Drucksache 17 / 13 920 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christopher Lauer und Alexander Spies (PIRATEN) vom 28. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014) und Antwort Pflegenotstand in Berlin (III): Umwidmung von Betriebs-/Personal- in Investitionskosten bei Berliner Krankenhäusern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, hat der Senat daher die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH und die Charité – Universitätsmedizin Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort jeweils in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie sind in die Antworten einbezogen. 1. In welcher Höhe haben die landeseigenen Krankenhäuser in den Jahren seit 2008 jeweils Betriebs- und Personalkosten in Investitionskosten umgewidmet, um die landesseitige strukturelle Unterfinanzierung im investiven Bereich zu kompensieren? (Bitte nach Jahr und Kranken- haus aufschlüsseln.) Zu 1.: Sowohl Charité und Vivantes widmen nach ei- genen Angaben keine „Betriebs- und Personalkosten“ in Investitionskosten um. Der Eigenanteil an Investitionen wird bei Vivantes beispielsweise über den Verkauf nicht betriebsnotwendiger Grundstücke oder außerbudgetäre Erlöse erwirtschaftet. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, inwiefern die Krankenhäuser in freigemeinnütziger und privat- wirtschaftlicher Trägerschaft in Berlin in den Jahren seit 2008 jeweils Betriebs- und Personalkosten in Investiti- onskosten umgewidmet haben, um die landesseitige struk- turelle Unterfinanzierung im investiven Bereich zu kom- pensieren? (Bitte nach Jahr und Krankenhaus aufschlüs- seln.) Zu 2.: Dazu liegen dem Senat keine Informationen be- züglich der Berliner Krankenhäuser vor. Gemäß Umfra- gen des Deutschen Krankenhausinstituts hat sich bundes- weit der Anteil der Investitionsmittel, die nicht durch Fördermittel der Länder abgedeckt sind, erheblich zuge- nommen. Ausweislich der Antworten der Krankenhäuser ist der Anteil der insbesondere aus Eigenmitteln und Kre- diten finanzierten Investitionen von rd. 33 % im Jahr 2004 auf 54 % im Jahr 2009 angestiegen. Der „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern - Stand: Juli 2012 – für das Jahr 2010“ durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind Angaben zur Krankenhausinves- titionsquote (KHG-Fördermittel / bereinigte Kranken- hauskosten) der einzelnen Bundesländer zu entnehmen: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 920 2 Es liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, dass damit einhergehend auch Budgeterlöse (Leistungsvergütung durch die Krankenkassen für die Refinanzierung von Betriebskosten der Krankenhäuser) „umgewidmet“ worden sind. Berlin, den 18. Juni 2014 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n – W e g n e r Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2014)