Drucksache 17 / 13 871 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer und Simon Kowalewski (PIRATEN) vom 22. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2014) und Antwort Sexuelle Belästigung und geschlechterbasierte Gewalt durch Polizeiangehörige Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie und durch welche Stelle werden sexuelle Be- lästigung und geschlechterbasierte Gewalt dokumentiert, die von Angehörigen der Berliner Polizei gegenüber Nicht-Polizeiangehörigen verübt werden und in welcher Geschäftsanweisung ist dies geregelt? (Bitte im Origi- nalwortlaut beifügen.) Zu 1.: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach dem 13. Kapitel des Strafgesetzbuches (StGB) wer- den im Landeskriminalamt (LKA) - LKA 13 - bearbeitet. Hierunter fallen unter anderem Delikte der Gewaltsexuali- tät (z. B. Vergewaltigung/ sexuelle Nötigung) und sexuel- ler Missbrauch Widerstandsunfähiger sowie tätliche Be- leidigungen auf sexueller Grundlage. Die Bearbeitungszuständigkeit ergibt sich aus dem Zuständigkeitssachregister (Anlage zur Geschäftsanwei- sung über die Zuständigkeit in der Kriminalitätsbekämp- fung). Das über 140-seitige Zuständigkeitssachregister ist wegen des Umfangs nicht beigefügt. Es kann bei Bedarf bei der Polizei Berlin eingesehen werden. 2. Wie viele Fälle von sexueller Belästigung und ge- schlechterbasierter Gewalt von Angehörigen der Berliner Polizei gegenüber Nicht-Polizeiangehörigen wurden in den Jahren seit 2008 dokumentiert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Art des Vorfalls.) Zu 2.: Nur in wenigen Einzelfällen sind der Polizei Berlin Sexualstraftaten bekannt geworden, die durch Angehörige der Polizei Berlin zum Nachteil von Nicht- Polizeiangehörigen begangen worden sein sollen. Geson- derte Statistiken werden darüber nicht geführt. Angaben zur genauen Anzahl sind daher nicht möglich. 3. Wie und durch welche Stelle wurden die Vorfälle verfolgt und wie wurden die Verantwortlichen bzw. Tä- ter*innen sanktioniert? Wie viele Disziplinar- /Strafverfahren etc. wurden in den Jahren seit 2008 gegen Angehörige der Berliner Polizei aufgrund sexueller Beläs- tigung und geschlechterbasierter Gewalt gegenüber Nicht- Polizeiangehörigen eingeleitet und mit welchem Ergeb- nis? Zu 3.: Jeder strafrechtlich relevante Sachverhalt, wel- cher der Polizei Berlin zur Kenntnis gelangt, führt nach dem Legalitätsprinzip gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozess- ordnung (StPO) grundsätzlich zur Fertigung einer Straf- anzeige und mithin zur Einleitung eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Strafermittlungsakten an die Justiz abgegeben. 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Berliner Polizei , um sexuelle Belästigung, Belästigung und Diskrimi- nierung aufgrund sexueller Identitäten sowie geschlech- terbasierte Gewalt durch Polizeiangehörige zu verhindern und für die Thematik zu sensibilisieren? Zu 4.: Die polizeilichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen informieren in Zusammenarbeit mit MANEO, dem schwulen Anti-Gewalt-Projekt in Berlin, in Fortbildungen über polizeispezifische und allgemeine Fragen zur sexuel- len Orientierung und geschlechtlichen Identität. Die Fort- bildungen werden bei allen Auszubildenden und Studie- renden durchgeführt und behandeln auch die Themen Coming-Out, Transition und Intergeschlechtlichkeit. Hierbei werden allgemeine Klischees thematisiert und bestehende Vorurteile hinterfragt. Der Umgang mit transgeschlechtlichen Menschen, insbesondere in Bezug auf Anrede und körperliche Durchsuchung, wird erörtert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 871 2 5. Auf welche Unterstützung können Personen zurückgreifen , die von sexueller Belästigung, Belästigung und Diskriminierung aufgrund sexueller Identitäten sowie geschlechterbasierter Gewalt durch Angehörige der Berli- ner Polizei betroffen sind? Zu 5.: Die Betroffenen können sich an die Opfer- schutzbeauftragten der Polizeidirektion ihres Wohnorts wenden und sich dort über stadtweite Hilfsangebote von Institutionen und freien Trägern beraten lassen. Dort werden sie auch über ihre Rechte nach dem Opferent- schädigungsgesetz informiert. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen sind eng mit Bera- tungseinrichtungen für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) in Berlin vernetzt und können so niedrigschwellig und ziel- gruppenspezifisch Hilfsangebote vermitteln. Opfer von Straftaten oder Diskriminierung können sich bei den An- sprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für gleichge- schlechtliche Lebensweisen über das Straf- oder Be- schwerdeverfahren informieren und erhalten bei Bedarf Unterstützung, z. B. bei der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Polizeidienststelle oder in Form persönlicher Begleitung zur Anzeigenerstattung und/oder zeugen- schaftlichen Vernehmung. 6. Hält der Senat die derzeitigen Unterstützungsleistungen für ausreichend? Zu 6.: Aus Sicht des Senats steht den Geschädigten ein umfassendes Unterstützungs- und Betreuungsangebot zur Verfügung. Berlin, den 03. Juni 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2014)