Drucksache 17 / 13 902 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 28. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2014) und Antwort Qualitative Schulentwicklungsplanung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.Wann wird der Senat endlich die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2006 – 2011 vorlegen? 3. Was sind die Ursachen für die weitere Verzögerung des Schulentwicklungsplanes? 4. Welche Fortschritte konnte der Senat zur Fort- schreibung des Schulentwicklungsplanes seit der KA 17 / 12 965 erzielen? Zu 1.,3. und 4.: Wie der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 17/12 965 vom 10.12.2013 zu entnehmen ist, sollten die Arbeiten am Schulentwicklungsplan (SEP) auf Basis der Modellrechnung zur Entwicklung der Schüler- zahlen fortgesetzt werden; dies ist erfolgt. Nach dem Zeit- /Maßnahmeplan wird die hausinterne Mitzeichnung des Entwurfs bis Ende August 2014 erfolgt sein. Die Über- sendung an den Landesschulbeirat (LSB) ist für den 19.09. und die Senatsbefassung für Dezember 2014 vor- gesehen 2. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass der Se- nat gegen die von ihm erstellten Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung verstößt (vgl. AV SEP Nummer 7 Absatz I)? Zu 2.: Wie der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 17/12 965 vom 10.12.2013 zu entnehmen ist, wurde im Jahr 2010 der Schulentwicklungsplan „Schulnetz Schulen der Sekundarstufe I“ bereits vor Ablauf von 5 Jahren vorgelegt, da das Erfordernis bestand, die qualitativen und quantitativen Inhalte und Maßnahmen der Schulstruktur- reform umzusetzen. 5. Welche Daten fehlen, um den Schulentwicklungs- plan fertig zu stellen? Zu 5.: Keine. 6. Warum konnte der Senat in den ersten fünf Mona- ten des Jahres 2014 keine belastbare Schülerzahlprognose erstellen? 7. Wann wird eine belastbare Schülerzahlprognose vorliegen? Zu 6. und 7.: Die Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen liegt seit dem 21.03.2014 vor. Sie be- ruht methodisch im Wesentlichen auf Übergangsquoten der letzten beiden verfügbaren Schuljahre. Bei langen Zeiträumen entstehen deshalb unter Umständen große Werte, weil gegensteuernde Parameter oft nicht bekannt sind. Durch eine Tiefenprüfung im Frühjahr d. J. konnte aber eine vertretbare Methode gefunden werden, so dass die Modellrechnung mittlerweile auch in den üblichen Details vorliegt. 8. Inwiefern beeinflusst die fehlende Schülerzahlen- prognose die Erstellung bezirklicher Schulentwicklungs- pläne? 9. Wie weit sind nach Kenntnis des Senats die Bezirke bei der Aufstellung regionaler Schulentwicklungspläne (sortiert nach Bezirk)? Zu 8. und 9.: Die bezirklichen Schulträger entscheiden in eigener Zuständigkeit über den Zeitpunkt der Aufstel- lung ihrer Schulentwicklungspläne. Eine der Grundlagen dieser Bezirkspläne ist die jeweils geltende Modellrech- nung zur Entwicklung der Schülerzahlen, die jährlich fortgeschrieben wird. Insofern liegt den Bezirken grund- sätzlich immer eine aktuelle „Schülerzahlenprognose“ vor. Gemäß Ausführungsvorschriften zur Schulentwick- lungsplanung (AV SEP) sind zum Zeitpunkt der Fort- schreibung des Schulentwicklungsplanes für das Land Berlin von den zuständigen Gremien bestätigte aktuelle Schulentwicklungspläne vorzulegen; derzeit liegen nur die in der Anlage aufgeführten SEP vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 902 2 10. Inwiefern werden qualitative Aspekte im kom- menden Schulentwicklungsplan zum Zuge kommen? 