Drucksache 17 / 13 929 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 03. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2014) und Antwort Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter? Perspektiven für erfahrene Rettungssanitäter Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Rettungssanitäter sind derzeit bei der Berliner Feuerwehr tätig? Zu 1.: Die Anzahl der Rettungssanitäterinnen und Ret- tungssanitäter bei der Berliner Feuerwehr beträgt derzeit 1.866. 2. Wie viele Rettungsassistenten sind derzeit bei der Berliner Feuerwehr tätig? Zu 2.: Die Anzahl der Rettungsassistentinnen und Ret- tungsassistenten bei der Berliner Feuerwehr beträgt der- zeit 1.370. 3. Wie viele Notfallsanitäter müssen bis wann ausge- bildet sein, damit der personelle Bedarf in der Notfallret- tung gedeckt ist? Zu 3.: Bis 2020 müssen ca. 900 Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ausgebildet sein, um den personellen Bedarf in der Notfallrettung zu decken. 4. Wie viele der unter Nr. 1 aufgeführten Rettungssa- nitäter dürfen derzeit gem. § 23 Abs. 2 RDG zur Betreu- ung der Patienten in der Notfallrettung eingesetzt werden, weil sie über die erforderliche praktische Erfahrung ver- fügen? Zu 4.: Aufgrund der Übergangsregelung des § 23 Ab- satz 2 des Rettungsdienstgesetzes (RDG) dürfen 388 Rettungssanitäter der Berliner Feuerwehr in der Notfall- rettung zur Patientenbetreuung eingesetzt werden. 5. Welche Pläne hat der Senat, um dieser Personen- gruppe eine Perspektive für die Fortbildung zum Notfalls- anitäter zu ermöglichen, obwohl sie nicht über die hierfür eigentlich erforderliche Ausbildung zum Rettungsassis- tenten verfügt? 6. Welche beruflichen Perspektiven bestehen für die Rettungssanitäter, die nicht über die praktische Erfahrung i.S.d. § 23 Abs. 2 RDG verfügen? Inwieweit wird diesen die Fortbildung zum Notfallsanitäter möglich sein? Zu 5. und 6.: Das Notfallsanitätergesetz sieht in § 32 Absatz 2 nur für Rettungsassistentinnen und Rettungsas- sistenten die Möglichkeit einer Ergänzungsprüfung vor. Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter können bei der Berliner Feuerwehr weiterhin zum Beispiel in der Fahrerfunktion in der Notfallrettung eingesetzt werden. Berlin, den 13. Juni 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2014)