Drucksache 17 / 13 883 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 26. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2014) und Antwort Pflichten und Verantwortlichkeiten wahrnehmen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist für die ehemalige Kleingartenfläche zwischen dem Gelände der Spedition DB Schenker und den Goerdelerdamm in Charlottenburg-Nord zuständig? Zu 1.: Die ehemalige Kleingartenfläche befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und ist dem Vermögen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf zugeordnet. Für die Verkehrssicherung ist demzufolge das Bezirksamt Char- lottenburg-Wilmersdorf zuständig. Die Liegenschafts- fonds Berlin GmbH & Co. KG (Liegenschaftsfonds) ist in Vollmacht für den Bezirk mit der Veräußerung einer Grundstücksteilfläche beauftragt worden. 2. Ist dem Senat bekannt, dass diese bereits im Herbst 2013 geräumte Fläche derzeit wieder zu Wohn- zwecken genutzt wird, obwohl jede Art an dazu notwen- digen Hygieneeinrichtungen fehlt? Zu 2.: Dem zuständigen Polizeiabschnitt 24 ist dies erstmals aufgrund eines Polizeieinsatzes am 13. Mai 2014 bekannt geworden. Das Bezirksamt hat den Senat im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage über die wider- rechtliche Inanspruchnahme der betreffenden Parzellen durch Dritte in Kenntnis gesetzt. 3. Gibt es nach Auffassung des Senats eine Rechtsgrundlage für das Bewohnen dieser ehemaligen Lauben, ggf. für welche Bevölkerungsgruppe? Zu 3.: Nein, es gibt keine Rechtsgrundlage. 4. Ist dem Senat bekannt, dass es in diesem Bereich mehrfach Polizeieinsätze gegeben hat? Zu 4.: Mit Beginn am 13. Mai 2014 gab es insgesamt drei Polizeieinsätze zu dieser Örtlichkeit. Das Bezirksamt wurde mehrfach von dem Polizeiabschnitt 24 über Ein- sätze informiert. 5. Hat der Senat Verständnis dafür, dass die umliegend ansässigen Kleingärtner verunsichert sind und mit Unverständnis auf diese Verhältnisse reagieren? Zu 5.: Der Senat hat Verständnis für die Besorgnisse der umliegenden Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. 6. Was wird der Senat unternehmen, um vor Ort Rechtssicherheit wieder herzustellen? Zu 6.: In Abstimmung zwischen dem Bezirk und dem Liegenschaftsfonds soll die Beräumung der Flächen ver- anlasst werden, um den Sicherheitsaspekten Rechnung zu tragen. Berlin, den 10. Juni 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2014)