Drucksache 17 / 13 834 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 29. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2014) und Antwort Auskunftsersuchen bei Mail-Anbietern durch Berliner Strafverfolgungsbehörden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen Mail-Anbietern haben Berliner Straf- verfolgungsbehörden im Jahr 2013 wie oft um Auskunft über deren Daten ersucht? 2. Wie viele der Auskunftsersuche bezogen sich auf Bestandsdaten? (bitte getrennt für die Anbieter auflisten) 3. Wie viele der Auskunftsersuche bezogen sich auf die Abfrage eines Postfachnamens zu vorliegenden Bank- daten? (bitte getrennt für die Anbieter auflisten) 4. Wie viele der Auskunftsersuche waren Postfachbe- schlagnahmungen? (bitte getrennt für die Anbieter auflis- ten?) Zu 1. bis 4.: Von den Strafverfolgungsbehörden kön- nen zu den Fragen 1 bis 4 keine Angaben gemacht wer- den, weil keine statistische Erfassung erfolgt. 5. Wie viele der Auskunftsersuche bezogen sich auf Verkehrsdaten? (bitte getrennt für die Anbieter auflisten?) Zu 5.: Mit richterlicher Anordnung gemäß §§ 100 b, 100 g Strafprozessordnung (StPO), (Verkehrsdatenerhe- bung) wurde jeweils ein Auskunftsersuchen bei den An- bietern 1&1 Internet AG, Strato AG und Microsoft Cor- poration umgesetzt. 6. Wie viele der Auskunftsersuche waren Telekom- munikationsüberwachungen? (bitte getrennt für die An- bieter auflisten?) Zu 6.: Nach bei der Polizei vorliegendem Datenmate- rial wurden mit richterlicher Anordnung gemäß § 100 a StPO 14 Telekommunikationsüberwachungen durchge- führt. Es handelte sich um acht Emailkonten des Anbie- ters GMX, um vier Konten des Anbieters Web.de und zwei Konten des Anbieters 1& 1 Internet AG. 7. In wie vielen Fällen wurde dem Auskunftsersu- chen nicht entsprochen und jeweils aus welchem Grund? (bitte getrennt für die Anbieter und der Art des Aus- kunftsersuchens auflisten) 8. In wie vielen Fällen hat das Befolgen des Aus- kunftsersuchens zum Ermittlungserfolg beigetragen? Zu 7. und 8.: Von den Strafverfolgungsbehörden kön- nen zu den Fragen 7 und 8 keine Angaben gemacht wer- den, weil keine statistische Erfassung erfolgt. 9. In wie vielen Fällen kam es zu Beschwerden beim Landesdatenschutzbeauftragten? 10. In wie vielen Fällen kam zu Strafanzeigen oder Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Kriminalbeamte, Staatsanwälte und Richter? (bitte getrennt auflisten) Zu 9. und 10.: Dem Senat sind weder Beschwerden beim Berliner Beauftragen für Datenschutz und Informa- tionsfreiheit noch Strafanzeigen oder Dienstaufsichtsbe- schwerden bei den Strafverfolgungsbehörden in diesem Zusammenhang bekannt geworden. Berlin, den 03. Juni 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2014)