Drucksache 17 / 13 837 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 20. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2014) und Antwort IT-Fachverfahren in Berlin I: Wer, wann, wie? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Existiert eine Aufstellung aller ITVerfahrensverantwortlichen (bzw. der Stellen an denen sie angesiedelt sind) für die Fachverfahren der Berliner Verwal- tung und wenn ja, wo ist diese einsehbar? Zu 1.: Die Verfahrensverantwortlichen für den Einsatz der Informationstechnik (IT-Verfahrensverantwortliche) werden im Rahmen der informationstechnischen Bestands- und Planungsübersicht (IT-Bestands- und Planungsübersicht – IT-BePla) erfasst. Eine gesonderte Auflistung aller ITVerfahrensverantwortlichen existiert 2. Welche Aufgaben sind mit der Rolle des ITVerfahrensverantwortlichen verbunden und welche Ressour- cen stehen dafür üblicherweise zur Verfügung? Zu 2.: Die Verwaltungsvorschriften für die Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung (VV IT-Steuerung) vom 17. August 2004 regeln die Arbeit der IT- Verfahrensverantwortlichen. Danach planen die IT- Verfahrensverantwortlichen Verfahren und führen diese durch. Die Verfahrensverantwortung erstreckt sich auch auf die erforderlichen Schulungsmaßnahmen. Weiterhin berich- ten die Verfahrensverantwortlichen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Rahmen eines definierten Berichtswe- sens zu den für die zentrale IT-Steuerung relevanten Aspek- ten der Verfahrensplanung. Auch hinsichtlich der einzuset- zenden Ressourcen ist jede Senatsverwaltung und jede Be- zirksverwaltung für die Umsetzung der Ziele und die Durch- führung von IT-Maßnahmen in ihrem Geschäftsbereich zuständig. Sie verantwortet für ihren IT-Einsatz nach Maß- gabe der landesweiten IT-Grundsätze insbesondere die Wirt- schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des IT-Einsatzes als Mittel ihrer Aufgabenerfüllung, fachliche und technologische Planung, Gewährleistung der IT-Sicherheit, Planungs-, Steu- erungs- und Kontrollmechanismen des behördlichen IT- Controllings, die Bereitstellung der für die zentrale Steue- rung erforderlichen Unterlagen, Bereitstellung der notwendi- gen IT-Infrastruktur. 3. Nach welchen Kriterien werden ITVerfahrensverantwortliche insbesondere bei Fachverfahren, die von mehr als einer Behörde genutzt werden, ausgewählt? 4. Wie wird die Arbeit der IT-Verfahrensverantwortlichen beaufsichtigt? Zu 3. und 4.: Die Beziehung zwischen den informations- technischen Funktionsträgern einer oder mehrerer Behörden bestimmt sich nach folgenden Regeln: Produktverantwortli- che gestalten ihre Beziehung zu den IT-Verfahrens- verantwortlichen im Rahmen einer Ziel- bzw. Serviceverein- barung. Gibt es mehrere Produktverantwortliche, die ein Verfahren gemeinsam nutzen, so ist die Vereinbarung ge- meinsam zu schließen. Die Beziehung zu IT- Infrastrukturanbietern ist im Rahmen einer Bereitstellungs- vereinbarung zu gestalten. Je nach Zweckmäßigkeit kann diese durch die Produkt- oder IT-Verfahrens- verantwortlichen geschlossen werden. Eine allgemeingültige Regel zur fachlichen Auswahl oder Beaufsichtigung der Verfahrensverantwortlichen besteht nicht. Die IT- Verfahrensverantwortlichen werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vom IT-Management der jeweiligen Behörde unterstützt und beraten. Die dezentrale Verantwortungsstruk- tur beim IT-Einsatz im Land Berlin verursacht auch nach Auffassung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine Reihe von Vollzugs- und Umsetzungsschwierigkeiten, die bei einer zentralen Steuerungsmöglichkeit nicht auftreten würden. Daher wird bereits seit einiger Zeit mit aktuellen Projekten wie z.B. der Serverkonsolidierung oder dem stan- dardisierten IT-Arbeitsplatz eine größere Vereinheitlichung beim IT-Einsatz im Land Berlin angestrebt. Mittel- bis lang- fristig wird nur eine durch den Gesetzgeber zu regelnde weitgehende Konzentration der IT-Verantwortlichkeiten einen auf Dauer abgesicherten, wirtschaftlichen und effekti- ven IT-Einsatz sicherstellen können. Berlin, den 3. Juni 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2014)