Drucksache 17 / 13 925 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 02. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2014) und Antwort Wem nützt Berlins Ausbildung von Justizbediensteten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen hat Berlin seit 2004 jährlich als Auszubildende für den Allgemeinen Vollzugsdienst bzw. den Justizverwaltungsdienst in Ausbildungsgänge aufge- nommen? Zu 1.: Die Zahl der Auszubildenden im Berliner Jus- tizvollzug stellt sich seit 2004 wie folgt dar: Jahrgang Einstellungen (Vorbereitungsdienst) Allgemeiner Justizvollzugsdienst Mittlerer Verwaltungsdienst 2004 keine keine 2005 19 keine 2006 43 keine 2007 68 keine 2008 64 keine 2009 107 keine 2010 130 22 2011 39 keine 2012 keine keine 2013 keine keine 2014 ( Einstellung am 1.Mai 2014) 20 kein Laufbahnzweig mehr Gesamt 490 22 Die Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten wurde letztmalig im Jahr 2010 bis zum Jahr 2012 durchgeführt, da die Laufbahn des Ver- waltungsdienstes an Justizvollzugsanstalten mit Inkraft- treten des neuen Laufbahngesetzes geschlossen wurde. 2. Wie viele Personen haben in Berlin seit 2004 jähr- lich mit Erfolg ihre Ausbildung als Bedienstete für den Allgemeinen Vollzugsdienst bzw. den Justizverwaltungs- dienst abgeschlossen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 925 2 Zu 2.: Die erfolgreich bestandenen Laufbahnprüfun- gen ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Jahrgang Erfolgreiche Laufbahnprüfungen Allgemeiner Justizvollzugsdienst Mittlerer Verwaltungs- dienst 2004 keine Prüfung keine Prüfung 2005 keine Prüfung keine Prüfung 2006 keine Prüfung keine Prüfung 2007 19 keine Prüfung 2008 66 keine Prüfung 2009 68 keine Prüfung 2010 64 keine Prüfung 2011 87 keine Prüfung 2012 126 20 2013 39 keine Prüfung 2014 (Einstellung am 1.Mai 2014) keine Prüfung keine Prüfung Gesamt 469 20 Die Ausbildung im Allgemeinen Justizvollzugsdienst dauert regelhaft 24 Monate. In den Jahren 2007 bis 2008, 2008 bis 2009 und 2009 bis 2010 gab es Lehrgänge, deren Ausbildung auf 18 Monate verkürzt wurde, da sie vor Beginn ihrer Ausbildung im Allgemeinen Justizvollzugs- dienst bereits als Tarifbeschäftigte in Justizvollzugsanstal- ten tätig waren und diese Zeit auf ihre spätere Ausbil- dungszeit angerechnet werden konnte. In der statistischen Auswertung führt dies dazu, dass z. B. im Jahr 2008 die Laufbahnprüfungen für Lehrgänge aus den Jahren 2006 und 2007 abgeschlossen wurden. 3. Wie viele Personen sind seit 2004 jährlich als er- folgreiche Absolvent*innen der Ausbildung für den All- gemeinen Vollzugsdienst bzw. für den Justizverwaltungs- dienst jeweils mit welchem Status befristet bzw. un- befristet in den Dienst des Landes Berlin übernommen worden bzw. als befristet übernommene entfristet wor- den? Zu 3.: Von 469 Anwärterinnen und Anwärtern des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes, die die Laufbahnprü- fung in den Jahren 2004 bis 2013 erfolgreich bestanden haben, sind 439 Bedienstete in den Landesdienst über- nommen worden. Die Gründe dafür, dass nicht alle An- wärterinnen und Anwärter des Allgemeinen Justizvoll- zugsdienstes nach erfolgreich bestandener Laufbahnprü- fung in den Landesdienst übernommen wurden, waren bei den betreffenden Anwärterinnen und Anwärtern persön- lich bedingt (z.B. Wechsel in ein anderes Bundesland; Aufnahme eines anderen Arbeitsverhältnisses; Kündigung aus anderen persönlichen Gründen). Die Übernahmen erfolgten nach Abschluss der Laufbahnprüfungen zu- nächst teilweise als befristete Tarifbeschäftigte oder un- mittelbar in das Beamtenverhältnis. Zwischenzeitlich konnten auch die zunächst befristeten Tarifbeschäftigten im Allgemeinen Justizvollzugsdienst in das Beamtenver- hältnis übernommen werden. Im Ausbildungslehrgang des mittleren Verwaltungs- dienstes an Justizvollzugsanstalten sind die 20 Anwärte- rinnen und Anwärter, die ihre Laufbahnprüfung erfolg- reich bestanden haben, im Anschluss an ihre Laufbahn- prüfung zunächst als befristete Tarifbeschäftigte in den Landesdienst übernommen worden; 19 von ihnen konnten zwischenzeitlich verbeamtet werden, ein befristetes Be- schäftigungsverhältnis besteht weiter fort. Eine jährliche Differenzierung der Übernahmen in den Landesdienst ist wegen des erheblichen Verwaltungsauf- wandes nicht darstellbar. 