsse an Familien mit geringem Einkommen in der Höhe von 5,20 Euro bis 8,00 Euro pro Tag und Familienmitglied. Hierfür stehen ca. 300.000 Euro zur Verfügung. 2013 profitierten 1.200 Familien davon. Wie bewertet der Senat diese Entscheidung des Landes Brandenburg? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 832 Zu 8.: Jedes Bundesland handelt in eigener Verantwortung gemäß den Vorgaben des jeweils maßgeblichen Haushaltsplans auf Grundlage der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers. Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick 9. Wie setzt das Land Berlin und wie setzen die Bezirke den § 16 Abs. 2 Nr. 3 (Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung) um? a) Um welche Angebote handelt es sich konkret? (Bitte einige Beispiele auflisten.) Zu 9., a): Das Land Berlin fördert Angebote der Familienerholung in Familienferienstätten oder anderen für die Familienerholung geeigneten Einrichtungen in Deutschland. Familien können hierbei wählen zwischen organisierten Gruppenreisen und der Förderung von Individualreisen. Die Gruppenreisen werden im Auftrag der SenBildJugWiss von erfahrenen Freien Trägern durchgeführt. Wenn Familien einen Förderantrag für eine Individualreise stellen, ist von dem für die Antragsannahme zuständigen Träger zu gewährleisten, dass Familien notwendige Anregungen und Unterstützung für eine gemeinsame Urlaubsgestaltung und die Gelegenheit zur Gemeinschaft mit anderen Familien erhalten. Es ist die Möglichkeit zu zeitweiser Kinderbetreuung zu bieten. Insbesondere bei den Familiengruppenreisen sind Methoden der Elternund Familienbildung und -beratung in die Familiengruppenreisen mit einzubeziehen. Prozent 9,4 % 10,2 % 8,7 % 7,9 % 7,1 % 7,1 % 12,6 % 9,4 % 7,9 % 3,9 % 11,0 % 4,7 % Berlin, den 06. Juni 2014 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2014) Beispiele für Angebote der Familienerholung: 1.) 10-tägige Familiengruppenreise nach Born/Darß Gesprächsrunden zu verschiedenen Erziehungsthemen während des Aufenthalts wurden angeboten: - Konflikte lösen im Familienalltag, - Grenzen setzen, Regeln finden, - Perfekte Eltern - perfekte Kinder? - Trotzverhalten und Wutanfälle im Kleinkindalter, - Wie hängt kindliches Spiel mit kindlichem Lernen zusammen? 2.) 12-tägige Familiengruppenreise nach Rerik Projekte mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten während des Aufenthalts wurden angeboten: - Projekt Medienerziehung, - Projekt Gesunde Ernährung, - Projekt Natur und Umwelt. 10. Wie häufig haben Familien in Berlin Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII wahrgenommen (Bitte pro Bezirk aufschlüsseln.)? Zu 10.: Ein Landeszuschuss kann von Familien alle zwei Jahre beantragt werden. Im Jahr 2013 haben 455 Kinder und Erwachsene diesen Zuschuss für eine Familienerholungsreise erhalten. Die folgende Tabelle beziffert den Anteil der landesgeförderten Familien je Bezirk in Prozent. 2