Drucksache 17 / 13 868 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Morlang (PIRATEN) vom 22. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2014) und Antwort Drohnen der öffentlichen Hand in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage (auch Verordnun- gen, Dienstanweisungen etc.) wird die sogenannte UAS- POL-"Drohne" (allgemein: Unmanned Air Vehicle – UAV) durch die Berliner Polizei eingesetzt? Besteht ins- besondere eine interne Betriebsbestimmung mit der Deut- schen Flugsicherung? (Bitte nach Einsatzanlass auf- schlüsseln und Beifügung aller abgefragte oder relevante Unterlagen und Quellen im Originalwortlaut oder Gewäh- rung der Einsichtnahme für den Fragesteller.) Zu 1.: Als Grundlage für die Nutzung des Unmanned Aircraft System der Polizei (UAS-Pol) war zwingend die Festschreibung der technischen Daten und die Abstim- mung mit der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg erforderlich. Durch das Landeskri- minalamt Berlin (LKA) und die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wurden die „Betriebsbestimmungen 01/2009 für die Durchführung von Flügen der Polizei Berlin/LKA Berlin mit einem UAS-Pol in der Kontroll- zone Berlin“ erstellt und mit Stand vom 05. März 2009 (Anlage 1) durch den Leiter des Landeskriminalamtes unterzeichnet. Das UAS-Pol wird zur Fertigung von Luft- bildaufnahmen als ermittlungsunterstützende Technik zur Dokumentation von Tat- und Ereignisorten im Rahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, jedoch nicht zu Observationszwecken eingesetzt. Der Einsatz erfolgt auf Anforderung der für die Bear- beitung des Grundsachverhaltes zuständigen und für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen verantwortli- chen Dienststellen. Das Kompetenzzentrum Kriminal- technik des LKA prüft in Abstimmung mit der anfordern- den Dienststelle die technisch-/ sachlichen Einsatzmög- lichkeiten gemäß § 30 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Der für die Bearbeitung des Grundsachverhaltes zuständigen Dienststelle obliegt die Prüfung der rechtlichen Voraus- setzungen zum Einsatz des UAS-Pol beim jeweiligen Sachverhalt. 2. Ist für die Führung eines UAVs in der Berliner Po- lizei eine besondere Ausbildung nötig? a) Wenn ja, wie viele Polizist_innen wurden bisher zur Führung von UAVs ausgebildet? b) Wenn ja, wie viele Polizist_innen sollen in Zu- kunft für die Führung von UAVs ausgebildet wer- den? c) Wenn ja, welche Anforderungen werden an die Ausbildung der UAVs gestellt und wie ist die Ausbildung konkret ausgestaltet und welche Aus- bildungsunterlagen werden benutzt? (Bitte Beifügung der abgefragte oder relevante Unter- lagen und Quellen zu allen Einzelfragen im Originalwort- laut oder Gewährung der Einsichtnahme durch den Frage- steller.) Zu 2.: Ja. Die Ausbildung darf nur durch Personal er- folgen, das durch den Hersteller ausgebildet wurde und einen Befähigungsnachweis erhalten hat (Anlage 2). Fol- gende Ausbildungsmodule sind einzuhalten: - Einführung in die Geräteausstattung und Bedienelemente - Arbeiten mit Betriebsanleitung - Handhabung und Funktionsweise des Fluggerätes, der Bodenstation und der Nutzlasten - Einweisung und Hinweise (Problemerkennung) zur Funkübertragung und der GPS (Global Positi- oning System) -Steuerung - Start- und Landeübungen und Flugtraining im geschlossenen Raum - Fliegen ohne und unter Windbedingungen mit direkter Sicht - Fliegen ohne und unter Windbedingungen mit Videosicht - Fliegen unter Windbedingungen mit direkter Sicht mit und ohne GPS-Positionssteuerung - Fliegen unter Windbedingungen mit Videosicht mit und ohne GPS-Positionssteuerung Zu 2 a.: Im Kompetenzzentrum Kriminaltechnik des LKA wurden 13 tarifbeschäftigte Fotografen für die Füh- rung des UAS-Pol ausgebildet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 868 2 Zu 2 b.: Die vorhandenen Einsatzkräfte werden derzeit als ausreichend angesehen. Zu 2 c.: Siehe Antwort zu Frage 2 und Anlage 2. 