Drucksache 17 / 13 864 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 22. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2014) und Antwort Verabschieden sich die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) vom Super-Ferien-Pass? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass die BBB dem JugendKulturService mitgeteilt haben, dass sie die Bade- karte nicht mehr mittragen wollen und ab den Sommerfe- rien 2014 einen „freizeitorientierten Aufschlag“ von zwei Euro pro Person und Badbesuch im Stadtbad Schöneberg, im Stadtbad Lankwitz und im Bad am Spreewaldplatz erheben werden? Zu 1.: Der von der JugendKulturService gemeinnützi- ge GmbH (JugendKulturService) herausgegebene Super- Ferien-Pass, den Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre für 9,00 € erwerben können, enthält unter anderem eine Badekarte , die eine entgeltfreie Nutzung der öffentlichen Bäder der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) an bis zu 100 Ferientagen ermöglicht. Die Beteiligung der BBB mit der Badekarte am Super- Ferien-Pass ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des Super-Ferien-Passes und wurde zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. In den Verhandlungen zur Beteiligung der BBB am Super-Ferien-Pass für die Jahre 2014/2015 und 2015/2016 wurde dem JugendKulturService lediglich im Hinblick auf die Nutzung der drei freizeitorientierten Bäder (Stadtbad Schöneberg „Hans Rosenthal“, Bad am Spreewaldplatz und Stadtbad Lankwitz) eine Verände- rung der Nutzungsbedingungen angeboten. Die bisher geltende Regelung, das heißt freier Eintritt bei zeitlicher Begrenzung der Aufenthaltsdauer auf ma- ximal 180 Minuten sowie eine Zugangsbegrenzung (Ein- lass bis 12:00 Uhr und Verlassen des Bades bis 14:00 Uhr) sollte entfallen. Stattdessen sollte gegen Zahlung des Freizeitbadzuschlages in Höhe von 2,00 € (entsprechend der Tarifsatzung) eine ganztägige Nutzung der Bäder möglich sein. 2. Wie begründen die BBB dieses Vorgehen in Ab- weichung von der bisherigen Regelung? Zu 2.: Der Super-Ferien-Pass ist eine jugend- und fa- milienpolitische Maßnahme, die nicht den Regeln der vom Land Berlin genehmigten Tarifsatzung unterliegt. Der Vorstand kann vielmehr im Rahmen seiner finanziel- len Möglichkeiten davon abweichende zeitlich befristete Sondertarife festlegen. Die BBB sind nach dem Bäder-Anstaltsgesetz (BBBG) verpflichtet, ihre Aufgaben nach kaufmänni- schen Grundsätzen zu erfüllen. Mit der Änderung der Tarife zum 01.05.2013 und 01.01.2014 wurden nach jahrelanger Preisstabilität Anpassungen in der Preisstruk- tur vorgenommen, die unter anderem in den eingetretenen Kostensteigerungen begründet liegen und zwingend er- forderlich waren. Mit der Tarifänderung zum 01.01.2014 wurde die bis- herige zeitliche Staffelung der Tarife in den drei freizeit- orientierten Bädern abgeschafft und für die zeitlich unbe- grenzte Nutzung ein Aufschlag in Höhe von 2,00 € eingeführt . Die freizeitorientierten Bäder bieten ein umfangrei- ches Spektrum an und sind zugleich kostenintensiver als die Standardschwimmbäder. Dem wird mit dem Freizeit- badzuschlag in Höhe von 2,00 € Rechnung getragen. Mit der Erhebung des Aufschlages sollten für die Inhaberin- nen und Inhaber des Super-Ferien-Passes die gleichen Bedingungen gelten, die seit dem 01.01.2014 für alle anderen Kundinnen und Kunden gelten. 3. Hat der Aufsichtsrat der BBB zugestimmt, dass die BBB-Vorstände die bisher geltenden Regelungen für die Badekarte des Super-Ferien-Passes aufkündigen und wenn ja, welche Begründung gab es für die Entscheidung des BBB-Aufsichtsrates? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 864 2 4. Wie bewertet der Senat die Erhebung eines „freizeitorientierten Zuschlages“ im Rahmen der Badekarte des Super-Ferien-Passes auch angesichts des Verspre- chens in der Koalitionsvereinbarung, den Super-Ferien- Pass mit Badekarte weiterführen zu wollen? 5. Wie ist die der Aufkündigung der Regelung, wo- nach Kinder und Jugendliche mit Super-Ferien-Pass alle Bäder der BBB in Ferienzeiten kostenlos nutzen können zu verstehen, wenn Sportsenator und BBB- Aufsichtsratsvorsitzender Frank Henkel erklärte, dass sich an den Regelungen des Super-Ferien-Passes seitens der BBB in den Jahren 1914 und 1915 nichts ändern werde? Woraus resultiert der Sinneswandel des Sportsenators? 6. Inwieweit hat die für Sport zuständige Senatsver- waltung als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde die Erlaubnis erteilt, abweichend von der Vereinbarung, dass die Badekarte im Super-Ferien-Pass weiterhin unverän- dert gilt, die Erhebung von „Zuschlägen“ seitens der BBB zu gestatten? 7. Hat die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde die Entscheidung der BBB beanstandet, künftig „freizeitorientierte Zuschläge“ für Besitzer/innen der Badekarte im Super-Ferien-Pass zu erheben und wenn nein, warum nicht? 8. Wird sich der Senat dafür einsetzen, dass auch künftig alle Bäder der BBB in Ferienzeiten für Kinder mit Badekarte kostenlos zur Verfügung stehen und wenn nein, warum nicht? 9. Welche Zukunft hat der kostenlose Eintritt in die Bäder der BBB für Schüler/innen mit Super-Ferien-Pass generell? Ist der „freizeitorientierte Aufschlag“ in drei Bädern der Einstieg in den Ausstieg aus der Badekarte des Super-Ferien-Passes? Soll künftig jährlich über die Zukunft der Badekarte im Super-Ferien-Pass neu verhan- delt werden? Zu 3. bis 9.: Die Verhandlungen zwischen den BBB und dem JugendKulturService zum Super-Ferien-Pass 2014/2015 und 2015/2016 sind abgeschlossen, mit dem Ergebnis, dass der Freizeitbadzuschlag für Inhaberinnen und Inhaber des Super-Ferien-Passes innerhalb der Schul- ferien nicht erhoben wird. Die bisherige Regelung, das heißt freier Eintritt, aber zeitliche Begrenzung der Auf- enthaltsdauer auf maximal 180 Minuten sowie Zugangs- begrenzung (Einlass bis 12 Uhr und Verlassen des Bades bis 14 Uhr) wird beibehalten. Der Senat setzt sich weiter- hin für ein finanzierbares Ferienangebot zur Nutzung der Berliner Bäder mit vergünstigten Konditionen ein. Berlin, den 3. Juni 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014)