Drucksache 17 / 13 927 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 03. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2014) und Antwort FNP-Änderungen für die Umsetzung des StEP Wohnen und bezirklicher Wohn- flächenkonzepte erforderlich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Flächen sind zur Erreichung der Planungsziele des Stadtentwicklungsplans (StEP) Woh- nen nach Einschätzung des Senates Veränderungen des Nutzungszwecks im Flächennutzungsplan (FNP) vorge- sehen bzw. erforderlich? (Bitte nach Bezirken, Flächen- größe, bisheriger Nutzungsart gegliedert auflisten.) Antwort zu 1: Die strategischen Zielsetzungen des Ent- wurfs des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen orien- tieren sich an der Bauflächenkulisse des Berliner Flä- chennutzungsplanes (FNP). Insofern ergibt sich direkt aus dem StEP Wohnen kein unmittelbares Erfordernis für Änderungen des Flächennutzungsplans. Allerdings hat der StEP Wohnen einige Flächen, die sich in einem Nut- zungswandel befinden oder für die sich ein solcher ab- zeichnet, aufgegriffen, wenn diese mit den Planungs- grundzügen des FNP vereinbar sind. In diesen Fällen ist eine FNP-Änderung erforderlich, wenn sich in den plane- rischen Vorarbeiten und Abstimmungen die Nutzungsän- derungen bestätigen. Aktuell betrifft dies folgende Flä- chen: Bezirk Lage Flächengröße in ha Bisherige Nutzungsart Spandau  Ehem. Kraftwerk Oberhavel  Ehem. Nervenklinik Spandau ~28 ~22 beräumte Brachfläche leerstehende Gebäude Reinickendorf  Ehem. Humboldt-Krankenhaus  Alter Bernauer Heerweg ~10 ehem. Krankenhaus Reiterhöfe und Wohnen Pankow  Ehem. Regierungskrankenhaus  Ehem. Rangierbahnhof Pankow ~15 Noch in Erarbei- tung leerstehende Gebäude Brachfläche (entwidme- te Bahnfläche) Marzahn-Hellersdorf  Elsenstraße/Parlerstraße ~18 ehem. Sportplatz/Feld Treptow-Köpenick  Dreieck Späthsfelde/Späthstraße Noch in Erarbeitung Steglitz-Zehlendorf  Sundgauer / Schlettstadter Straße  Lichterfelde-Süd ~4 ~39 ehem. Gärtnereifläche Konversionsfläche Die bezirklichen Ermittlungen möglicher Wohnungs- baupoteziale sind derzeit in der Aufstellung und Abstim- mung. Sie orientieren sich allerdings ebenso wie der StEP Wohnen an der Siedlungs- und Freiraumkulisse des FNP. Dabei wird überprüft, ob die bisherigen Nutzungen dau- erhaft erscheinen oder ob es Anzeichen für eventuelle Nutzungsänderungen gibt. Auch werden vereinzelt Flä- chen über die bisherige Bauflächenkulisse des FNP be- trachtet, sofern sich Veränderungen abzeichnen, z.B. durch Aufgabe von nicht mehr benötigten Friedhofsflä- chen. Ob und in welchem Umfang sich aus den bezirkli- chen Betrachtungen möglicher Wohnungsbaupotenziale Erfordernisse für FNP-Änderungen ergeben, lässt sich auf Grund der laufenden Abstimmungen gegenwärtig noch nicht beurteilen. Frage 2: Für welche Flächen haben Berliner Bezirke darüber hinaus Anträge zur Änderung des FNP für Woh- nungsbau gestellt? (Bitte nach Bezirken, Flächengröße, bisheriger Nutzungsart gegliedert auflisten.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 927 2 Antwort zu 2: Gegenwärtig arbeiten die Bezirke im Rahmen der Wohnungsbaukonzepte an der Ermittlung und Analyse der für eine Wohnnutzung in Betracht zu ziehenden Flächen. Daraus kann sich im Einzelfall ein Änderungsbedarf für den FNP ergeben, allerdings erst nach Abschluss der erforderlichen Recherchen und Ab- stimmungen. Einzig der Bezirk Lichtenberg hat für eine bisher für gewerbliche Nutzungen vorgesehene Fläche südlich des Blockdammweges in Karlshorst (West) eine Änderung zugunsten einer Wohnnutzung angefragt. Dazu gibt es gegenwärtig Abstimmungen des Bezirks mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und For- schung und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Frage 3: Welche landeseigenen Flächen (darunter vom Liegenschaftsfonds bewirtschaftet) sind in diesem Zu- sammenhang von geplanten FNP-Änderungen für Woh- nungsbau betroffen? Frage 4: Welche nicht betriebsnotwendigen Flächen landeseigener Unternehmen sind von geplanten FNP- Änderungen für Wohnungsbau betroffen? Antwort zu 3 und 4: In die mit den Bezirken zurzeit laufenden Wohnungsbaupotenzialermittlungen werden auch landeseigene Flächen einbezogen. Nicht betriebs- notwendige Flächen landeseigener Unternehmen werden nicht speziell, sondern in diesem Zusammenhang betrach- tet. Dazu gehören z.B. einzelne nicht mehr benötigte Flächen der Berliner Wasserbetriebe. Konkrete Änderun- gen für diese Flächen zeichnen sich gegenwärtig nicht ab. Aktuelle Änderungen des FNP zugunsten von Woh- nungsbau sind vorgesehen für eine aus der Zweckbindung des Sportgesetzes entlassene Gemeinbedarfsfläche an der Elsenstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sowie für das ehemalige Regierungskrankenhaus in Pankow/Buch, das der Liegenschaftsfonds verwaltet und für das eine Nach- nutzung der Fläche angestrebt wird. Frage 5: Welche derzeit gewidmeten Bahnflächen sind von geplanten FNP-Änderungen für Wohnungsbau be- troffen? Antwort zu 5: Es sind keine gewidmeten Bahnflächen von FNP-Änderungen betroffen. Die Fläche des ehem. Rangierbahnhofs in Pankow ist aus der Widmung für eine Eisenbahnnutzung bereits entlassen. Die FNP-Änderung kann jedoch erst eingeleitet werden, wenn die planeri- schen Arbeiten, z.B. zur Verkehrserschließung, abge- schlossen sind. Berlin, den 14.06.2014 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juni 2014)