Drucksache 17 / 13 877 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt und Heiko Thomas (GRÜNE) vom 22. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2014) und Antwort Wie barrierefrei sind die Berliner Krankenhäuser für Menschen mit Sinnesbehinderung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Verfügt Ihr Krankenhaus über visuelle Anzeigen bzw. Signale bei Klingeln und Aufrufsystemen für gehörlose PatientInnen? 2. Stellt Ihr Krankenhaus Informationsmaterial in leichter Sprache, in Groß- oder Blindenschrift und in Audioversionen zur Verfügung? 3. Verfügt Ihr Krankenhaus über taktile Leitsysteme? 4. Arbeitet Ihr Krankenhaus regelmäßig mit GebärdendolmetscherInnen zusammen und verfügen Sie über entsprechende Kontakte? 5. Stellt Ihr Krankenhaus ihren PatientInnen einen Internetzugang mit einer Web-Cam zur Verfügung, damit auch gehörlose PatientInnen ihre sozialen Kontakte pflegen können? 6. Hat Ihr Krankenhaus feste AnsprechpartnerInnen bzw. eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung bestimmt? Zu 1. bis 6.: Die Fragen 1 bis 6 wurden per E-Mail an die Leitungen der Plankrankenhäuser weitergeleitet. Bis Redaktionsschluss lagen die Antworten aus 24 Kran- kenhäusern vor. Das Ergebnis ist in nachfolgender Tabel- le dargestellt: Antwort zu Frage 1. 2. 3. 4. 5. 6. Ja n ei n zu m T ei l Ja n ei n zu m T ei l Ja n ei n zu m T ei l Ja n ei n zu m T ei l Ja n ei n zu m T ei l Ja n ei n zu m T ei l Dominikus Krankenhaus x x x x x x DRK Kliniken Berlin | Köpenick x x x x x x DRK Kliniken Berlin | Mitte x x x x x x DRK Kliniken Berlin | Westend x x x x x x DRK Kliniken Berlin | Wiegmann Klinik x x x x x x Ev. Elisabeth Klinik x x x x x x Ev. Krankenhaus Elisabeth Herz- berge x x x x x x Ev. Krankenhaus Hubertus x x x x x x Ev. Waldkrankenhaus x x x x x x Franziskus Krankenhaus x x x x x x Gemeinschafts- krankenhaus Havelhöhe x x x x x x Havelklinik x x x x x x Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 877 2 Antwort zu Frage 1. 2. 3. 4. 5. 6. Ja n ei n zu m T ei l Ja n ei n zu m T ei l Ja n ei n zu m T ei l Ja n ei n zu m T ei l Ja n ei n zu m T ei l Ja n ei n zu m T ei l Helios Klinikum Behring x x x x x x Helios Klinikum Buch x x x x x x Immanuel Krankenhaus x x x x x x Krankenhaus Waldfriede x x x x x x Malteser Krankenhaus x x x x x x Maria Heimsuchung Caritas Klinik Pankow x x x x x x Martin Luther Krankenhaus x x x x x x St. Hedwig Krankenhaus x x x x x x Krankenhaus Hedwigshöhe x x x x x x St. Joseph Krankenhaus (Weißen- see) x x x x x x Unfallkrankenhaus Berlin x x x x x x Westklinik Dahlem x x x x x x 7. Inwiefern ist der Umgang mit PatientInnen mit Behinderung Gegenstand von Curricula zur Aus-, Fort- und Weiterbildung des medizinischen und pflegerischen Personals in Berlin? Zu 7.: Im Land Berlin sind derzeit 62 Schulen des Gesundheitswesens staatlich anerkannt, 7 Modellvorha- ben zur Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen ge- nehmigt sowie 24 Weiterbildungsstätten staatlich aner- kannt. Fortbildungen werden im Landesamt für Gesund- heit und Soziales (LAGeSo) nicht registriert. Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage des entspre- chenden Berufsgesetzes in Verbindung mit der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bzw. die Weiter- bildung auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit der jeweiligen Weiterbildungs- und Prü- fungsverordnung. Die Curricula werden von jeder Aus- /Weiterbildungsstätte auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben konzipiert. So befindet sich z. B. in der „Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW“, auf die sich die Berliner Schulen für Gesundheits- und Krankenpfle- ge/Gesundheits- und Kinderkrankenpflege als Grundlage der schuleigenen Curriculumkonzeption verständigt ha- ben, u. a. der Lerninhalt III.3: „Behinderte Menschen.“ Dieser enthält folgende Zielsetzung: Über einen reinen Erfahrungsaustausch hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler ihre Einstellungen zu Be- hinderten diskutieren und reflektieren. Des Weiteren sollen sie zu der vergangenen und aktuellen ethischen Diskussion eine eigene Position finden und der Frage nachgehen, ob Behinderte durch spezielle Einrichtungen und Maßnahmen geschützt oder integriert, ausgegrenzt oder bevormundet werden (sollen). Weiterhin sollen sie über rechtliche Grundlagen, Angebot und Inanspruch- nahme von Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte informiert werden. Nicht zuletzt soll genügend Freiraum sein, sich mit dem Thema nach aktuellen Interessen, Mög- lichkeiten oder Problemlagen vertiefend auseinanderzu- setzen. Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts erfolgt in Eigenverantwortung der jeweiligen Schu- le/Weiterbildungsstätte. Prinzipiell steht in der Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsfachberufe der kranke und behinderte Mensch im Fokus. Das wirkt sich auf die Ge- staltung der Curricula aus. 8. Inwiefern ist Barrierefreiheit bisher in Berlin ein Qualitätskriterium in der Krankenhausplanung? Zu 8.: Die Barrierefreiheit ist kein Planungsparameter in der Krankenhausplanung der Bundesländer. Bei der Krankenhausbauplanung dagegen sind die Anforderungen an Barrierefreiheit wesentliche Planungskriterien – hierzu wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17 / 13 876 verwiesen. 9. Inwiefern wirkt das Land Berlin im Rahmen seiner Aufsicht über die Krankenkassen darauf hin, dass bei Hilfsmittelverträgen nach § 127 Absatz 1 und Absatz 2 SGB V die gesetzlichen Vorgaben insbesondere zur not- wendigen Beratung der Versicherten sowie zur wohnort- nahen Versorgung umgesetzt werden? Zu 9.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und So- ziales wirkt in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehör- den der anderen Länder und dem Bundesversicherungs- amt darauf hin, dass die Hilfsmittelverträge der Kranken- kassen nach § 127 SGB V die gesetzlichen Vorgaben Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 877 3 einhalten. Keine gesetzliche Krankenkasse unterliegt mehr der Aufsicht des Landes Berlin. Erlangt die Senats- verwaltung für Gesundheit und Soziales Kenntnis davon, dass Hilfsmittelverträge im Land Berlin nicht den gesetz- lichen Vorgaben entsprechen oder ist deren Einhaltung zweifelhaft, informiert sie die für die Vertragsparteien zuständigen Aufsichtsbehörden über den Sachverhalt und bittet um Prüfung. Im Rahmen des regelmäßig stattfin- denden Erfahrungsaustausches der Aufsichtsbehörden gemäß § 90 Abs. 4 SGB IV werden auch verschiedene Fragestellungen der Hilfsmittelversorgung erörtert. Da die Vorlagepflicht von Vergütungsvereinbarungen im Heil- und Hilfsmittelbereich in § 71 Abs. 4 SGB V durch ge- setzliche Änderungen im Jahr 2013 wieder entfallen ist, sind die zuständigen Aufsichtsbehörden auf Hinweise angewiesen. Berlin, den 11. Juni 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2014)