Drucksache 17 / 13 922 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (GRÜNE) vom 28. Mai 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2014) und Antwort Verkauft und vergessen – Gibt es eine Zukunft für die ehemalige Frauenklinik Neukölln? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die teilweise denkmalgeschützten Bestandsgebäu- de der ehemaligen Frauenklinik Neukölln (Mariendorfer Weg) zerfallen seit ihrem Verkauf durch den Liegen- schaftsfonds 2007 zunehmend. Welche Verpflichtungen des Investors bezüglich Instandhaltung der denkmalge- schützten Gebäude und einer zeitnahen baulichen Ent- wicklung sind im Kaufvertrag festgehalten? Zu 1.: Der Verkauf der ehemaligen Frauenklinik Neu- kölln erfolgte nicht durch den Liegenschaftsfonds, son- dern durch die Eigentümerin, die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH. Einzelheiten über die Vertragsgestaltung zwischen der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH und einem privaten Investor unterliegen einer allgemeinen Ver- schwiegenheitsverpflichtung. Dies schließt mögliche Verpflichtungen des Investors bezüglich Instandhaltung der denkmalgeschützten Gebäude ein. 2. Kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht wer- den, falls eine Nichteinhaltung der vertraglich zugesicher- ten Leistungen vorliegt? Zu 2.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass vertraglich zugesicherte Leistungen nicht einge- halten werden. 3. Falls 2. nicht zutrifft, welche Möglichkeiten sieht der Senat, einen Rückkauf des Geländes durchzuführen? Zu 3.: Seitens des Senats wird ein Rückkauf des Ge- ländes nicht beabsichtigt. 4. Zu welchem Verkaufspreis wurde das Gelände 2007 an den jetzigen Eigentümer verkauft? Welche Wertminderung des Geländes fand aufgrund der Vernach- lässigungen des Eigentümers statt? Zu 4.: Welche Wertminderung des Grundstücks seit dem Verkauf stattfand, kann seitens des Senats nicht beurteilt werden. 5. Welchen Stand hat das Verfahren zum entspre- chenden Bebauungsplan XIV-293 und wie sieht hierzu der weitere Zeitplan aus? 6. Gibt es die Absicht, die Wertsteigerung im Rah- men der Festsetzung eines neuen B-Plans abzuschöpfen? Zu 5 und 6.: Der Bezirk Neukölln ist zuständig für das Bebauungsplanverfahren XIV-293 und die Abschöpfung der Wertsteigerung, die durch das neue Baurecht entsteht. Das Bezirksamt Neukölln hat sich wie folgt zu den Fra- gen 5 und 6 geäußert: Das Bebauungsplanverfahren XIV293 befindet sich in der Vorbereitung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. Eine wesentliche Voraussetzung bildet hierfür ein zwischen der Eigentümerin und dem Bezirksamt Neukölln abgestimmtes städtebauliches Kon- zept, das auch die Belange der Denkmalpflege angemes- sen berücksichtigt. Dies steht derzeit noch aus. Insoweit lassen sich momentan noch keine Angaben zur weiteren Zeitplanung machen. Im Rahmen eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrags soll eine angemessene Beteiligung der Eigentü- merin für Maßnahmen, die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind, im Rahmen des angestrebten Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung und unter Verwendung des in Erarbeitung befindlichen Mustervertrags für städtebauliche Verträge erfolgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 922 2 7. Welche Bestrebungen gibt es, im Rahmen der neu- en Liegenschaftspolitik denkmalgeschützte Gebäude einem zusätzlich zu den Vorgaben des Denkmalschutzes besonderen Schutz zu unterstellen (z.B. durch entspre- chende Vorgaben für die Instandhaltung in Vertragsab- schlüssen), und somit einem Verfall wie in der ehemali- gen Frauenklinik entgegenzuwirken? Zu 7.: Auch im Rahmen der neuen Liegenschaftspoli- tik weist der Liegenschaftsfonds in seinen Kaufverträgen die Käuferinnen und Käufer regelmäßig auf einen beste- henden Denkmalschutz hin. Zudem wird ausdrücklich auf das Erfordernis aufmerksam gemacht, bei geplanten Baumaßnahmen diese nur in Abstimmung mit dem hier- für zuständigen Denkmalamt vorzunehmen zu dürfen. Berlin, den 19. Juni 2014 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juni 2014)