Drucksache 17 / 13 895 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 27. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2014) und Antwort YELP vs. Martinshorn Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erwägungen liegen der Entscheidung zu Grunde, bei der Berliner Polizei das sogenannte Yelp- Signal einzuführen? Wieso ist dies aus Sicht des Senats erforderlich? 2. Welche negativen Vorfälle haben sich ereignet, bei denen das derzeit verwendete Martinshorn nicht funktio- niert hat? Zu 1. und 2.: Nachdem im Jahr 2000 bundesweit meh- rere Polizeidienstkräfte bei Verkehrskontrollen bzw. bei der Unfallaufnahme tödlich verunglückten, hat der Ar- beitskreis II der Innenministerkonferenz am 17./18. Okto- ber 2000 beschlossen, Vorschläge zu technischen Füh- rungs- und Einsatzmitteln für die Eigensicherung prüfen und bewerten zu lassen. Unter anderem wurde nach einer Lösung gesucht, um vorausfahrende Fahrzeuge gefahrlos für eine Verkehrskontrolle anhalten zu können. Aufforderungen an Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unter Einsatz des nach vorn abstrah- lenden Leuchtsignals „STOPP POLIZEI“ blieben in der Vergangenheit häufig unbemerkt, so dass die Fahrzeuge bisher unnötig überholt und mit der Anhaltekelle gestoppt werden mussten. Dies führte regelmäßig dazu, dass die Kontrollstelle nach hinten nicht abgesichert war, mithin eine Gefährdung für die eingesetzten Dienstkräfte und den nachfolgenden Verkehr eintrat. Die Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn zur Lenkung der Aufmerksamkeit der Kraftfahrer auf „STOPP POLIZEI“ ist nicht geeignet, weil diese ausschließlich anordnen, sofort freie Bahn zu schaffen und zu Irritationen führen. Deshalb wird künftig zur Unterstützung der Leucht- schrift „STOPP POLIZEI“ im Wechsel ein roter Doppelblitz (Flasher) aktiviert. Sollten Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Einzelfall auch hierauf nicht reagieren, kann zusätzlich das Tonsignal „YELP“ zugeschaltet werden . Diese Signale ordnen an, an geeigneter Stelle für eine Verkehrskontrolle anzuhalten. Voraussetzung für die Einführung war die Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum 1. August 2013. 3. Seit wann plant der Senat die Einführung des Yelp-Signals? Zu 3.: Im Zuge der erneuten Befassung durch die bun- desweiten Fachgremien mit diesem Thema hat sich auch die Polizei Berlin nach Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlage im Jahr 2013 zum Schutz der eingesetz- ten Dienstkräfte sowie im Sinne der Verkehrssicherheit für eine Einführung der neuen Anhaltesignale entschie- den. 4. Treffen Medienaussagen zu, wonach es Probleme bei der technischen Umsetzung gab/gibt und falls ja, wo- rin bestanden/bestehen diese? Zu 4.: Nein. 5. Wie viele und welche Polizeiwagen sollen mit dem Signal ausgestattet werden? Welcher Zeitplan besteht hierfür? Zu 5.: Die Aktivierung des Anhaltesignals erfolgt suk- zessive, soweit der ordnungsgemäße Dienstbetrieb des Vollzugsdienstes, das heißt aktuelle Ereignisse und Ein- satzlagen dies zulassen. Die Einsatzwagen sind jedoch hierfür bereits vorgerüstet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 895 2 6. Was kostet die Nachrüstung mit dem Yelp-Signal für den einzelnen Wagen? Auf welche Summe belaufen sich die Gesamtkosten für die geplante Nachrüstung aller Wagen? Zu 6.: Neu beschaffte Einsatzwagen sind seit dem Jahr 2009 mit vorbereiteten Sondersignalanlagen ausgestattet. Die Kosten für die Aktivierung des Anhaltesignals der ca. 430 Fahrzeuge betragen ca. 5.500 € brutto (rund 13 € brutto pro Fahrzeug). Eine nachträgliche Ausrüstung älterer Fahrzeuge ist nicht vorgesehen. 7. Inwieweit ist die Einführung des Yelp-Signals in die Haushaltsberatungen 2014/2015 einbezogen worden? Zu 7.: Der finanzielle Aufwand zur Einführung der neuen Anhaltesignale ist eher geringfügig und war des- halb nicht Gegenstand von Haushaltsberatungen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2014/2015 berücksichtigt. Berlin, den 06. Juni 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2014)