Drucksache 17 / 13 858 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 21. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2014) und Antwort Flughafengesellschaft – Jahresabschluss 2012 und 2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: In welcher Höhe sind die im Jahresabschluss 2012 der Flughafengesellschaft nicht bilanzierten, nur im Begleittext (Geschäftsbericht Seite 43) genannten Ver- pflichtungen für a) Schallschutz in Höhe von 444 Mio. Euro b) noch in Prüfung befindliche Rechnungen in Höhe von 122 Mio. Euro c) noch nicht abgerechnete Bauleistungen in Höhe von 100 Mio. Euro im Jahr 2013 oder 2014 bezahlt worden? Welcher An- teil dieser Verpflichtungen (insgesamt 666 Mio. Euro) hat sich als unberechtigt herausgestellt? Antwort zu Frage 1: Für Schallschutzmaßnahmen wurden bisher EUR 59 Mio. ausgegeben. Die Angaben zu den Fragen 1a) und 1b) unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Frage 2: Weshalb hatte die Flughafengesellschaft zum 31.12.2012 diese Verpflichtungen nicht in die Bilanz eingestellt, obwohl eine Zahlungsverpflichtung höchst wahrscheinlich war? Antwort zu Frage 2: Rechnungen zu den unter Frage 1 genannten Maßnahmen (Schallschutz, Bau BER) werden, sobald ihre Berechtigung dem Grunde und der Höhe nach geprüft wurde, in der Bilanz der FBB aktiviert, stellen also einen Vermögensposten dar. Die FBB bilanziert nach handelsrechtlichen Grundsätzen und bildet deshalb keine Rückstellungen für aktivierungspflichtige Maßnahmen. Stattdessen werden die sich aus diesen Maßnahmen erge- benden, eventuellen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB im Anhang des Jahresabschlusses angegeben. Frage 3: Enthält der Geschäftsbericht 2013 abermals ähnliche Verpflichtungen, die aufgrund der absehbaren Zahlungsverpflichtung eher in die Bilanz als in das „Kleingedruckte“ gehören? Antwort zu Frage 3: Auch im Jahresabschluss 2013 werden solche finanziellen Verpflichtungen im Anhang angegeben. Berlin, den 02. Juni 2014 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2014)