Drucksache 17 / 13 887 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 26. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2014) und Antwort Normenprüfung des PsychKG vor Behandlung im Parlament garantiert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass der Senat so lange mit der Einbringung des Gesetzesentwurfs zum Psychischkran- kengesetz (PsychKG) in das Abgeordnetenhaus von Ber- lin warten wird, bis die Monitoringstelle Berlin die Nor- menprüfung zum Entwurf des PsychKG und damit die Prüfung auf Vereinbarkeit mit der UN- Behindertenrechtskonvention (voraussichtlich im No- vember 2014) abgeschlossen haben wird? Zu 1.: Die Monitoring-Stelle ist seit Oktober 2012 im Rahmen des zuwendungsfinanzierten Projektes "Monito- ring-Stelle Berlin" vom Land Berlin mit der Begleitung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Berlin beauftragt. In diesem Rahmen führt die Monitoring-Stelle eine sogenannte Normenprüfung durch. Unabhängig davon, dass entsprechend der Ge- meinsamen Geschäftsordnung das Abgeordnetenhauses über den Referentenentwurf eines „Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)“ gem. Anlage 4 zur Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin unterrichtet wurde, geht der Senatsbefassung die Stellungnahme der Monitoring- Stelle voraus. Normenprüfung heißt, Änderungsbedarfe hinsichtlich des Rechts zu ermitteln; in diesem Zuge werden ausge- wählte Rechtsgebiete des Landes Berlin so eben auch der Entwurf des „Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)“ am Maßstab der UN-BRK dahingehend geprüft, ob es erforderlich ist, die vorgesehenen Regelungen entsprechend anzupas- sen. Im Gespräch hat die Monitoring-Stelle Berlin zu- nächst mitgeteilt, dass die Prüfung im November 2014 abgeschlossen sein wird. Der Senat ist derzeit mit allen Beteiligten im Ge- spräch, um den Abschluss der Prüfung durch die Monito- ring-Stelle Berlin zu einem früheren Zeitpunkt zu gewähr- leisten. Berlin, den 11. Juni 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2014)