Drucksache 17 / 13 912 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 21. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014) und Antwort Schwartzsche Villa – Blackout in der Nacht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklärt es sich, dass die Parkanlage zwi- schen Grunewaldstraße 50 und Rothenburgstraße 35 nachts nicht beleuchtet ist? Antwort zu 1: Die Parkanlage an der Schwartzschen Villa ist eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage, für die das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick- lung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grün- anlagengesetz) gilt. Gemäß § 5 des Gesetzes besteht eine Verpflichtung zur Beleuchtung der Anlagen nicht. Frage 2: Wodurch soll die Sicherheit der Anwohner und der Nutzer des Parks in der Dunkelheit gewährleistet werden? Antwort zu 2: Die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und ihrer Einrichtungen geschieht laut Grünanlagengesetz auf eigene Gefahr. Der örtlich zuständige Polizeiabschnitt 45 leistet eine Vielzahl von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rund um den Park. Im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention wurde proaktiv ein zielgerichteter Rückschnitt der vor- handenen Hecken initiiert, welcher im Juli 2014 durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf realisiert werden wird. Hierdurch werden Sichtachsen geschaffen und Versteck- möglichkeiten minimiert, um die ungewünschte Nutzung einzudämmen und das Sicherheitsgefühl der Anwohne- rinnen und Anwohner sowie Parknutzerinnen und Parknutzer zu steigern. Die Parkanlage hinter der Schwartzschen Villa ist we- sentlicher Bestandteil der Einsatzkonzeption, mit welcher der Polizeiabschnitt 45 durch einen regelmäßigen und konsequenten Einsatz von Polizeikräften der Brennpunkt- bildung entgegenwirkt. Monatlich werden, anlassbezogen mit Unterstützung weiterer Dienststellen, mehrere Einsät- ze mit mindestens 10 Polizeidienstkräften durchgeführt, um eine Etablierung von Störungen auszuschließen. Diese Einsätze finden sowohl in den Abendstunden als auch am Wochenende statt. Weiterhin sind die Funkwagenstreifen des Basisdiens- tes angehalten, den Bereich des Parks in die Streifentätig- keiten einzubeziehen. Der Streifendienst Verbrechensbekämpfung, dessen Angehörige den Dienst in ziviler Kleidung versehen, bezieht den Parkbereich und dessen Umgebung in seine Aufklärungsmaßnahmen ein, damit der Polizeiabschnitt 45 auf Lageänderungen mit zusätzlichen Sonderstreifen reagieren kann. Die Operative Gruppe des für Jugendgewalt zuständi- gen Kriminalkommissariats der Direktion 4 bestreift den Bereich zu unregelmäßigen Zeiten und nimmt präventiv Kontakt zu den anwesenden Jugendlichen und Heran- wachsenden auf. Bei einer Steigerung von Delikten der Straßenkriminalität sowie bei starker Frequentierung der Örtlichkeit wird die Streifentätigkeit erhöht. Die Ermitt- lungen werden dann offen durchgeführt, wobei die ent- standenen Kontakte häufig zur Aufklärung beitragen. Der Dienstplan dieser Operativen Gruppe orientiert sich an dem Freizeitverhalten der Jugendlichen und Heranwach- senden und deckt insbesondere die Abend- und Nachtzei- ten, auch an den Wochenenden, mit zwei Streifen in zivi- ler Kleidung ab. Frage 3: Wie viele und welche Arten von Straftaten gab es seit dem 1. Januar 2012 in der Anlage und der direkten Umgebung? Antwort zu 3: Eine Auflistung der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten, beginnend mit dem 1. Januar 2012, ist als Anlage beigefügt. Frage 4: Welche Kosten würde die Installation von Laternen im Park verursachen? Was würde der nächtliche Betrieb dieser kosten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 912 2 Antwort zu 4: Nach überschlägiger Schätzung