3. Wurden mit den bisher durch die Berliner Polizei genutzten UAS-POLs Einsätze geflogen? a) Wenn ja, wie viele Einsätze hat die Berliner Poli- zei mit einem UAV bisher durchgeführt? (Bitte nach Einsatzgrund aufschlüsseln, auch Testflüge aufführen.) b) Wenn ja, haben die eingesetzten UAVs autonome Benutzungsphasen (Funktionsausübung ohne menschliche Kontrolle wie z.B. Autopilot)? c) Wenn ja, in wie vielen dieser Einsätze kam es zu Fehlfunktion und / oder Abstürzen durch UAVs. Bitte schlüsseln Sie die Fehlfunktionen und Ab- sturzgründe auf. d) Wenn ja, welche Haftungsrisiken vom Einsatz von UAVs wurden im Vorfeld durch welche Stellen ausgemacht? e) Wenn ja, gibt es von den gesetzlichen Regelungen abweichende Haftungsvereinbarungen bei Fehl- funktion oder Schäden an oder durch UAVs? (Bitte Beifügung der abgefragte oder relevante Unter- lagen und Quellen zu allen Einzelfragen im Originalwort- laut oder Gewährung der Einsichtnahme durch den Frage- steller.) Zu 3.: Ja, mit dem vorhandenen UAS-Pol wurden Einsätze geflogen. Zu 3 a.: Siehe Anlage 3. Zusätzlich finden pro Mitar- beiter sechs Übungsflüge im Jahr statt. Zu 3 b.: Nein. Zu 3 c.: Im Zuge eines Tatorteinsatzes (Kapitalverbre- chen) am 02.04.2013 fielen während des Fluges in einer Höhe von ca. 8 Meter die Motoren des UAS-Pol aus, so dass dieses in der Folge unkontrolliert zu Boden stürzte und beschädigt wurde. Die Auswertung der Blackbox durch den Hersteller ergab als Absturzursache eine Fehl- funktion der Motorkommunikation infolge eines Hard- ware-Defektes. Personen kamen nicht zu Schaden. Zu 3 d und e.: Gemäß Geschäftsanweisung des Poli- zeipräsidenten in Berlin, ZSE I Nr. 2/2009 über „die Behandlung von Haftpflicht- und Unfallschäden“, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Schadens verpflichtet, d.h. könnten einem Dritten wegen der Verletzung einer Person oder der Be- schädigung einer Sache Schadenersatzansprüche gegen die Polizeibehörde entstanden sein, hat die beteiligte Dienstkraft bzw. die beteiligte Dienststelle sofort Maß- nahmen zur Feststellung des Sachverhalts und zur Be- weissicherung zu treffen. Sofern die Art des Einsatzes sofortige Maßnahmen nicht zulässt, sind diese unverzüg- lich nachzuholen. Das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finan- zen über die Beweissicherung bei Personen- und Sach- schäden vom 24. Januar 1995 ist zu beachten. Liegt kein grob fahrlässiges Verhalten vor, haftet im Regelfall der Polizeipräsident in Berlin. 4. Werden im Berliner Luftraum durch andere Lan- des- oder Bundesbehörden UAVs eingesetzt? a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage (auch Ver- ordnungen, Dienstanweisungen etc.)? b) Wenn ja, aus welchen Einsatzgründen, falls an Berliner Behörden mitgeteilt? (Bitte Beifügung der abgefragte oder relevante Unter- lagen und Quellen zu allen Einzelfragen im Originalwort- laut oder Gewährung der Einsichtnahme durch den Frage- steller.) Zu 4, 4 a und 4 b.: Dem Senat ist der Einsatz durch andere Behörden nicht bekannt. 5. Haben die Berliner UAVs behördeninterne Spitz- namen (gehabt)? Zu 5.: Das ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 03. Juni 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014) 1 Anlage 2 Interne Durchführungsbestimmung für Flüge mit einem UAS-Pol durch LKA KT 14 * unter Einbeziehung der Betriebsbestimmung, der DFS NL Berlin für die Durchführung von Flügen der Berliner Polizei / LKA Berlin mit einem UAS-Pol in der Kontrollzone Berlin vom: 31.08.2009 1. Ausbildung der Operator (Luftfahrzeugfernführer) Die Ausbildung hat nur durch Personal zu erfolgen, das durch den Hersteller ausgebildet wurde und einen Befähigungsnachweis erhalten hat. Die Ausbildung hat unter der Einhaltung folgender Ausbildungsmodule zu erfolgen: - Einführung in die Geräteausstattung und Bedienelemente - Arbeiten mit Betriebsanleitung - Handhabung und Funktionsweise des Fluggerätes, der Bodenstation und der Nutzlasten - Einweisung und Hinweise (Problemerkennung) zur Funkübertragung und der GPS-Steuerung - Start- und Landeübungen und Flugtraining im geschlossenen Raum - Fliegen ohne und unter Windbedingungen mit direkter Sicht - Fliegen ohne und unter Windbedingungen mit Videosicht - Fliegen unter Windbedingungen mit direkter Sicht mit und ohne GPS-Positionssteuerung - Fliegen unter Windbedingungen mit Videosicht mit und ohne GPS-Positionssteuerung Eine Einweisung in die Betriebsbestimmung der DFS NL Berlin für die Durchführung von Flügen der Berliner Polizei / LKA Berlin mit einem UAS-Pol in der Kontrollzone Berlin hat zu erfolgen. Die persönliche Befähigung des Operators ist theoretisch und praktisch nachzuweisen. Der Befähigungsnachweis ist aktenkundig auszuhändigen. 