Drucksache 17 / 13 884 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 26. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2014) und Antwort Konsequenzen aus dem erfolgreichen Bürgerentscheid zur Zukunft der Kleingartenkolonie „Oeynhausen“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat das Ergebnis des Bürgerentscheids zur Zukunft der Kleingartenkolonie "Oeynhausen" in Charlottenburg-Wilmersdorf? Antwort zu 1: Der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf entscheidet darüber, ob und wie er das Er- gebnis des Bürgerentscheids in eigener Zuständigkeit umsetzen kann. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die Chancen des Be- zirks Charlottenburg-Wilmersdorf, dieses Ergebnis aus eigener Kraft umzusetzen? Antwort zu 2: Es liegt allein in der Zuständigkeit des Bezirks, Chancen und Risiken einer Umsetzung des Bür- gervotums in die verbindliche Bauleitplanung abzuwägen. Seiner haushaltsrechtlichen Verantwortung entsprechend wird er auch Vorsorge für etwaige daraus resultierende finanzielle Belastungen zu treffen haben. Frage 3: In welcher Weise wird der Senat den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf dabei unterstützen, dem so deutlich zum Ausdruck gekommenen Bürgerwillen pla- nungsrechtlich zu entsprechen? Antwort zu 3: Wenn sich das Bezirksamt entschließt, das Bebauungsplanverfahren IX-205a zum Abschluss zu bringen, wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit nach § 6 Absatz 4 des Ausführungsgesetzes zum Bauge- setzbuch auf etwaige Unzulänglichkeiten des Verfahrens und der planungsrechtlichen Abwägung hinweisen und entsprechende Empfehlungen formulieren. Frage 4: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat angesichts dieses Ergebnisses hinsichtlich derjenigen Kleingartenflächen in Charlottenburg-Wilmersdorf und anderen Bezirken, die im Stadtentwicklungsplan Wohnen als Potenzialflächen für Wohnungsbau ausgewiesen sind? Antwort zu 4: Berlin ist in den letzten drei Jahren um 130.000 Einwohnerinnen und Einwohner gewachsen. Die Leerstandsreserven im Wohnungsbestand sind weitge- hend aufgebraucht. In den kommenden Jahren ist ein weiterer erheblicher Bevölkerungszuwachs zu erwarten. Angesichts dieses Bevölkerungswachstums und des dadurch ausgelösten Wohnungsbedarfs hält der Senat alle im „Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025“ enthaltenen Flächenpotenziale für erforderlich. Die mit dem Kleingar- tenentwicklungsplan festgelegten Schutzfristen werden dabei eingehalten. Darüber hinaus erfolgt gemäß Be- schluss des Abgeordnetenhauses 17/1511 derzeit eine generelle Prüfung der für einzelne Kleingartenanlagen bestehenden Schutzfristen. Ergebnisse liegen dazu noch nicht vor. Der Senat hat mit dem Stadtentwicklungsplan Woh- nen die zeitliche Einstufung der Inanspruchnahme von Kleingartenanlagen im Sinne eines möglichst langen Erhalts der kleingärtnerischen Nutzung vorgenommen. Berlin, den 10. Juni 2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup .............................................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2014)