Drucksache 17 / 13 872 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 23. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2014) und Antwort Bundesliegenschaften in Berlin: Wohnungsbestand, geplante Verkäufe 2014 ff und Handeln des Senats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele bundeseigene Wohnungen auf welchen Liegenschaften bewirtschaftet die Bundesanstalt für Im- mobilienaufgaben (BImA) in Berlin (bitte aufschlüsseln nach Bezirken, Anzahl der Wohnungen und Wohnungs- größe)? 2. Wie viele bundeseigene Wohnungen und welche bundeseigenen Liegenschaften sind seit dem 1. Januar 2013 veräußert worden (bitte aufschlüsseln nach Bezir- ken)? 3. Wie viele und welche bundeseigenen Wohnungen bzw. Liegenschaften stehen derzeit in Berlin zum Ver- kauf? 4. In welcher Form wird das Land Berlin über geplante Verkäufe der BImA informiert, um ggf. Eigenbe- darf anzumelden oder spezifische Entwicklungsanforde- rungen abzustimmen? Zu 1. - 4.: Die Fragen betreffen die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Dazu hat der Senat keine Erkenntnisse. Der Senat führt keine Erhe- bungen über den bundeseigenen Wohnungsbestand in Berlin oder dessen Veräußerungen. 5. Wurden oder werden bezüglich zu veräußernder Liegenschaften seitens des Senats Gespräche mit der BImA bzw. anderen Stellen des Bundes über bedarfsge- rechte Wohnraumversorgung, Mieterschutz oder andere Fragen im Berliner Interesse geführt? Wenn ja, bei wel- chen Liegenschaften mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 6. Ist der Senat seit 2012 im Falle bekannt gewordener Veräußerungsabsichten der BImA an den Bund heran- treten, um eine Veräußerung an städtische Gesellschaften, Mieterinitiativen oder andere sozial ausgerichtete Woh- nungsbauträger im Rahmen von Konzeptverfahren und nicht zum Höchstpreis anzuregen? Wenn ja, in welchen Fällen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 7. Welche Aktivitäten hat der Senat in Bezug auf die zum Verkauf stehende Bundesliegenschaft Groß- görschenstr./Katzlerstr. mit 48 Wohnungen unternommen oder beabsichtigt er, die betroffenen Mieter/innen vor Verdrängung zu schützen und eine Veräußerung an einen sozial ausgerichteten Träger zu erreichen? Zu 5. - 7.: Seitens des Senats hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Kontakt zur BImA gesucht und dieser einen zentralen Ansprechpartner für Wohnungs- und Grundstücksveräußerungen benannt. Berlin hat damit sein Interesse an Ankäufen durch städti- sche Wohnungsunternehmen bekundet und um bevorzug- te Berücksichtigung bei Veräußerungsvorgängen gebeten. Einzelne städtische Wohnungsunternehmen stehen zudem im unmittelbaren Kontakt zur BImA. In diesem Zusam- menhang wird ergänzend auf die Antwort der Bundesre- gierung vom 04.04.2014 auf die Kleine Anfrage über „Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin“ – Drucksache 18/1052 hingewiesen. Soweit bebaute Grundstücke durch die BImA an Pri- vate veräußert werden, gelten in Berlin insbesondere die mieterschützenden Bestimmungen der Kündigungs- schutzklausel-Verordnung sowie die Kappungsgrenzen- Verordnung und das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Betroffene Berliner Mieterinnen und Mieter in Woh- nungsbeständen des Bundes sind damit in ihren Rechten vielfach besser geschützt als in anderen Teilen der Bun- desrepublik. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 872 2 8. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Wohnraummangels in Berlin die Praxis des Bundes, eigene Liegenschaften grundsätzlich zum Höchstpreis zu veräußern? 9. Welche Aktivitäten unternimmt und plant der Senat auf Bundesebene, um den Verkauf von bundeseigenen Liegenschaften in Berlin zum Höchstpreis einzuschrän- ken? Zu 8. und 9.: Der Senat hat keinen Einfluss auf die Veräußerungspraxis des Bundes in Berlin. Berlin, den 10. Juni 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2014)