Drucksache 17 / 13 880 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger und Antje Kapek (GRÜNE) vom 21. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2014) und Antwort Wo bleibt die neue Liegenschaftspolitik? - Preiswerter Wohnraum für landeseigenes BEHALA-Grundstück Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die landeseigene BEHALA für den Verkauf des Grundstücks des Viktoria-Speichers am Kreuzberger Spreeufer, genauer Köpenicker Straße 21 - 29, an den Investor Sch. ein Rücktrittsrecht besitzt? Und wenn ja: bis wann kann von diesem Rücktrittsrecht Ge- brauch gemacht werden? Zu 1.: Einzelheiten über die Vertragsgestaltung zwi- schen der BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausge- sellschaft mbH und einem privaten Investor unterliegen einer allgemeinen Verschwiegenheitsverpflichtung. 2. Wird der Senat Maßnahmen ergreifen, um das Grundstück im Landesbesitz bzw. im Besitz der landesei- genen BEHALA zu halten oder in diesen zurückzubrin- gen? Zu 2.: Der Vertragsabschluss zwischen der BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH und einem privaten Investor erfolgte 2011. Zu diesem Zeit- punkt lagen weder ein abgestimmtes Konzept noch kon- krete Ansatzpunkte für die Umsetzung der Neuen Liegen- schaftspolitik vor. Im Übrigen hält es der Senat für wichtig, dass Lan- desunternehmen als verlässliche Vertragspartner agieren und damit das nötige Vertrauen in den Investitionsstandort Berlin aufrechterhalten wird. 3. Wenn ein Rücktrittsrecht besteht, warum weist der Senat die BEHALA nicht an, von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, um die Fläche anschließend etwa an eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft abzuge- ben, um dort z.B. preiswerten Wohnraum zu schaffen? Zu 3. Bei der geplanten Nutzung des Grundstücks Köpenicker Straße 21-29 ist der bestehende Gemengela- genkonflikt, ausgelöst durch den benachbarten Standort eines sog. Seveso-II-Betriebs, zu berücksichtigen. Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg kommt die Aufgabe zu, diesen Gemengelagenkonflikt zu lösen und das Baurecht für den gewünschten Wohnungsbau zu schaffen. Die dabei bestehenden Interdependenzen be- grenzen die Entscheidungsspielräume beim Umgang mit dem Grundstück Köpenicker Straße 21-29 ganz erheblich. 4. Wie wird der Umgang der BEHALA mit dem oben genannten Grundstück vor dem Hintergrund der seitens des Senats angekündigten sog. Neuen Liegenschaftspoli- tik bewertet? Zu 4.: Siehe Antwort zu 2. Berlin, den 2. Juni 2014 In Vertretung Henner B u n d e ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juni 2014)