Drucksache 17 / 13 917 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dennis Buchner (SPD) vom 22. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014) und Antwort Erlöse aus Sportwetten in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wettanbieter sind inzwischen auf Basis der im Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Ländern verabredeten Konzessionierung von maximal 20 Anbie- tern konzessioniert worden? Zu 1.: Das Verfahren des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten nach den §§ 4a ff. und 10a Glücksspielstaatsvertrag (vergleiche Artikel I des Zweiten Landesgesetzes über das öffentliche Glücksspiel vom 19. Juni 2012; Gesetz- und Verordnungsblatt S. 193) dauert noch an. Es sind daher bislang keine Wettanbieter konzessioniert worden. 2. Wo kommen die vereinbarten 5 % Abgaben auf die Wetteinsätze an und wie werden sie auf die Bundesländer verteilt? Zu 2.: Nach § 4d Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) ist die Konzessionsabgabe an die zuständige Behörde des Landes Hessen zu entrichten. Sie wird nach dem Königs- teiner Schlüssel auf die Länder verteilt. 3. Welche Erlöse hat das Land Berlin in den Jahren 2012 und 2013 aus den Konzessionsabgaben der Wettan- bieter im Sportwettenmarkt erhalten? Zu 3.: Das Land Berlin hat mangels erteilter Konzes- sionen in den Jahren 2012 und 2013 keine Erlöse aus der Konzessionsabgabe erhalten (siehe Antwort zu Frage 1). 4. Wie sehen dazu im Vergleich die Erlöse für das Land Berlin (Steuern und Abgaben an die DKLB- Stif- tungen) seitens der staatlichen Sportwette Oddset aus? Zu 4.: Bei der Sportwettensteuer handelt es sich um eine Steuer, deren Gesamtaufkommen nach § 24 Renn- wett- und Lotteriegesetz (neuer Fassung) zerlegt wird. Berlin erhält im Rahmen der Zerlegung lediglich Ein- nahmeanteile zugewiesen. Die Zerlegung erfolgt durch die Finanzbehörde Hamburg. Die Einnahmen aus Sport- wetten betrugen im Kalenderjahr 2013 9.979.498 €. Aufzeichnungen , in welcher Höhe anteilig Einnahmen auf die staatliche Oddset Wetten entfallen, liegen nicht vor. Die auf das Kalenderjahr 2012 entfallenden Beträge sind erst im Jahr 2013 geflossen und somit in der oben genannten Summe enthalten. Berlin, den 12. Juni 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2014)