Drucksache 17 / 13 889 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 13. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2014) und Antwort Erfolgreicher Schwimmunterricht in der Berliner Schule? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler verfügten in den vergangenen zwei Jahren nach Abschluss der dritten Klasse mit ihrem obligatorischen Schwimmunterricht jeweils nicht über ausreichende schwimmerische Fertigkeiten? (bitte in absoluten und Prozentzahlen angeben, nach Bezirken sowie Geschlechtern getrennt) Zu 1.: Zahlen zum Nichtschwimmeranteil liegen aus der Statistik Schulschwimmen der dritten Klassen zum Ende des Schuljahres 2012/2013 vor. Erfasst wurden die Ergebnisse von 21909 Schülerinnen und Schülern aus den öffentlichen und privaten Grundschulen sowie den Ge- meinschaftsschulen. Anzahl der Schülerinnen und Schü- ler, die am Ende der dritten Klasse im Schuljahr 2012/2013 über nicht ausreichend schwimmerische Fer- tigkeiten verfügten Bezirk Nichtschwimmer in absoluten Zahlen Nichtschwimmer in Prozent Jungen Mädchen Gesamt Jungen Mädchen Gesamt Mitte 305 310 615 29,8% 28,9% 29,3% Friedrichshain-Kreuzberg 200 226 426 21,3% 24,4% 22,9% Pankow 85 74 159 6,2% 6,0% 6,1% Charlottenburg-Wilmersdorf 96 83 179 13,8% 12,7% 13,3% Spandau 209 145 354 29,1% 22,5% 26,0% Steglitz-Zehlendorf 84 65 149 8,1% 6,8% 7,5% Tempelhof-Schöneberg 216 198 414 21,2% 19,9% 20,5% Neukölln 374 383 757 38,5% 42,0% 40,2% Treptow-Köpenick 95 70 165 12,1% 8,5% 10,3% Marzahn-Hellersdorf 128 100 228 14,4% 11,1% 12,7% Lichtenberg 121 122 243 16,2% 14,9% 15,5% Reinickendorf 233 194 427 26,0% 22,2% 24,2% Berlin 2146 1970 4116 19,3% 18,2% 18,8% 2. Welche Ursachen sieht der Senat, wenn Schülerinnen und Schüler nicht das Ziel schwimmerischer Grundfertigkeiten erreichen? Zu 2.: Kinder beginnen den Schwimmunterricht der Jahrgangsstufe 3 mit unterschiedlichen Leistungs- und Könnensvoraussetzungen. Wenn aktuelle wissenschaftli- che Untersuchungen feststellen, dass sich das motorische Können der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 889 2 den letzten Jahren verschlechtert hat, so muss das auch im Sportunterricht und im speziellen Fall des Schwimmun- terrichts zur Kenntnis genommen und stärker als bisher berücksichtigt werden. Auch soziale Vorerfahrungen mit der sportlichen Be- tätigung im Elternhaus und der Wertschätzung der Schwimmfähigkeit in unterschiedlichen Kulturkreisen spielen dabei keine untergeordnete Rolle. Während insge- samt in Berlin 42,7 % der Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Jahrgangsstufe 3 Vorerfahrungen mit zielge- richteten Bewegungen im Wasser haben, liegt der Anteil der Schülerinnen und Schüler im Bezirk Mitte bei nur 24,0 %, im Bezirk Neukölln bei nur 24,8 % und im Bezirk Marzahn-Hellersdorf bei nur 28,7 %. 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat oder hat sie ergriffen, um die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende schwimmerische Fertigkeiten zu senken? Zu 3.: Die qualitative Weiterentwicklung des Schwimmunterrichts an den Berliner Grundschulen sollte sich zukünftig wie folgt vollziehen:  Neben der Aufrechterhaltung der Infrastruktur an Schwimmhallen und Bädern für das Schul- schwimmen und die Beschränkung der Hallen- schließzeiten auf max. sechs Wochen muss zu- künftig eine noch größere Aufmerksamkeit auf die Qualität und die Effizienz des Schwimmunterrichts gerichtet werden.  Schwerpunktmäßig sollen gezielte Fördermaßnahmen besonders in den Bezirken Mitte, Fried- richshain-Kreuzberg, Spandau, Neukölln und Rei- nickendorf angeboten werden.  Schulen mit einem Nichtschwimmeranteil am Ende der 3. Klasse von mehr als 15 Prozent müssen durch verschiedene Maßnahmen (u.a. spezifische Ursachenanalyse, zielgerichtete Fortbildungsver- anstaltungen; Aufbau von Kooperationsbeziehun- gen mit erfolgreichen Schulen, Vereinen des Ber- liner Schwimmverband e.V.(BSV) und der Deut- schen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) bei der Verbesserung der Erfolgsquote des Schwimm- unterrichts unterstützt werden. Hierzu soll auch das gemeinsame Pilotprojekt „Ich kann schwimmen - Qualitätsoffensive Schulschwimmen“ beitragen , das gemeinsam von den Senatsverwaltun- gen für Bildung, Jugend und Wissenschaft und In- neres und Sport mit ihren Kooperationspartnern entwickelt worden ist. In diesem Zusammenhang muss die dafür notwendige Wasserfläche im Rah- men des Schulschwimmens epochal durch die Ber- liner Bäderbetriebe (BBB) zur Verfügung gestellt werden.  Es sollten überschulische Fördermöglichkeiten in den Regionen in den letzten vier Wochen des Schuljahres eingerichtet werden, um besonders den Schülerinnen und Schülern zur Schwimmfähigkeit zu verhelfen, die nur eine Komponente der Quali- tätskriterien nicht erfüllt haben.  Außerdem ist zu prüfen, ob besonders den Schülerinnen und Schülern, die am Ende der Jahrgangs- stufe 3 nicht schwimmen können, speziell Ferien- schwimmkurse der Berliner Bäderbetriebe angebo- ten werden, um damit den Nichtschwimmeranteil an den Berliner Schulen weiter zu reduzieren.  Um eine Senkung der Nichtschwimmerquote zu erreichen, müssen die Möglichkeiten der kostenlo- sen Nutzung der Schwimmbäder durch Hortgrup- pen der Schulen mit hohem Nichtschwimmeranteil konsequenter in Anspruch genommen werden.  Die Unterrichtsorganisation sollte überprüft und gegebenenfalls verändert werden, um Schul- schwimmzentren oder ähnliche Formen mit teil- weise „festem“ Personaleinsatz zu etablieren.  Durch Weiterbildungsmaßnahmen ist ein hoher Qualitätsstandard der im Schwimmunterricht ein- gesetzten Kolleginnen und Kollegen zu gewähr- leisten. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird auch die Rettungsfähigkeit (Rettungsschwimmer- abzeichen in Silber) der Lehrkräfte kontinuierlich geschult und aufgefrischt. Gemeinsam mit der DLRG werden in allen Bezirken Multiplikatorin- nen und Multiplikatoren ausgebildet, um dieses notwendige Fortbildungsangebot in allen Bezirken umzusetzen. Hierbei wird auch die Unterstützung der Berliner Bäderbetriebe erwartet.  Die Richtlinien zum Schulschwimmen und zum Erwerb der Lehrberechtigung „Schwimmunterricht “ werden weiterentwickelt. Berlin, den 13. Juni 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2014)