Drucksache 17 / 13 843 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 20. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2014) und Antwort Stand: Nicht-SchülerInnen-Prüfungen von ErzieherInnen – Verschwendung von Ressourcen oder erfolgreiches Modell im Kampf gegen den Fachkräftemangel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Nicht-SchüleInnen- Prüfungen für ErzieherInnen in den letzten 5 Jahren ent- wickelt? Zu 1.: Anmeldung/ Zeitraum April 2010 November 2010 April 2011 Oktober 2011 April 2012 Oktober 2012 April 2013 Anmeldungen 63 49 30 138 149 124 179 Zulassungen 21 29 17 124 91 114 135 zzgl. Wiederho- lungen - 13 5 8 54 10 44 Zulassungen insgesamt 21 42 22 132 145 124 179 bestanden ins- gesamt 3 (14%) 11 (38%) 10 (45,5%) 32 (24,2%) 53 (36,6%) 52 (41,9%) 66 (36,8%) Der Prüfungszeitraum Oktober 2013 kann noch nicht dargestellt werden, da er noch nicht abgeschlossen ist. Der Prüfungszeitraum April 2014 wird im Februar 2015 abgeschlossen sein. 2. Wie hoch ist die Zahl der Nicht-SchülerInnen- Prüfungen in diesem Jahr? Zu 2.: Die Nichtschülerprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher findet zweimal im Jahr statt. Im Anmeldezeit- raum April 2014 ist der Stand von 239 zugelassenen Prüf- lingen für die Nichtschülerprüfung erreicht worden. 3. Wie hoch waren die Bestehensquoten der Nicht- SchülerInnen-Prüfungen in den letzten 5 Jahren? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wer nimmt die Nicht-SchülerInnen-Prüfungen ab? Zu 4.: Die Prüfungen wurden bis zur Anmeldung im September 2013 von der Anna-Freud-Schule abgenom- men, ab Anmeldezeitraum Oktober 2013 von der Ruth- Cohn-Schule. 5. Wer prüft mit welchem Aufwand, ob die Voraus- setzungen für die Zulassung zur Nicht-SchülerInnen- Prüfung vorliegen? Zu 5.: Entsprechend § 75 der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin (APVO SozPäd)“ werden die Zugangs-voraussetzungen durch die Prü- fungsvorsitzende der Ruth-Cohn-Schule geprüft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 843 2 6. Auf wie viele staatliche Fachschulen wird die Ge- samtzahl der Nicht-SchülerInnen-Prüfungen verteilt? Zu 6.: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Nichtschülerprüfung werden auf die fünf staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik verteilt. 7. Wie viele und welche Personen sitzen in einer Prü- fungskommission? Zu 7.: Entsprechend § 76 APVO SozPäd in Verbin- dung mit den §§ 29 bis 34 sowie die §§ 37 und 53 wird für die Nichtschülerprüfung ein Prüfungsausschuss, dem die oder der Vorsitzende, die Schulleiterin/der Schulleiter sowie eine benannte Lehrkraft angehören. Für die Durch- führung der mündlichen Prüfungen sowie für das Kollo- quium sind entsprechende Fachausschüsse einzurichten, denen eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Lehrkraft als Fachprüferin/Fachprüfer sowie eine weitere Lehrkraft als Protokollantin/Protokollant angehören. Insgesamt werden mindesten fünf Fachausschüsse eingerichtet. 8. Wie viele Prüfungen zur staatlichen anerkannten ErzieherIn nehmen die beauftragten Fachschulen sonst noch parallel zu Nicht-SchülerInnen-Prüfung ab? Zu 8.: Jeweils zum Schuljahresende nehmen die fünf staatlichen Fachschulen noch die Prüfungen der Regelstu- dierenden ab. Das waren im Schuljahr 2012/13 insgesamt 951 Studentinnen und Studenten. 9. Aus welchen und wie vielen Prüfungselementen be- steht eine Nicht-SchülerInnen-Prüfung (Umfang einer schriftlichen Hausarbeit, schriftliche Klausuren, wie viele mündliche Prüfungen? Zu 9.: Wer nicht Studierende oder Studierender einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule ist, kann entsprechend § 74 ff APVO SozPäd, den Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik durch Teilnahme an der Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler er- werben. Da kein Unterricht stattfindet, werden nur Prü- fungsnoten erworben. Prüfungsteile sind entsprechend § 77 APVO SozPäd die Facharbeit, das Kolloquium, die schriftlichen Prüfungen in zwei Lernbereichen und die mündlichen Prüfungen in allen fünf Lernbereichen. Der Umfang der Facharbeit ist nicht festgelegt und kann ent- sprechend des gewählten Themas im Umfang variieren. In der Facharbeit sollen die Studierenden unter Anwendung geeigneter Arbeitsmethoden eine sozialpädagogische Aufgabenstellung fachübergreifend selbstständig bearbei- ten können. Die Facharbeit ist Grundlage des im Rahmen der Fachschulprüfung stattfindenden zwanzigminütigen Kolloquiums. Die Dauer der zwei schriftlichen Prüfungen beträgt jeweils vier Zeitstunden, die der mündlichen Prü- fung je Prüfling 20 Minuten. 10. Wie hoch ist der zusätzliche Zeitaufwand pro Lehrkraft bei der Begleitung und Durchführung einer Nicht-SchülerInnen-Prüfung? 11. Welche zusätzlichen personellen Kapazitäten ha- ben die mit der Abnahme der Prüfung beauftragten Fach- schulen in diesem oder in vergangenen Jahren erhalten? 