4. Wie viele Bedienstete des Allgemeinen Vollzugs- dienstes bzw. des Justizverwaltungsdienstes sind seit 2004 jährlich altersbedingt aus dem Dienst des Landes Berlin ausgeschieden? 5. Wie viele Bedienstete des Allgemeinen Vollzugs- dienstes bzw. des Justizverwaltungsdienstes sind seit 2004 jährlich aus sonstigen Gründen (d.h. nicht altersbe- dingt) aus dem Dienst des Landes Berlin ausgeschieden? Zu 4. und 5.: In den statistischen Erfassungen wird keine Differenzierung nach altersbedingtem bzw. nicht altersbedingtem Ausscheiden aus dem Dienst vorgenom- men. Weiterhin liegen keine statistisch belastbaren Daten über das Ausscheiden der Bediensteten des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes und des Justizverwaltungsdienstes seit dem Jahr 2004 vor. Die Gesamtzahl der ausgeschie- denen Bediensteten des Berliner Justizvollzuges kann nur Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 925 3 für die Jahre 2010 bis 2013 mit vertretbarem Verwal- tungsaufwand dargestellt werden. Danach ergeben sich folgende Werte: Jahr 2010 2011 2012 2013 Anzahl der ausgeschiedenen Bediensteten (in Vollzeit- äquivalenten - VZÄ) 91,25 94,79 93,00 95,35 6. Wie viele Bedienstete des Allgemeinen Vollzugs- dienstes bzw. des Justizverwaltungsdienstes werden vo- raussichtlich von 2014 bis 2020 jährlich altersbedingt aus dem Dienst des Landes Berlin ausscheiden? Zu 6.: Die nachfolgende Aufstellung ergibt folgende Zahlen: Zusammenfassung altersbedingtes Ausscheiden Gesamt 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Allgemeiner Justizvollzugsdienst 44 44 58 63 80 64 71 Höherer Verwaltungsdienst 2 1 2 1 0 0 1 Gehobener Verwaltungsdienst 1 2 5 3 6 2 3 Mittlerer Verwaltungsdienst 5 3 2 3 9 8 2 7. Wie hoch sind die Ausbildungskosten pro Person für die Absolvierung des Ausbildungsganges mit Lauf- bahneignung für den Allgemeinen Vollzugsdienst bzw. für den Justizverwaltungsdienst? Zu 7.: In jedem Haushaltsjahr wird von der Senats- verwaltung für Finanzen für Ausbildungsmittel ein durch- schnittlicher Monatsbetrag einschließlich anteiliger Son- derzuwendung pro Auszubildendem festgelegt. Für das Jahr 2014 beträgt dieser Durchschnittsbetrag 1.025,00 € pro Person (im Haushaltsjahr 2013 betrug der Durch- schnittsbetrag 996,00 € pro Person). Dieser Durchschnittsbetrag gilt für den Allgemeinen Vollzugsdienst und den Justizverwaltungsdienst. Eine weitergehende Erhebung aller Kosten pro Person, die im Zusammenhang mit der Ausbildung im Allgemeinen Vollzugsdienst bzw. im Justizverwaltungsdienst entstehen, erfolgt nicht. 8. In welchem Umfang plant der Senat bis 2020 die Ausbildung für den Allgemeinen Vollzugsdienst und für den Justizverwaltungsdienst zu gestalten? Auf welcher sachlichen Grundlage erfolgt diese Planung bzw. welche Aspekte sind in dieser Planung berücksichtigt? Zu 8.: Die Planungen für die Ausbildung im Allge- meinen Vollzugsdienst basieren auf der Grundlage, eine aufgabengerechte Personalausstattung im Justizvollzug sicherzustellen. Gleichzeitig sind die vom Senat gefassten Beschlüsse mit den Festlegungen zu den Einsparvorgaben im Rahmen des derzeit gültigen Personalbedarfskonzeptes und die sich abzeichnenden Auswirkungen des demogra- phischen Wandels und der Fluktuation insbesondere im Allgemeinen Vollzugsdienst zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird das Personalbedarfskonzept des Senats, das in Fortschreibung demnächst vorliegen wird, Berücksichti- gung finden. Berlin, den 17. Juni 2014 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2014)