2. Erhaltungsfortbildung der Operator Die ausgebildeten Operator haben regelmäßig Flugübungen unter verschiedenen äußeren Bedingungen durchzuführen. Ein ständiger Erfahrungsaustausch über eventuell auftretende Probleme ist zu gewährleisten. Fortbildungsflüge sind nachzuweisen. 3. Durchführung der Flüge Der Einsatz des UAS-Pol ist zurzeit nur mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 30 LuftVG möglich. Die Vereinbarkeit des Einsatzes auf der Basis polizei- und strafprozessualer Grundlage ist von der anfordernden Dienststelle in eigener Zuständigkeit vorzunehmen. Ausbildungsflüge auf den Liegenschaften der Polizei sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Durchführung der Flüge erfolgt auf Grundlage der „Betriebsbestimmung für die Durchführung von Flügen der Berliner Polizei / LKA Berlin mit einem UAS-Pol in der Kontrollzone Berlin“. Diese Bestimmungen sind einzuhalten und vorrangig gegenüber einsatzbezogenen Erfordernissen. Der Operator hat sich vor Flugbeginn mit allen Informationen, die für eine sichere Durchführung des Fluges von Bedeutung sind, vertraut zu machen. Die örtlichen Gegebenheiten, die Sichtbedingungen und Windverhältnisse sind genau zu prüfen. Mögliche Hindernisse wie beispielsweise Stromleitungen, Sendeanlagen müssen mit ausreichendem Sicherheitsabstand in die Flugplanung einbezogen werden. Weiterhin ist der Einsatzstandpunkt im Bezug auf Entfernung zu den Flughäfen Tegel und Schönefeld sowie sonstig dauerhaft genutzten Landeplätzen genau zu prüfen und gegebenenfalls eine genaue Absprache mit dem zuständigen Tower im Ausnahmefall vorzunehmen (Betriebsbestimmung UAS-Pol Pkt. 3.5). Auf das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 4 Wannsee ist zu achten (Beantragung 4 Wochen vorher). Vor Flugbeginn hat der Operator den ordnungsgemäßen Zustand der UAS-Pol zu überprüfen. Beim Flug sind die Betriebsgrenzen einzuhalten. Sie sind dem Betriebshandbuch des Herstellers zu entnehmen bzw. dort zu erfragen. 2 Der Standort (Adresse und geographische Koordinate), der Beginn sowie voraussichtliche Flugdauer und das Ende des fliegerischen Einsatzes ist dem zuständigen Tower mitzuteilen (Betriebsbestimmung UAS-Pol Pkt. 2.1. u. 2.2.).. Die telefonische Erreichbarkeit ist während der gesamten Einsatzdauer zu gewährleisten. Die maximale Flughöhe beträgt 50 m (Betriebsbestimmung UAS-Pol Pkt. 3.1). Die Flüge werden nur bei Sichtwetterbedingungen 5 km Bodensicht, frei von Wolken durchgeführt (Betriebsbestimmung UAS-Pol Pkt. 3.2). Die Flüge werden nur „nach Sicht“ unter Beobachtung der UAS-Pol und des umgebenden Luftraums durchgeführt. (Betriebsbestimmung UAS-Pol Pkt. 2.3). Der Einsatzradius beträgt 150 m (Betriebsbestimmung UAS-Pol Pkt. 3.3). 4. Durchführung von Flügen mit besonderen Einsatzbedingungen Sollten die Regelungen der Flughöhe 50 m und Einsatzradius 150 m, die in der Betriebsbestimmung UAS-Pol (Pkt. 3.1. und 3.3.) festgelegt sind, für den Flug nicht ausreichen und zwingend für den Einsatz erforderlich sein, muss mit dem zuständigen Tower die Möglichkeit und die Parameter des Einsatzes abgestimmt werden. Die vom Hersteller empfohlene maximale Flughöhe von 150 m (Airrobot AR-100B) ist einzuhalten. Flugeinsätze mit der UAS-Pol, die vorrangig mit Video-Livebild geflogen werden, sind nur möglich, wenn die UAS-Pol sowie der Luftraum durch eine zweite eingewiesene Person beobachtet wird und den Operator bei der Flugdurchführung unterstützt. 5. Risikoprüfung Grundsätzlich ist bei Flügen mit der UAS-Pol kein unnötiges Risiko einzugehen. Die Abschätzung des möglicher Gefahren erfolgt ausschließlich durch den Operator. Folgende Grundsätze sind dabei einzuhalten: - nicht bei Windbedingungen über 8 m/s (Airrobot AR-100B max. 8 m/s) Es ist gesondert beim Flug zwischen nah stehenden Gebäuden auf die Windverhältnisse zu achten und bei unklaren Verhältnissen kein Start durchzuführen - kein Einflug in nicht einsehbare Örtlichkeiten, direkter Sichtkontakt muss immer gewährleistet sein - nicht über Menschansammlungen fliegen - keine Personen direkt anfliegen 6. Dokumentation Die Flugeinsätze sind in einem Flugbuch zu dokumentieren und hat folgende Informationen zu enthalten. - Dienststelle, Name des Operators - Datum, Einsatzzeit - An- und Abmeldezeit am zuständigen Tower - Einsatzort, Adresse und geographische Koordinate - Einsatzanlass, Delikt und anfordernde Dienststelle oder Übungsflug - besondere Einsatzbedingungen Anlage 3 Anzahl der UAS-Pol Einsätze 2009 bis Mai 2014 : 2009 1 Einsatz 22.09.09 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 2010 12 Einsätze 01.04.10 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 03.04.10 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 03.06.10 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 01.07.10 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 07.09.10 Tatort nach Brandanschlag auf einen Circus 28.10.10 Tatort nach Entführung 02.11.10 Brandanschlag auf mehrere Kfz 02.11.10 Brandanschlag auf mehrere Kfz 03.11.10 Brandanschlag auf mehrere Kfz 02.11.10 Katastrophenübung im ehem. Flughafen Tempelhof 03.11.10 Katastrophenübung im ehem. Flughafen Tempelhof 26.11.10 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 2011 12 Einsätze 17.01.11 Schussabgabe durch einen Polizisten auf Täter, Übersichten vom Tatort 20.01.11 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 28.01.11 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 16.02.11 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 14.04.11 NATO-Treffen, Überprüfung des Gerüstes der alten Bauakademie nach verdächtigen Gegenständen 19.04.11 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 22.09.11 Papst-Besuch, Olympiastadion, Überprüfung der Türme (Maifeld) nach verdächtigen Gegenständen 13.10.11 Schussabgabe durch einen Polizisten auf Täter, Übersichten vom Tatort 14.10.11 Übersichten von einem Polizeigelände, Öffentlichkeitsarbeit 18.10.11 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 02.11.11 Sprengplatz Grunewald / Dokumentation eine Sprengung 11.11.11 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 2012 19 Einsätze 18.03.12 Übersichten, Tatort 05.04.12 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 25.04.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 07.05.12 Versuchter Mord, Übersichten vom Tatort 24.05.12 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 18.06.12 Unfall mit Personenschaden im Freizeitpark Johannisthal 21.06.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 10.07.12 Branddelikt, Übersichten 11.07.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 13.07.12 Versuchter Mord, Übersichten vom Tatort 23.08.12 Öffentliche Präsentation für Journalisten 23.08.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 31.08.12 Katastrophenübung, Übersichten 02.10.12 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 04.10.12 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 08.10.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 08.10.12 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 10.10.12 Katastrophenübung, Helmholtz-Institut 03.12.12 Tatort nach Entführung, Amtshilfe für LKA BB 2013 11 Einsätze 18.01.13 Übersichten Tatort 21.02.13 Katastrophenübung, Übersichten 05.03.13 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 06.03.12 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 21.03.13 Schwerer Flugunfall mit Personenschaden (Maifeld) 02.04.13 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 14.06.13 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 14.06.13 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 13.08.13 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 06.09.13 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 29.11.13 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 2014 10 Einsätze 10.02.14 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 18.02.14 Durchsuchung wegen eines BTM Delikts (Plantage), Übersichten 04.03.14 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 07.03.14 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 07.03.14 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 27.03.14 Schwere Brandstiftung, Übersichten 08.05.14 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 08.05.14 Schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden 16.05.14 Tötungsdelikt, Übersichten vom Tatort 19.05.14 Öffentliche Präsentation für Journalisten S17-13868 S1713868 Anlage 1 Seite1 Seite2 Seite3 Seite4 S1713868 Anlage 2 S1713868 Anlage 3