Drucksache 17 / 13 897 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 28. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2014) und Antwort IT-Fachverfahren in Berlin III: Barrierefreiheit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Standards für die barrierefreie Nutzung gelten für in der Berliner Verwaltung eingesetzte IT- Fachverfahren? Zu 1.: Wesentliche Rechts- und Planungsgrundlagen für die barrierefreie Nutzung von Informationstechnik (IT) sind das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – (BITV Berlin). Darüber hinaus wird das künftige Berliner E- Government-Gesetz (EGovG Bln) maßgebliche Bedeu- tung für die barrierefreie Nutzung von Informationstech- nik erlangen. Mit dem Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Bln) werden im Zusammenwirken mit den E- Government-Regelungen des Bundes gemäß dem E- Government-Gesetz Bund (Artikelgesetz) verbindliche Grundlagen für elektronische Übermittlungen und elekt- ronische Verarbeitung der Anträge, Auskunftsersuchen und anderer Anliegen behinderter und nicht-behinderter Menschen geschaffen: Angemessene barrierefreie Gestaltung der Zugänge und Abläufe werden als Ziel und Auftrag festgelegt, me- dienbruchfreie elektronische Abwicklungen aller Verwal- tungsvorgänge werden so weit wie möglich befördert, die Berliner Verwaltung wird verpflichtet, alle Zugangswege mit vergleichbarer Servicequalität anzubieten. Behinderten und nicht-behinderten Menschen werden damit mehr und vereinfachte Angebote gemacht, mit den Behörden der Berliner Verwaltung ihre Anliegen in glei- cher Weise abzuwickeln. Die Berliner Landesverwaltung ist zudem gehalten, für behinderte und nicht-behinderte Menschen gleicher- maßen nutzbare informationstechnische Angebote (IT- Angebote), insbesondere Internetauftritte, bereitzustellen. Mit Hilfe der Berliner Verordnung zur Schaffung barrie- refreier Informationstechnik (Barrierefreie-Informations- technik-Verordnung – BITV Berlin) auf Grundlage § 17 Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin wird der politi- sche Auftrag, angemessene Zugangsmöglichkeiten für alle Adressaten zu öffentlichen Einrichtungen und Ange- boten auf dem Gebiet der IT zu schaffen, konkretisiert und messbar gemacht. Darüber hinaus werden für alle unmittelbaren Landes- behörden verbindliche und einheitliche Gestaltungsnor- men für barrierefreie IT-Angebote aufgestellt. Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informa- tionstechnik nach dem Gesetz über die Gleichberechti- gung von Menschen mit und ohne Behinderung orientiert sich an der entsprechenden Regelung des Bundes. Weitere Regelungen mit einem grundsätzlichen Bezug zur Barrierefreiheit in der Informationstechnik sind • Die Verfassung von Berlin • Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Be- hinderungen. 2. Wie wird die Einhaltung dieser Standards kontrol- liert? Zu 2.: Die Einhaltung von Rechts- und Verfahrensvor- schriften obliegt allgemein immer den handelnden, im Fall von Projekten den projektdurchführenden und pro- jektverantwortlichen Personen. Eine über die jährliche Erfassung der Bestandsdaten im Rahmen der IT- Bestands- und Planungsübersicht hinausgehende zentrale Überwachung bzw. Kontrolle ist aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung sinnvollerweise nicht vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 897 2 3. Wie viele IT-Fachverfahren erfüllen diese Stan- dards? Zu 3.: In der derzeit in Auswertung und Qualitätssi- cherung befindlichen Abfrage der IT-Bestands- und Pla- nungsübersicht zum Jahresbericht 2014 wird abgefragt, ob eine Prüfung zur Barrierefreiheit stattgefunden hat. Dies wurde für 59 der insgesamt 320 IT-Fachverfahren bestätigt. Für 245 IT-Fachverfahren wird die Durchfüh- rung einer entsprechenden Prüfung (mit unterschiedlichen Begründungen) verneint und für 16 IT-Fachverfahren wurden keine Angaben gemacht. 4. Wird bei allen neu eingeführten IT-Fachverfahren sichergestellt, dass sie barrierefrei nutzbar sind? Zu 4.: Für die in Entwicklung befindlichen IT- Fachverfahren wird die genannte Abfrage ebenfalls durchgeführt. Mit den jährlichen Berichten zur IT-Be- stands- und Planungsübersicht wird dem Parlament u.a. auch zu diesem Thema umfassend berichtet. Berlin, den 10. Juni 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juni 2014)