müss- ten zur Ausleuchtung der 150 m Weg durch die Grünan- lage 5 Lichtpunkte gebaut werden. Bei der Verwendung energiesparender und wartungsarmer LED-Leuchten würden Investitionskosten von ca. 25.000 EURO und jährliche Betriebskosten von 250 EURO entstehen. Frage 5: Ist die nächtliche Beleuchtung der Anlage be- reits in Planung? Wenn ja, ab wann soll diese eintreten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Durch den Objektbereich Öffentliche Beleuchtung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist keine Beleuchtung geplant, da es sich um einen Weg durch eine Grünanlage und nicht um öffentlich gewidmetes Straßenland handelt. Eine Beleuchtung der Grünanlage erscheint nicht zwingend, da diese flächen- mäßig sehr klein ist und der Umweg über das benachbarte und beleuchtete öffentliche Straßenland unwesentlich ist. Frage 6: Werden werktags und an Wochenenden nach 22 Uhr Streifenpolizisten im Gebiet der Anlage einge- setzt? Wenn ja, wie viele und zu welchen Zeiten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Die für den Bereich zuständigen Funk- streifenwagen sind „rund um die Uhr“ im Einsatz, die Anzahl beträgt zu den fraglichen Zeiten vier Streifen, welche mit jeweils zwei Dienstkräften besetzt sind. Hinzu kommen gegebenenfalls die unter Frage 2 er- wähnten Sonderstreifen sowie die Streifen der zivilen Einheiten. Frage 7: Wie wurde der Bedarf an Müllbehältern in- nerhalb der Parkanlage ermittelt? Antwort zu 7: Das für die Pflege und Unterhaltung der Grünanlage zuständige Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Steglitz-Zehlendorf hat dazu mitgeteilt, dass die Aufstellung im Bereich der Bänke erfolgt ist und hierbei je Bank oder Bankgruppe ein Papierkorb mit 60 Liter Fassungsvermögen aufgestellt wurde. Im Bereich der Schwartzschen Villa wurden Papierkörbe mit 90 Litern aufgestellt. Frage 8: Ist die Anbringung weiterer Müllbehälter in- nerhalb der Parkanlage beabsichtigt? Wenn ja, wann soll dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 8: Laut Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Steglitz-Zehlendorf erfolgt die Müllreinigung in den Sommermonaten 3 x wöchentlich durch eine damit beauftragte Firma. Im Laufe des Jahres soll je Bank ein weiterer Papierkorb mit 90 Litern aufgestellt werden, um nur noch eine einmalige wöchentliche Reinigung durch- zuführen. Die Müllmenge richtet sich nach der Anzahl der Be- sucherinnen und Besucher, die abhängig vom Wetter und Jahreszeit variiert. Berlin, den 18. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2014) Dir 4 St 12 Straftaten ab 2012 im Bereich um die Schwartzsche Villa Anlage 1 Gesamt Gesamt Delikt 2012 2013 2014* 2012 2013 2014* Beleidigung 5 2 1 8 Beleidigung auf sex Grundlage 2 2 2 2 Betrug 9 4 1 14 Computerkriminalität 1 1 Diebstahl an/aus Kfz 11 11 22 Fahrraddiebstahl 4 2 2 8 Geld-, Wertzeichenfälschung 1 1 2 Geschäfts- und Betriebseinbruch 7 3 1 11 Hausfriedensbruch 1 3 4 Keller- und Bodeneinbruch 1 1 2 Körperverletzung 5 6 11 1 1 Körperverletzung Öff 1 1 2 Kraddiebstahl 2 2 Ladendiebstahl 3 2 5 Misshandlung Kinder/Schutzbefohlenen 1 1 Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung 2 1 3 Raub 8 4 12 3 2 5 Sachbeschädigung 4 6 1 11 Sachbeschädigung Öff 4 4 1 9 Sachbeschädigung Öff Feuer 2 1 1 4 Sonstige Straftaten StGB 1 1 Sonstiger BSD 11 6 17 Sonstiger EFD 4 10 7 21 1 1 Strafrechtliche Nebengesetze 3 3 Straftaten i.Z.m. Btm 29 2 2 33 1 1 Taschendiebstahl 1 3 2 6 1 1 Unterschlagung 1 3 4 1 1 Urkundenfälschung 1 1 2 Weitere Sexualdelikte 4 4 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2 2 1 1 Wohnungseinbruch 3 3 6 Ergebnis 123 77 33 233 8 4 1 19 * = 01.01. bis 05.06.2014 Bereich um die Schwartzsche Villa Parkanlage Grunewaldstr./Rothenburgstr. S17-13912 S1713912_Anl