Drucksache 17 / 13 861 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 22. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2014) und Antwort Außendifferenzierung in Klasse 9 und 10 an Integrierten Sekundarschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Findet eine Außendifferenzierung in den Klassen 9 und 10 an Integrierten Sekundarschulen statt? 2. Falls ja, in welcher Weise und mit welchen Kriterien und falls nein, aus welchen Gründen? Zu 1. und 2.: Die Leistungsdifferenzierung an Inte- grierten Sekundarschulen (ISS) ist in der Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sek I –VO) in § 27 geregelt: In Integrierten Sekundarschulen (ISS) wird leistungs- differenzierter Unterricht in den Fächern Mathematik und erste Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 7 erteilt; in Deutsch sowie in mindestens einem naturwissenschaftlichen Fach beginnt er spätestens ab Jahrgangsstufe 9; soll nur ein naturwissenschaftliches Fach leistungsdifferenziert unter- richtet werden, muss es Physik oder Chemie sein. Über einen früheren Beginn und die Zahl der leis- tungsdifferenziert zu unterrichtenden naturwissenschaftli- chen Fächer entscheidet die Schulkonferenz auf Vor- schlag der Gesamtkonferenz. Leistungsdifferenzierung an ISS gibt es nicht nur in Form der äußeren Differenzierung, sondern es kann zwi- schen zwei Formen gewählt werden: sie kann in Form der Binnendifferenzierung in gemeinsamen Lerngruppen oder in Kursen der äußeren Fachleistungsdifferenzierung durchgeführt werden. Für die betroffenen Fächer Mathematik, erste Fremd- sprache, Deutsch sowie mindestens ein naturwissenschaft- liches Fach können auch unterschiedliche Differenzie- rungsformen gewählt werden. Die Schule entscheidet über die Form(en) der Leis- tungsdifferenzierung in den einzelnen Fächern und stellt dies in ihrem im Schulprogramm verankerten und von der Schulaufsicht genehmigten Differenzierungskonzept dar. Berlin, den 06. Juni 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2014)