Drucksache 17 / 13 901 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 28. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014) und Antwort Gymnasiale Oberstufen an Integrierten Sekundarschulen bzw. Gemeinschaftsschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An wie vielen Integrierten Sekundarschulen bzw. Gemeinschaftsschulen wurden seit der Schulreform gymnasiale Oberstufen eingerichtet (sortiert nach Jahr, Schulname, Kooperationsform)? Zu 1.: Neben den 33 Integrierten Sekundarschu- len/Gemeinschaftsschulen mit bereits bestehender gymna- sialer Oberstufe, die aus der bisherigen Schulart Gesamt- schule hervorgegangen sind, wurden die drei in der Antwort zu Frage 4 genannten gymnasialen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen eingerichtet. 2. Wie viele Anträge auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an Integrierten Sekundarschulen bzw. Gemeinschaftsschulen wurden seit der Schulreform gestellt und seitens der Schulaufsicht nicht bewilligt (sortiert nach Jahr, Schulname, Kooperationsform)? Zu 2.: Es wurden zwei Anträge auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe gestellt und von der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht bewil- ligt. 2010: Antrag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg: Gymnasiale Oberstufe an der Refik-Veseli-Schule (02 K 08) im Verbund mit der Lina-Morgenstern-Schule (02 K 04), der 9. Integrierten Sekundarschule (ISS) Graefestraße (02 K 09), der Ferdinand-Freiligrath-Schule (02 K 10) und dem Oberstufenzentrum Handel I (02 B 04). 2013: Antrag des Bezirks Treptow-Köpenick auf Ein- richtung einer gemeinsamen gymnasialen Oberstufe (Schulversuch) der Integrierten Sekundarschulen Fritz- Kühn-Schule (09 K 03), Isaac-Newton-Schule (09 K 04) und Schule an der Dahme (09 K 08). 3. Wie viele Anträge auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an Integrierten Sekundarschulen bzw. Gemeinschaftsschulen sind zurzeit in Bearbeitung (sortiert nach Jahr, Schulname, Kooperationsform)? Zu 3.: Zurzeit liegen drei Anträge von Schulen auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an Integrierten Sekundarschulen bzw. Gemeinschaftsschulen vor. - Wilhelm-von-Humboldt-Schule (03K11), Antrag 2014 - Sophie-Brahe-Schule (09K07), Antrag 2014 - Grünauer Schule (09K09), Antrag 2014 Nach § 109 Absatz 3 Satz 1 Schulgesetz entscheiden die Bezirke über die Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der von ihnen verwalteten Schulen. Dies umfasst auch die Einrichtung einer eigenen gymnasialen Oberstufe an einer Integrierten Sekundar- schule bzw. Gemeinschaftsschule. Diese Entscheidung bedarf der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Ein Beschluss der zuständigen Bezirksämter liegt für die Anträge nicht vor. 4. Wie viele gymnasiale Oberstufen werden im Zeitraum 2014 bis 2016 an Integrierten Sekundarschulen bzw. Gemeinschaftsschulen eingerichtet (sortiert nach Jahr, Schulname, Kooperationsform)? Zu 4.: Im Schuljahr 2014/2015 beginnt der Aufbau von gymnasialen Oberstufen an folgenden Schulen: - Nikolaus-August-Otto-Schule (06K06) - Heinrich-von-Stephan-Schule (01K04) Im Schuljahr 2015/2016 beginnt der Aufbau an der Gemeinschaftsschule Grüner Campus Malchow (11K10). 5. Inwiefern stellt der vom Senat noch nicht vorgelegte Schulentwicklungsplan 2014-2019 ein Hemmnis zur Einrichtung neuer gymnasialer Oberstufen an Integrierten Sekundarschulen bzw. Gemeinschafts- schulen dar? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 901 2 Zu 5.: Entscheidungen über die Genehmigung neuer gymnasialer Oberstufen sind nicht abhängig vom Vorliegen eines Schulentwicklungsplanes für das Land Berlin. Entsprechende zur Entscheidung durch die Schulaufsichtsbehörde gestellte Anträge sind Verwaltungsakte, die sich aus der Umsetzung des Schul- gesetzes für Berlin und den Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) ergeben. 