Drucksache 17 / 13 857 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 20. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2014) und Antwort Fremdnutzung des Herrmann-Ehlers-Platzes Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Derzeit wird durch einen Bauzaun geschütztes Baumaterial auf dem Herrmann-Ehlers-Platz gelagert, welches Ästhetik und Nutzbarkeit der Freifläche beein- trächtigt. 1.1 Gibt es Gründe für die Lagerung inmitten des öf- fentlichen Platzes? Wenn ja, welche? 1.2 Wäre eine Unterbringung im U-Bahnhof Rathaus Steglitz (z.B. Kreisel Erdgeschoß) möglich? Wenn ja, ab wann könnte diese erfolgen? Wenn nein, warum nicht? 1.3 Warum wird nicht der durch die Stilllegung des Busbahnhofs entstandene Freiraum zur Lagerung genutzt? Zu 1.1.: Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf teilte hierzu mit, dass der durch den Bauzaun abgegrenzte Baustellen- bereich bereits vor einiger Zeit verkleinert und in zwei voneinander getrennte Bereiche aufgeteilt worden sei. Seitdem sei der direkte Zugang von der Bushaltestelle zum Hermann-Ehlers-Platz wieder möglich. Die an die Nebenfahrbahn der Albrechtstraße angrenzende Baustel- leneinrichtung müsse zwingend an dieser Stelle verblei- ben, weil sich dort Bauschuttcontainer befänden. Aus Sicherheitsgründen und um Verschmutzungen zu vermei- den, sollten die Container aus Sicht des Bezirkes in der Nähe der Baustelle, hier des eingehausten U-Bahn- eingangs, stehen. Gleichzeitig sei es aus Sicherheitsgrün- den notwendig, dass die Container so stehen, dass sie möglichst ohne Befahren des Platzes abgeholt werden können. Zu 1.2.: Eine Unterbringung von Baumaterial in den Zugangsbereichen des U-Bahnhof Rathaus Steglitz ist aus Gründen des Brandschutzes nicht möglich, da die dorti- gen Flächen (insbesondere während der aktuellen bauzeit- lichen Sperrung des U-Bahn-Zugangs am Hermann- Ehlers-Platz) als Verkehrsflächen benötigt werden. Zu- dem würden während der Baustofftransporte Sicherheits- und Verschmutzungsprobleme auftreten. Zu 1.3.: Die Sperrung des Busbahnhofs zur endgülti- gen Klärung der Standsicherheit eines Deckenfeldes gilt auch für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter. Zudem wür- den Baustofftransporte zwischen Hermann-Ehlers-Platz und Busbahnhof (entweder über die Albrechtstraße oder durch das U-Bahnhofs-Zwischengeschoss) Behinderun- gen, Sicherheits- und Verschmutzungsprobleme aufwer- fen. 2. Wurden bei der Einhausung des U-Bahn-Zugangs Rathaus Steglitz am Herrmann-Ehlers-Platz die umlie- genden Nutzungen bedacht? Wäre diese auch weniger raumergreifend möglich gewesen? Wenn ja, warum wur- de dies nicht so realisiert? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Baustellen werden grundsätzlich so wenig raumgreifend wie möglich eingerichtet. Darin sind Lager- flächen, Montage- und Bewegungsflächen u.a.m. zu be- rücksichtigen. Dies gilt natürlich auch für die Einhausung des U-Bahn-Zugangs am Hermann-Ehlers-Platz. 3. Die signifikante Zunahme an Bekleidungshändlern und anderen untypischen Angeboten wird dem Charakter eines Wochenmarktes zunehmend weniger gerecht. Was wird unternommen, damit an den Markttagen wieder mehrheitlich Lebensmittel-, Gemüse- oder Obststände vertreten sind? Zu 3.: Das mögliche Angebot bei nach § 69 der Ge- werbeordnung (GewO) festgesetzten Wochenmärkten richtet sich nach § 67 GewO in Verbindung mit der „Verordnung zur Bestimmung der Gegenstände des Wochen- marktes“ vom 05.06.1986 (GVBl. S. 891), zuletzt geändert durch Art. I Erste ÄndVO vom 14.05.1993 (GVBl. S. 232). Die in der Anlage dieser Verordnung aufgeführten Waren des täglichen Bedarfs sind über die in § 67 Absatz 1 GewO genannten Gegenstände des Wochenmarktver- kehrs hinaus für den Handel auf festgesetzten Wochen- märkten im Land Berlin zugelassen. Dies sind beispiels- weise verschiedene Textilien, Kleinlederwaren, bestimm- te Haushaltsartikel, Kleinspielwaren und Schmuckwaren einfacher Art. Auf Grund dieser Rechtslage steht es den Betreiberinnen und Betreibern von festgesetzten Wo- chenmärkten also frei, das Angebot im Rahmen dieser Rechtsvorschriften zu gestalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 857 2 4. Wie haben sich die Standgebühren in den zurück- liegenden 10 Jahren entwickelt? 5. Gibt es für bestimmte Anbieter/Nutzer reduzierte Standgebühren z. B. für Eigenvermarkter landwirtschaft- licher Produkte aus der Region? Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet? Wenn nein, warum nicht? 5.1 Falls eine Subventionierung regionaler Produkte vorgesehen ist, wann soll diese eingeführt werden? Zu 4. und 5.: Bei dem in Rede stehenden Markt han- delt es sich nach Mitteilung des Bezirkes um einen kom- munal betriebenen Wochenmarkt. Der Gebührenrahmen für die Bemessung der Standgebühren ergibt sich aus der „Verordnung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Wochenmärkte“ vom 05.12.1986 (GVBl. S. 2033), die zuletzt durch Verord- nung vom 29.10.2013 (GVBl. S. 566) angepasst wurde. Innerhalb der darin vorgegebenen Gebührenrahmen kal- kulieren die Bezirke die jeweiligen Gebühren in eigener Verantwortung anhand ihrer jeweiligen tatsächlichen Kostendaten. Die Höhe der Gebühren ist durch das in § 8 Absatz 3 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vor- geschriebene Kostendeckungsprinzip begrenzt. Insofern besteht hier kein Spielraum für eine Reduzierung oder Subventionierung. 6. Wo genau verlaufen die Grenzen der Marktfläche des Herrmann-Ehlers-Platzes? Zu 6.: Nach Mitteilung des Bezirkes ist die Marktflä- che zur Düppelstraße, zur Albrechtsraße und zur Neben- fahrbahn der Albrechtstraße jeweils durch die äußere Baumreihe begrenzt. Zur Schloßstraße hin ist sie durch den U-Bahneingang begrenzt. Berlin, den 10. Juni 2014 In Vertretung Guido B e e r m a n n ................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2014)