Drucksache 17 / 13 898 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 28. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014) und Antwort 2,5 Millionen zur Unterstützung der Arbeit der Musikschulen 2014 und 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ich frage den Senat, ob für den Fall, dass die zusätz- lichen Mittel für die Musikschulen zur Schaffung neuer Stellen als a) feste Stellen b) Beschäftigungspositionen vorgesehen werden, diese relevant sind für die Bemes- sung der VZÄ-Ziel-Zahl, die den Bezirken bis zum Jahr 2016 jeweils auferlegt wurde bzw. ob und wenn ja ein zeitgleicher VZÄ-neutraler Ausgleich durch die Bezirke selbst sichergestellt werden muss? Zu 1.: Der Senat ist damit einverstanden, dass ein kleiner Teil der zusätzlichen Mittel auch für feste Stel- len/Funktionsstellen in den Musikschulen verwendet wird. Es wird davon ausgegangen, dass es sich dabei um ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) pro Bezirk handelt. Die Einrichtung von befristeten Beschäftigungspositi- onen für den Haushalt 2014/2015 ist aus Sicht des Senats unproblematisch und wird beim jährlichen VZÄ-Con- trolling entsprechend berücksichtigt, d.h. die VZÄ laufen zwar nicht außerhalb der Zielzahl, es sind aber deswegen keine Probleme zu erwarten, da erst das Jahr 2016 ent- scheidend ist. Für einige Bezirke wäre die Einrichtung unbefristeter Stellen bereits jetzt möglich. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei den jeweiligen Bezirken. Bei Bezirken die noch Personal abbauen müssen, bis 2016 oder darüber hinaus, wird eine abschließende Beurteilung über die Anrechnung der VZÄ auf die Zielzahl erst 2016 erfolgen. Die Entscheidung wird für jeden einzelnen Be- zirk davon abhängen, ob die vereinbarte Zielvereinbarung zum VZÄ-Abbau ansonsten eingehalten wurde. Ist dies der Fall, wird bereits jetzt eine wohlwollende Prüfung zugesagt. Die Bezirke sind entsprechend informiert worden. Berlin, den 12. Juni 2014 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2014)