Drucksache 17 / 13 865 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 22. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2014) und Antwort Berliner Jobcenter: Schadensersatz bei Abbruch einer Bildungsmaßnahme Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit um Auskunft gebeten. 1. In wie vielen Fällen haben die Berliner Jobcenter in den Jahren seit 2008 Schadensansprüche nach § 15 Absatz 3 SGB II aufgrund von verschuldetem Ab- bruch einer Bildungsmaßnahmen gegenüber Leistungsbe- zieher_innen geltend gemacht und mit welchem Erfolg? (Bitte nach Jobcenter und Jahr aufschlüsseln.) 2. Wie hoch ist die Summe der Schadensansprüche nach § 15 Absatz 3 SGB II, welche die Berliner Jobcenter in den Jahren seit 2008 aufgrund verschuldetem Abbruch einer Bildungsmaßnahme versucht haben, gegenüber Leistungsbezieher_innen durchzusetzen und wie hoch ist die Summe, die ihnen zugesprochen wurde? (Bitte nach Jobcenter und Jahr aufschlüsseln.) 3. Welche internen Geschäftsanweisungen Arbeitshil- fen und sonstigen Vorgaben gibt es über die Geschäfts- anweisung Nr. 28/2006 der Bundesagentur für Arbeit hinaus in den einzelnen Berliner Jobcentern zur Scha- densersatzpflicht bei Abbruch einer Bildungsmaßnahme? (Bitte eine vollständige Auflistung nach Jobcenter sowie im Originalwortlaut beifügen/verlinken.) Zu 1. - 3.: Nach Auskunft der Regionaldirektion Ber- lin-Brandenburg werden diese Daten statistisch nicht erfasst. Der Inhalt der Fragen bezieht sich auf Mittel des Bundes, die nicht im Verantwortungsbereich des Landes Berlin liegen. Weiterführende Informationen liegen dem Senat daher nicht vor. Berlin, den 6. Juni 2014 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2014)