11. Welche Schwerpunkte wird der kommende Schul- entwicklungsplan setzen? Vor welchen quantitativen und qualitativen Herausforderungen steht das Land bei der Schulentwicklung und wie reagiert der Senat darauf? 12. Welche Rolle spielen dabei Aspekte der Inklusion und des Ganztagsbetriebes? 13. Welche Rolle wird der Aspekt der Übergänge im kommenden Schulentwicklungsplan spielen? Zu 10. bis 13.: Im SEP werden grundsätzlich sowohl die qualitativen als auch die quantitativen Aspekte und Rahmenbedingungen analysiert und die geplanten Ent- wicklungen aufgezeigt – auch z. B. die der Inklusion, des Ganztagsbetriebs und der Übergänge von der Grundschu- le zu den Schulen der Sekundarstufe I. 14. Wie werden die vom Senat angestoßenen Groß- projekte Jugendberufsagentur, Reform der Oberstufenzen- tren und Landeskonzept für Berufs- und Studienorientie- rung im kommenden Schulentwicklungsplan verankert? Zu 14.: Sowohl bei der Jugendberufsagentur als auch dem Landeskonzept für Berufs- und Studienorientierung und der Reform der Oberstufenzentren handelt es sich um langfristige Strategien und Maßnahmen, auf die im SEP eingegangen wird. Die vertiefende Bearbeitung findet jedoch im Rahmen umfangreicher Beteiligungsprozesse zu den Projekten statt. 15. Welche Prozesse innerhalb der Schulentwicklung stocken bzw. können aufgrund fehlender Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nicht vollzogen werden? Zu 15.: Keine. Berlin, den 18. Juni 2014 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2014) SenBildJugWiss - Ref. II B - Schriftliche Anfrage 17 / 13 902 vom 28. Mai 2014 über Qualitative Schulentwicklungsplanung BA-Beschluss Zeitraum Bemerkungen BA-Beschluss Zeitraum 1 Mitte 16.03.2010 nicht festgelegt Fortschreibung vorauss. November 2013 06.05.2014 2014/15-2019/20 2 Friedrichshain-Kreuzberg 22.05.2012 2012-2016 22.05.2012 Fortschreibung gepl. für 2014 -18 3 Pankow 16.08.2011 2012-2016 29.10.2013 2013-2018 Grundschule 4 Charlottenburg- Wilmersdorf 06.11.2012* 2012-2017 Fortschreibung SEP 06.11.2012 2012 - 2017 5 Spandau 11.11.1997 1997-2001 Fortschreibung Teilplan, Entwurf im Herbst 2013 6 Steglitz-Zehlendorf 28.06.2004 2004-2009 Fortschreibung Teilplan, Entwurf im Herbst 2013 14.01.2014 2014-2018 7 Tempelhof-Schöneberg 09.03.2010 2010-2015 8 Neukölln 12.01.2010 2009-2014 ca. Ende 2014 2015-2019 Fortschreibung in Arbeit 9 Treptow-Köpenick 29.01.2013 2012-2016 10 Marzahn-Hellersdorf 10.06.2008 2008-2012 Fortschreibung v. 28.06.13, Gremienbeteiligung vorbereitet, BSB 14.08.13, 07.01.2014 2013-2017 11 Lichtenberg 15.07.2008 2008-2012 Fortschreibung BA-Beschluss v. 08.03.11, Info zum Schulnetz: BA-Beschluss 28.06.12 2014/15 - 2017/18 12 Reinickendorf 30.11.2010 2010-2014 vorauss.12/2014 2015-2019 * Schulausschuss der BVV BVV - Bezirksverordnetenversammlung BA - Bezirksamt BSB - Bezirksschulbeirat aufgrund dynamischer Schülerzahlentwicklung vorzeitige Fortschreibung SEP ab 11/2014 Keine Stellungnahme Keine Stellungnahme BA-Beschluss liegt nicht vor Neuer Schulentwicklungsplan, keine Fortschreibung Bezirk Stand der bezirklichen Schulentwicklungspläne (SEP) nach Angaben der Bezirke KA 17 - 12 304 Schulentwicklungsplanung und Raumsituation vom 21.06.2013 Aktualisierte Angaben der Bezirke Juni 2014 Schriftliche Anfrage 17 / 13 902 vom 28. Mai 2014 Fortschreibung SEP Entwurf Stand 6.Mai 2014 Bemerkungen S17-13902 S 1713902-Anl doc