Drucksache 17 / 13 915 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 28. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014) und Antwort Offene Haftbefehle Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele vollstreckbare Haftbefehle zur Vollstre- ckung von Strafhaft für welche Form der Haft (Untersu- chungshaft, Strafhaft, Ersatzfreiheitsstrafe) sind im Land Berlin derzeit offen? Zu 1.: Nach Mitteilung des Leitenden Oberstaatsan- waltes in Berlin waren am 5. Juni 2014 insgesamt 6.522 offene Vollstreckungshaftbefehle (Erwachsenenstrafrecht) erfasst. Hiervon bezogen sich 5.058 Haftbefehle auf die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe und 1.464 Haft- befehle auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen. Da bei Verfahren mit mehreren Beschuldigten systembedingt auch bei mehreren Haftbefehlen nur ein offener Haft- befehl erfasst wird, weicht die tatsächliche Anzahl offener Haftbefehle jedoch möglicher-weise von den mitgeteilten Zahlen ab. Die Anzahl anderer, insbesondere offener Untersuchungshaftbefehle, kann statistisch nicht belastbar erfasst werden. Im Übrigen erfolgt die Erfassung auch nicht für den Jugendbereich, da dort das Amtsgericht Tiergarten Vollstreckungsbehörde ist. Die Anzahl von erlassenen Haftbefehlen für den Jugendbereich wird zwar erfasst, es lässt sich jedoch systembedingt nicht ermitteln, wie viele dieser Haftbefehle noch offen sind. Polizeilich sind folgende Zahlen für das Land Berlin erfasst: zurzeit sind ca. 9.000 Haftbefehle offen. Eine Unterscheidung nach Untersuchungs- und Vollstre- ckungshaftbefehlen ist aufgrund fehlender differenzierter Erfassung nicht möglich. Von den seit Beginn des Jahres 2014 eingegangenen ca. 5.300 Haftbefehlen sind jedoch etwa 900 Untersuchungshaftbefehle offen. 2. Wie viele dieser Haftbefehle sind länger als drei Monate, wie viele länger als sechs Monate, wie viele länger als ein Jahr offen? Was ist der jeweilige Grund dafür (Bei einer Vielzahl von Fällen bitte nach geeigneten Fallgruppen zusammenfassen)? Zu 2.: Hinsichtlich der offenen Vollstreckungshaftbe- fehle teilt der Leitende Oberstaatsan-walt in Berlin fol- gende Zahlen mit: Anzahl der Verfahren Max. 3 Monate Mehr als 3 Monate Mehr als 6 Monate Mehr als 12 Mona- te 5.058 1.180 538 910 2.430 1.464 222 133 306 800 Polizeilich liegen folgende Daten für den Gesamtbe- stand an offenen Haftbefehlen vor: Anzahl aller Haftbefehle Max. 3 Monate Mehr als 3 Monate Mehr als 6 Monate Mehr als 12 Mo- nate ca. 9.000 ca. 1.000 ca. 1.700 ca. 2.400 ca. 3.900 Gründe für die jeweilige Dauer der Vollstreckung werden statistisch nicht erfasst. Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1. - 2. wird darauf hingewiesen, dass seitens der Justiz und der Polizei mit unterschiedlichen Aktenverwaltungssystemen, die jeweils nicht originär zur Erstellung von Statistiken die- nen, gearbeitet wird. Eine Abweichung der mitgeteilten Zahlen lässt sich daher nicht vermeiden. 3. Wie viele dieser Haftbefehle gelten als unvollzieh- bar und was ist der jeweilige Grund dafür (Bei einer Viel- zahl von Fällen bitte nach geeigneten Fallgruppen zu- sammenfassen)? Zu 3.:Eine diesbezügliche statistische Erfassung er- folgt nicht. Soweit Haftbefehle nicht vollziehbar sind, dürfte dies erfahrungsgemäß jedoch im Wesentlichen auf folgenden Ursachen beruhen:  Die gesuchte Person befindet sich im Ausland und wird von dort nicht ausgeliefert.  Es handelt sich um ein Verfahren nach § 456 a Strafprozessordnung (StPO), d. h. die Personen sind wegen anderer Taten ausgeliefert, an einen in- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 915 2 ternationalen Strafgerichtshof überstellt oder aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen worden. Kehren diese Personen zurück, wird die Vollstreckung nachgeholt.  Es handelt sich um Haftbefehle zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe gegen EU-Bürger, die sich nicht in Deutschland aufhalten. Haftbefehle zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe können nur in der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt werden, da hierfür kein europäischer Haftbefehle zulässig ist. 4. Wie viele Personen erhielten eine Ladung zum Haftantritt in den Jahren 2012 - 2014 und wie viele davon sind angetreten? Zu 4.: In Berlin gab es im Zeitraum 1. Januar 2012 bis 5. Juni 2014 30.281 Ladungen zum Strafantritt, wobei in 5.906 Fällen ein Strafantritt erfolgte. Berlin, den 18. Juni 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2014)