12. Wenn sie keine zusätzlichen Kapazitäten erhalten haben, warum nicht? 13. Wie hoch sind die Personalkosten für die Abnah- me der Nicht-SchülerInnen-Prüfung im vergangenen und in diesem Jahr? Zu 10. bis 13.: Für den zusätzlichen Zeitaufwand, der je nach Einsatz im Rahmen der Nichtschülerprüfung un- terschiedlich ist und im Einzelnen nicht dargestellt wer- den kann, stehen den fünf staatlichen Schulen insgesamt 40 Wochenstunden als Anrechnungstatbestand zur Verfü- gung. Diese Stunden werden aufgrund der unterschiedli- chen Größe der Schulen und dem damit verbundenen unterschiedlichen Zuweisungen der Anzahl der Prüflinge, von den Schulleiterinnen und Schulleitern vergeben. Zu- sätzlich erhält die Prüfungsvorsitzende der Ruth-Cohn- Schule 13 Ermäßigungsstunden für die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber sowie für die Organisation und Gesamtverantwortung der Prüfung. 14. In welchem Verhältnis steht der Aufwand an Res- sourcen des Landes Berlins zur Zahl der gewonnenen Fachkräfte aus den Nicht-SchülerInnen-Prüfungen? Zu 14.: Die Frage des Verhältnisses stellt sich aus Sicht des Senates nicht, da der qualifizierte Fachkräftebe- darf bei den Erzieherinnen und Erziehern schnellstmög- lich, auch auf Grund des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertagesstätte, in Berlin gedeckt werden muss. 15. Wo haben die Prüflinge für die Nicht-Schü- lerInnen-Prüfung ihre Qualifikationen für die Zulassung zur Prüfung erworben (Bitte jeweils prozentual aufführen, aus welchen beruflichen Bereichen die Prüflinge stammen und wo sie insbesondere für den theoretischen Teil vorbe- reitet wurden.)? 16. Wer finanziert wie lange in der Regel die Ausbil- dung der Prüflinge für die Nicht-SchülerInnen-Prüfun- gen? Zu 15. und 16.: Entsprechend § APVO SozPäd kön- nen sich Bewerberinnen und Bewerber zur Prüfung an- melden, wenn sie nachweisen, dass sie sich ausreichend auf die Abschlussprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher vorbereitet haben. Die Vorbereitung obliegt jeder Bewer- berin/jedem Bewerber persönlich. Eine Form der Vorbe- reitung kann unter anderem der Nachweis über den Be- such eines kommerziell angebotenen Vorbereitungskurses sein. Die Inhalte des Kurses müssen bei der Anmeldung zur Prüfung eingereicht werden. Die vielfältigen Vorbe- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 843 3 reitungsmöglichkeiten werden statistisch nicht erhoben. Die Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung ist keine Ausbildung. Die Finanzierung erfolgt nicht durch den Senat von Berlin. 17. Hält der Senat von Berlin das Modell der Nicht- SchülerInnen-Prüfungen als geeignetes Modell für die Gewinnung von Fachkräften? Zu 17.: Der Senat hat 2010 die Nichtschülerprüfung als ein zusätzliches Angebot eingeführt, um den Personen, die bisher in sozialpädagogischen Einrichtungen ohne Abschluss als Erzieherin/Erzieher tätig waren, auf Grund ihrer langjährigen Arbeitstätigkeit die Möglichkeit zur Erlangung eines staatlich anerkannten Abschlusses zu geben. Das Angebot zur Nichtschülerprüfung sollte zu keinem Zeitpunkt die qualifizierte Ausbildung in Vollzeit oder die berufsbegleitende Ausbildung ersetzen. In Anbe- tracht des Fachkräftebedarfs in den sozialpädagogischen Einrichtungen wurde eine Reihe wirksamer Maßnahmen, wie die stetige Erhöhung des Platzangebotes in den sozi- alpädagogischen Fachschulen - hier hauptsächlich in der berufsbegleitenden Ausbildung - sowie die Erweiterung und Verbesserung des Quereinstiegs in die Kindertages- stätten durchgeführt. 18. Welchen staatlichen Qualitätskontrollen und recht- lichen Regelungen unterliegen diejenigen Institutionen, die die Vorbereitung der Nicht-SchülerInnen-Prüfung anbieten? Zu 18.: Der Senat ist nicht zuständig für Kurse, die nicht in staatlichen Schulen oder staatlich anerkannten Ersatzschulen durchgeführt werden. Die Einrichtungen, die die Vorbereitungskurse auf die Nichtschülerprüfung Erzieherin/Erzieher anbieten, unterliegen nicht dem Schulgesetz für Berlin. Der Senat ist daher nicht berech- tigt oder befugt, diesen Einrichtungen Vorgaben zu ma- chen; er war und ist jedoch bereit, die Einrichtungen auf Anfrage entsprechend zu beraten. Aufgrund der Regelun- gen des § 184 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) ist da- von auszugehen, dass diese Träger nach der Akkreditie- rungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind. 19. Wie wird die Qualität des Abschlusses der Nicht- SchülerInnen-Prüfung, der ebenfalls in einer „staatlichen Anerkennung als ErzieherIn münden kann, gewährleistet? Zu 19.: Die Nichtschülerprüfung ist eine Regelprü- fung entsprechend der "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpä- dagogik im Land Berlin (APVO – SozPäd)“ vom 11. Februar 2006, zuletzt geändert am 23. Juni 2010, Teil IV Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler. Berlin, den 28. Mai 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014)