6. Welchen mittelfristigen Bedarf an gymnasialen Oberstufen an Integrierten Sekundarschulen bzw. Gemeinschaftsschulen erwartet der Senat aufgrund des steigenden Schülerwachstums? Zu 6.: Mit den bereits genehmigten gymnasialen Oberstufen an Integrierten Sekundarschulen/ Gemein- schaftsschulen und den Beruflichen Gymnasien stehen hinreichend viele Plätze zur Verfügung, um dem erwarte- ten steigenden Bedarf an Schülerplätzen zu entsprechen. Zudem ist aus kapazitärer Sicht im Hinblick auf die wachsende Stadt zu berücksichtigen, dass die Genehmi- gung einer gymnasialen Oberstufe an einer ISS zur Sen- kung der Aufnahmekapazität in den Klassen der Jahr- gangsstufe 7 führt, d. h. dem Jahrgang für den die Bezirke die Verpflichtung haben, Schülerplätze bereitzustellen, um die Erfüllung der Schulpflicht gemäß § 109 Absatz 2 Schulgesetz zu gewährleisten. Dies ergibt sich aus den Raum-Zugfaktoren der ISS von 12,0 mit und 9,5 ohne gymnasialer Oberstufe. 7. Welche Formen von Kooperationen im Rahmen einer Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an Integrierten Sekundarschulen bzw. Gemeinschaftsschulen gibt es im Land Berlin und wie bewertet dies der Senat? Zu 7.: Kooperationen und der Übergang in die gymnasiale Oberstufe sind in § 4 Absatz 3 der Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sek I - VO) und in § 4 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO – GO) geregelt. ISS/Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe schließen Kooperationsverträge mit ISS/Gemein- schaftsschulen ohne eigene gymnasiale Oberstufe ab. Für eine abschließende Bewertung ist es noch zu früh, da erst am Ende des Schuljahres 2014/2015 der erste Jahrgang der Schülerinnen und Schüler, die von Klasse 7 bis Klasse 10 eine ISS/Gemeinschaftsschule besucht haben, in die gymnasiale Oberstufe wechseln werden. Bisher kann man feststellen, dass es sowohl Kooperationen gibt, die durch Abstimmung von Profilen aufeinander und durch Informationsaustausch mit Leben gefüllt werden als auch Kooperationen, die sich auf den formalen Übergang beschränken. 8. Wie werden diese Kooperationen seitens der Lehrer-, Schüler- und Elternschaft angenommen und bewertet? Zu 8.: Nach § 76 Absatz 1 Nr. 12 Schulgesetz beschließt die Schulkonferenz einer ISS/Gemeinschafts- schule mit 2/3 Mehrheit über die Grundsätze für Kooperationen mit anderen Schulen. Damit sind alle am Schulleben beteiligten Gruppen – Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler am Meinungsbildungsprozess beteiligt. Für eine ab- schließende Bewertung ist es noch zu früh, da erst mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 der erste Jahrgang der Schülerinnen und Schüler, die von Klasse 7 bis Klasse 10 eine ISS/Gemeinschaftsschule besucht haben, in die Bildungsgänge der Oberstufenzentren wechseln werden. 9. Wie stellt sich der Senat eine idealtypische Kooperation von Integrierter Sekundarschule bzw. Gemeinschaftsschulen und Oberstufenzentrum zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe vor? Zu 9.: Ein Orientierungsrahmen für Umsetzung und Ausgestaltung von Kooperationen liegt vor: „Berliner Eckpunkte für nachhaltige Kooperationen zwischen ISS/Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen“. Darin werden sieben Handlungsfelder für gute Koope- rationen zwischen Integrierten Sekundarschulen und be- ruflichen Schulen beschrieben. Das 5. Handlungsfeld befasst sich mit der „Perspektive gymnasiale Oberstufe“. Dort werden u.a. folgende Indikatoren aufgezählt: - Es bestehen Unterstützungsformen für Schülerinnen und Schüler der Partnerschulen wie Mentoring und Patenschaft. - Für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern werden regelmäßig Beratungsgespräche angebo- ten. - Fachbereichsleitungen und Lehrkräfte unterstützen sich gegenseitig, schulinterne Curricula werden angepasst. - Gemeinsame Sitzungen der Fachbereiche der Part- nerschulen finden statt. - Wahlpflichtfächer in den Klassen 9 und/oder 10 werden aufeinander abgestimmt. - Es finden Infotage für die Schülerinnen und Schü- ler der ISS/Gemeinschaftsschule statt, an denen auch Schülerinnen und Schüler der Oberstufe des OSZ teilnehmen. Berlin, den 19. Juni 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2014)